Sicherheits-Versprechen / Versprecher der Gesundheitstelematik – Vortrag von Dipl.-Informatiker Thomas Maus ist online

Die Gesundheitstelematik wird von Bundesgesundheitsminister Spahn und der gematik als Projekt der Superlative verkauft. Da darf es dann natürlich auch bei Sicherheit und Datenschutz nicht an weiteren Superlativen mangeln: Höchster Sicherheits- und Datenschutzstandard werden uns seit Jahren versprochen.

Diesem Versprechen hat Thomas Maus in einem Vortrag am 29.04.2021 auf den Zahn gefühlt. Er hat das Zertifizierungssystem, das Prüfniveau, die Prüfanforderungen sowie die Ergebnisse allgemeinverständlich erläutert. Sein Vortrag wurde aufgezeichnet und ist hier verfügbar.


Der nächste Vortrag in der Veranstaltungsreihe ist am Do. 27.05.2021 ab 19.00 Uhr. Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg, stv. Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft e.V. und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! spricht zum Thema App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin.

In einem Beitrag für das Hamburger Ärzteblatt hat Dr. Silke Lüder ihre Position skizziert. Sie wird zu diesen Themen informieren (ca. 30 Minuten) und steht danach für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

Einwahl-Link: https://bbb.galatis.de/b/arn-fyi-2ac-bum.Es ist keine vorherige Registrierung notwendig


In der darauf folgenden Veranstaltung am Do. 24.06.2021 wird der Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) zum Thema “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” (Arbeitstitel) informieren.


Technische Hinweise für die Teilnehmer*innen der Online-Veranstaltungen:

Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:

  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.

Veranstalter der Vortragsreihe sind

Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist für seine gesetzgeberische Umtriebigkeit schon im Sommer 2019 vom Ärzteblatt alsMinister Fleißig bezeichnet worden, weil er zum damaligen Zeitpunkt bereits16 Gesetze in 16 Monaten“ auf dem Weg gebracht hatte. Während Spahn bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Gesetzes-Tsunami in Gang gesetzt hat und mit immer neuen Gesetzentwürfen diesen Tsunami immer weiter verstärkt, hat er in der Corona-Pandemie nach anfänglich entschlossenem Handeln in den letzten Monaten durch Nichtstun, Fehl- und fragwürdige Entscheidungen „geglänzt“.

Aber jetzt, nach einem scheinbar absehbaren baldigen Ende der Corona-Pandemie und dem verständlichen Wunsch vieler Menschen nach Rückkehr in die vor-Corona-Normalität mit Urlaubsreisen, Shopping, Besuch kultureller Events und Essen außer Haus, dreht Spahn wieder auf. Einerseits auch hier mit dem Drängen auf „digitale Lösungen“, den digitalen Impfpass, , andererseits mit der Drohung, einen neuen Straftatbestand „Fälschung von Impfpässen“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB weiterlesen

Staatliches irisches Gesundheitssystem: Ransomware-Angriff führt zum herunterfahren der IT-Systeme

Irlands staatlicher Gesundheitsdienstleister Health Service Executive hat alle seine IT-Systeme heruntergefahren, nachdem ein “signifikanter Ransomware-Angriff” über Nacht weitreichende Störungen verursacht hat, teilt die Behörde am 14.05.2021 mit. Von dem digitalen Angriff waren nationale und lokale Systeme betroffen, die medizinische und soziale Leistungen erbringen.

  • Mehrere Krankenhäuser sagten Ambulanzbesuche ab oder forderten Patienten mit Terminen auf, nicht zu erscheinen.
  • Das Rotunda, eine Dubliner Entbindungsklinik, erklärte, dass es sich um einen “kritischen Notfall” handele und sagte alle ambulanten Besuche ab, außer für Frauen, die mehr als 35 Wochen schwanger waren. Der Leiter des Rotunda teilte mit, sagte, dass das Krankenhaus gegen 2:00 Uhr morgens ungewöhnliche Aktivitäten in seinen IT-Systemen entdeckte und später feststellte, dass es sich offenbar um einen Ransomware-Virus handelte. “Wir verwenden ein gemeinsames System in der gesamten HSE in Bezug auf die Registrierung von Patienten und es scheint, dass dies der Eintrittspunkt oder die Quelle gewesen sein muss… Es bedeutet, dass wir alle unsere Computersysteme herunterfahren mussten.”
  • Die onkologische Abteilung des Universitätskrankenhauses in Cork war Berichten zufolge lahmgelegt.
  • Die Kinder- und Familienbehörde Tusla sagte, dass ihre IT-Systeme, einschließlich E-Mail, interner Systeme und des Portals, über das Überweisungen zum Kinderschutz erfolgen, nicht funktionierten.

Quelle: The Guardian, 14.05.2021 (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)


Auch in Deutschland gab es in den letzten Jahren wiederholt erfolgreiche Angriffe auf die IT-Systeme bon Krankenhäusern und anderen midizinischen Einrichtungen – eine Übersicht finden Sie hier.

App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin – Online-Veranstaltung am Do. 27. Mai ab 19.00 Uhr mit Dr. Silke Lüder

Einwahl-Link: https://bbb.galatis.de/b/arn-fyi-2ac-bum Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.


Mit einem Gesetzes-Tsunami hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.

Ist fleißig auch gut?

Mit seinen Gesetzentwürfen vom Fließband macht Spahn den Weg frei für eine Plattform-Medizin, an dessen Steuer es selber, die gematik und die IT-Gesundheitsindustrie sitzen. Ärztinnen und Ärzte müssen – wider besseres Wissen – die neuen Anwendungen umsetzen, sonst drohen Strafen.

