Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.
Die IKK Classic schreibt u. a.: „Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“
Seit 01.01.2021 gibt es sie, die ePA, die elektronische Patientenakte, als freiwilliges Angebot an alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nachfrage danach war in den vier Jahren seit dem Start der ePA außerordentlich gering. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zählen zurzeit 74,4 Millionen Versicherte. Am 14.01.2025 weist die Gematik in ihrer Statistik auf, dass 1.936.846 Versicherte (= 2,60 %) über eine ePA verfügen. Wie viele davon die ePA bei ihrer Kontakten mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäusern aktiv nutzen, ist nicht bekannt.
Unmittelbar vor dem für den 15.01.2025 geplanten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) haben sich mehr als 20 Verbände von Ärzt*innen, Datenschützer*innen, Verbraucherschützer*innen sowie Gesundheitsinitiativen und Selbsthilfegruppen von Patient*innen mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und gefordert:
„Alle berechtigten Bedenken müssen vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden“
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat den Offenen Brief unterzeichnet.
Mit diesen Worten zitiert der WDR in einem Beitrag vom 12.01.2025 Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der kurze Zeit nach dem Anschlag in Mageburg in einem Interview des Deutschlandfunks forderte „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten“ (Interview – ab 4:20 Min.) , ist das eine weitere Stimme, die Zugriff der Polizei auf Gesundheitsdaten fordert.
Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out soll – beginnend mit dem 15.01.2025 – die Patientenakte „für alle“ kommen. Vielfältig war die Kritik. Nicht nur der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat während und nach seiner Amtszeit wiederholt wegen datenschutzrechtlicher Mängel und Problemen mit der technischen Infrastruktur der ePA vor der Einführung Mitte Januar gewarnt. Auch seine Nachfolgerin, die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider stellte auf der Homepage der BfDIEnde November 2024 unmissverständlich fest: „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“. Diese Warnungen blieben im politischen und medialen Raum weitgehend folgenlos. Anders eine erneute Analyse der aktuellen Ausgestaltung der ePAund ihrer (Daten-)Sicherheit beim 38C3 Ende Dezember 2024.Reagiert Gesundheitsminister Lauterbach auf die Kritik an der elektronischen Patientenakte? Kommt jetzt eine Moratorium für die ePA? weiterlesen →
In einer Stellungnahme vom 27.12.2024 zur Kritik an der Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) beim Kongress des CCC erklärt die gematik u. a.: „Die vom CCC vorgestellten Angriffsszenarien auf die neue ePA wären technisch möglich gewesen, die praktische Durchführung in der Realität aber nicht sehr wahrscheinlich… Unberechtigte Zugriffe auf die ePA sind strafbar und können nicht nur Geld-, sondern auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen.“ Und weiter: „Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt.“Stellungnahme der gematik zur Kritik an der ePA beim CCC-Kongress: „Es ist verboten, kriminell zu sein. Also ist die ePA ziemlich sicher“ weiterlesen →
Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out kommt nun die Patientenakte „für alle“: Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Versicherten werden ohne deren Zutun über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg in einer zentralen Datenbank zusammengeführt. Doch auch die „ePA für alle“ kann ihre Sicherheitsversprechen nicht halten. Beim 38C3 wurde demonstriert, wie unberechtigte Personen mit wenig Aufwand massenhaften Zugang zur ePA für alle erlangen können.CCC fordert Ende der ePA-Experimente an lebenden Bürger*innen weiterlesen →
Mit einer Stellungnahme vom 11.12.2024 weist der Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) auf Probleme mit der elektronischen Patientenakte (ePA) speziell bei Kindern und Jugendlichen hin.
Ab 15.01.2025 wird für alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit sie sind – eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern dem nicht individuell widersprochen wird. Auch bei Kindern, wenn die Sorgeberechtigen nicht widersprechen.