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Europ. Gerichtshof: Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest.

Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse. Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellt für solche Auskunftsbegehren einen leicht zu bedienenden Anfragegenerator zur Verfügung, der bereits mehr als 1.400 mal genutzt wurde.
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