Sind Teledoktor und Totalvernetzung erstrebenswert? App statt Arzt: Spahns Weg zur Plattform-Medizin – Online-Veranstaltung am Do. 27. Mai ab 19.00 Uhr mit Dr. Silke Lüder weiterlesen

Gesundheit ist ein Menschenrecht! Vielen bleibt es trotzdem praktisch verwehrt

Jeder Mensch in Deutschland hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, keine Ärzt*innen aufsuchen. Denn das jeweilige Sozialamt ist – neben vielen anderen Behörden – nach § 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Daten der Hilfebedürftigen an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen.

Mehr als 60 Organisationen, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, VDÄÄ, IPPNW, unterstützen eine auf der Plattform Campact veröffentlichte Petition, in der festgestellt wird: Die Corona-Pandemie zeigt uns erneut: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“

Die Unterstützer*innen der Petition fordern vom Deutschen Bundestag, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken.“ Gesundheit ist ein Menschenrecht! Vielen bleibt es trotzdem praktisch verwehrt weiterlesen

Deutscher Ärztetag fordert den Stopp von Spahns neuestem Digital-Gesetz

Der 124. Deutsche Ärztetag hat dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine klare Absage erteilt. Die Ärzt*innen fordern den Deutschen Bundestag auf, das DVPMG in der vorgelegten Form nicht zu verabschieden. In einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Ärztetages (Beschlussprotokoll S. 68 f.) heißt es dazu: „Mit diesem Gesetz erfolgt eine weitgehende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die überstürzt und ohne Beteiligung von Patienten und Ärzten vorgenommen wird. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Speicherort der Daten in der Hand des Patienten soll durch zentrale Online-Datenspeicher ersetzt werden. Damit werden die Beschlüsse mehrerer Ärztetage konterkariert!“
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Verliebt am Arbeitsplatz – oder: Welche Folgen hat es, wenn eine Arzthelferin personenbezogene Daten eines Patienten privat nutzt?

Darüber informiert die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Jahr 2020 im Abschnitt 8.3: Verliebt am Arbeitsplatz – oder: Welche Folgen hat es, wenn eine Arzthelferin personenbezogene Daten eines Patienten privat nutzt? weiterlesen

“Informationelle Erkrankung” als ICD-Diagnose?

Dr. Stefan Streit, Hausarzt aus Köln, hat bereits wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, als Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung unserer Lebenswelt den etablierten bio-psycho-sozialen Krankheitsbegriff nach Thure von Uexküll um “informationelle Erkrankungen” zu erweitern (https://patientenrechte-datenschutz.de/diagnose-informationell-erkrankt/).
Charakteristisch für eine informationelle Erkrankung ist, dass allein eine Information (oder auch deren Fehlen, Unkorrektheit oder ungewolltes Öffentlichwerden) genügt, um einen Menschen physisch, psychisch oder sozial zu schädigen bzw. seine Teilhabe am normalen Arbeits- und Alltagleben zu beeinträchtigen oder zu verhindern.

Ein Beispiel dafür ist die derzeit häufige informationelle Erkrankung “Arbeitsunfähigkeit wegen Quarantäne, ausgelöst durch ein Signal der Corona-Warn-App”. Eine Warnung der Corona-App (oder eines anderen Mittels der Kontaktverfolgung) bewirkt, dass man in Quarantäne geschickt werden kann, selbst wenn keine bestätigte Covid-19-Infektion vorliegt. Krank im herkömmlichen Sinne ist der Betroffene damit noch nicht, die Umstände würden dem Arzt aber eine Diagnose als “informationell erkrankt” erlauben – wenn es dafür einen ICD-Schlüssel gäbe. Daher hat Dr. Streit nun beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Antrag eingereicht, mehrere Formen der informationellen Erkrankung in den Katalog der ICD-Diagnosen aufzunehmen (https://www.heise.de/news/Informationelle-Erkrankung-soll-offizielle-ICD-Diagnose-werden-6033187.html).

Corona-Pandemie: Und niemand braucht die #LucaApp!

Ohne sie beim Namen zu nennen, hat dies die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 29.04.2021 festgestellt. Unter der Forderung „Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen“ wird empfohlen, die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.Die DSK empfiehlt den Ländern, die Nutzung der CWA jedenfalls als ergänzende Möglichkeit zur Benachrichtigung potentiell infizierter Personen und zur Clustererkennung in ihren Konzepten zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen. Seit dem Update auf die Version 2.0 verfügt die CWA über eine entsprechende Funktion, die genutzt werden kann, um sich an Orten oder Veranstaltungen, wo viele Menschen zusammenkommen, zu registrieren. Auch wenn hierbei –anders als bei anderen Apps – keine personenbezogenen Daten erhoben und später an ein Gesundheitsamt übermittelt werden können, kann die pseudonymisierte Clustererkennung der CWA einen erheblichen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten. Durch die unmittelbare Vernetzung der CWA-Nutzenden werden Personen, die einem potentiellen Infektionsrisiko ausgesetzt waren, unmittelbar und somit schneller als über die Gesundheitsämter informiert…“

Quelle: Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29.04.2021

Kaum zu glauben: Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

In Abschnitt 5.3 ((Un-)Sichere Wege für Patientenakten“) ihres Berichts für das Jahr 2020 informiert die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk über gravierende Mängel bei der Datenübertragung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Aber lesen Sie selbst: Kaum zu glauben: Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.