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Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.

Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

„Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ist ein Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht noch möglich?“ – Vortrag und Diskussion am 24. Juni in Frankfurt

Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München, Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), Autor des Buches Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht  informiert und diskutiert in einer auch für medizinische Laien offenen Veranstaltung. Sie findet statt am Dienstag, 24.06.2025 (Beginn: 19.00 Uhr) in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstrasse 152, 60314 Frankfurt-Ostend. Veranstalter ist der Förderkreis Bad Nauheimer Gespräche e.V.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist in Präsenz und online möglich nach vorheriger Anmeldung über die Homepage des Veranstalters. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.

Näheres zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Flyer.

Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb

Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.

Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club stellen fest, dass die beschriebenen Sicherheitslücken nach wie vor bestehen: „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe.“ Außerdem fordern sie „kompromisslose Aufklärung und Transparenz, die bisher nicht stattgefunden hat.“ Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza…

stellt die ZEIT in einem Beitrag vom 14.03.2025 fest und ergänzt: die einen feiern sie als geniale Idee, andere sehen darin ein absolutes No-Go“.

Der Sache trauen viele nicht, wird schon in der Überschrift des Beitrags erklärt: Nur jeder Zweite glaubt, dass seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher sind Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza… weiterlesen

„ePA – Aktuelle Entwicklungen“ – Informationsveranstaltung am Mi. 09.04.2025 in München

Themen:

  • „ePA – Aktuelle Entwicklungen“ (Andreas Meißner),
  • „Praktische Erfahrungen mit TI-Anwendungen“ (Karen von Mücke).

Beide Mediziner*innen sind aktiv im Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig (aber nicht nur) an Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Näheres zur Veranstaltung finden Sie hier

Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden

In seiner neuesten Kolumne in der Frankfurter Rundschau erklärt der Frankfurter Chirurg: Ob sich wie versprochen die Behandlungsabläufe in Arztpraxen und Krankenhäusern tatsächlich vereinfachen werden, wird man sehen. Nicht umstritten ist aber, dass mit der ePA Grundprobleme des Datenschutzes angesprochen werden, die beantwortet werden müssen.

  • Welche Daten kommen in diese Akte?
  • Wie kommen die Daten in die Akte?
  • Wer kann die Daten lesen?
  • Was geschieht mit diesen Daten?
  • Wo werden sie gespeichert?
  • Wer hat auf meine individuellen Daten Zugriff?
  • Wer hat auf diese immens große Datensammlung Zugriff?

Dieses Projekt braucht Vertrauen, sonst wird es nicht funktionieren. Leider haben viele Beteiligte jeden Vertrauensvorschuss komplett beschädigt, bevor die ePA überhaupt an den Start geht…“ Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden weiterlesen

Fritze Merz, privatversicherter Blackrock-Manager und Millionär spricht – ohne jede Sachkenntnis – über den Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten von 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland

Bei einer Rede am 30.01.2025 in Dresden hat Friedrich Merz, Vorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU erklärt (ab Minute 31:50): „Wenn wir zum Beispiel alle Mittel, die wir haben mit der Gesundheitskarte, also einer elektronischen Karte, wo alle Daten drauf sind, nutzen würden und sagen: Also jeder der seine Daten bereit ist auf dieser Karte zu speichern, bekommt zehn Prozent weniger Krankenversicherungsbeiträge als derjenige der Angst hat und sagt ich will das nicht, meine Daten sollen da nicht verwendet werden… Ich sage Ihnen meine Antwort: Ich bin vollkommen offen dafür, das zu machen. Auch persönlich würds sofort machen, weil ich glaube in unserem Land wird zu viel über Datenschutz geredet und zu wenig über Datennutzung…“ (Beifall und lautstarke Zustimmung aus dem Publikum).

Das klingt, als würde ein Blinder über Farben reden. Fern jeder Sachkenntnis über die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), der elektronischen Patientenakte (ePA) und der gesamten Telematik-Infrastruktur. Vielleicht sollte ihm die gematik noch vor der Bundestagswahl Nachhilfeunterricht erteilen, damit er zu diesem Thema nicht weiter Blech redet. Fritze Merz, privatversicherter Blackrock-Manager und Millionär spricht – ohne jede Sachkenntnis – über den Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten von 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt!

Seit dem angekündigten Einführungstermin für die ePA läuft eine Werbekampagne für die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten auf allen Kanälen. Der Bundesgesundheitsminister verspricht, dass wegen der ePA künftig mehrere 10 000 Leben im Jahr gerettet werden können. Außerdem habe „die Datensicherheit bei der ePA höchste Priorität“. Kurz vor Einführung haben Datensicherheitsexperten vom Chaos Computer Club genau das Gegenteil nachgewiesen. Wie steht es nun um die „ePA für alle“? Das Redaktionsteam vom Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“ welches seit langem über Risiken und Nebenwirkungen aufklärt, hat bei Fachleuten nachgefragt.

Sind die Krankheitsdaten aller Bürger in der ePA sicher? Elektronische Patientenakte (ePA): Objektive Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen fehlt! weiterlesen

Techniker Krankenkasse (TK) versendet einschüchternde Schreiben an Versicherte – ein weiteres Beispiel

Ein Versicherter, der gegenüber der TK Widerspruch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) eingelegt hat, erhielt von seiner Krankenkasse ein Schreiben, in dem der Satz steht: Wenn Ihre ePA gelöscht wurde, können Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer keine Daten mehr austauschen.“

Diese Feststellung kann verunsichernd wirken und tut dies auch. Aber sie ist falsch!
Techniker Krankenkasse (TK) versendet einschüchternde Schreiben an Versicherte – ein weiteres Beispiel weiterlesen

D-Trust GmbH: „Sicherheitsvorfall“ mit Folgen für den Schutz medizinscher Daten?

Wer oder was ist die D-Trust GmbH? Sie ist ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei. In seiner Selbstdarstellung  erklärt das Unternehmen: Die D-Trust GmbH ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe… Technologisch ausgereifte Lösungen machen uns zu einem Vorreiter für sichere digitale Geschäftsprozesse und Identitäten. So stärken wir das Vertrauen in die Digitalisierung… Ob digitale Zertifikate, elektronische Signaturen oder andere IT-Lösungen – für unsere Kunden und Partner stellen wir rechtssichere und zertifizierte Vertrauensdienste her, die den höchsten Sicherheitsstandards moderner Infrastrukturen entsprechen…“

Ganz anders klingt die Information zu einem Datenschutzvorfall am 13.01.2025: „Die D-Trust GmbH ist Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. Der Angriff wurde am 13.1.2025 festgestellt. Dabei sind möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden.“ Und weiter – die üblichen Beruhigungspillen, die nach jeder Datenpanne bzw. jedem Hackerangriff verteilt werden: „Nach Aufdecken des Angriffs hat die D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären…“ D-Trust GmbH: „Sicherheitsvorfall“ mit Folgen für den Schutz medizinscher Daten? weiterlesen