Fehlerhafte Auskunft der Krankenkasse

Bei einer fehlerhaften Auskunft der Krankenkasse empfehlen wir, die Krankenkasse auf die Fehler hinzuweisen und die Mail (oder den Brief) in Kopie an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu senden.

Zuständig für sämtliche großen Krankenkassen, die Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet aufnehmen, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de, Anschrift: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, – Husarenstr. 30 – 53117 Bonn.

Hier ist ein Beispiel-Text (die Anschrift Ihrer Krankenkasse finden Sie in der Mail oder in dem Brief der Krankenkasse):

Sehr geehrte Damen und Herren,

am …. hatte ich die XYZ Krankenkasse um eine Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO gebeten. Mittlerweile habe ich zwei Antwortschreiben erhalten. Das eine enthielt die Übersicht über die bei Ihnen gespeicherten Sozialdaten (“Sozialdaten bei der XYZ”), meine Arbeitsunfähigkeits-Zeiten und -Diagnosen der letzten Monate, und meine Anschriften aus mindestens 8 Jahren.

Ihr zweites Schreiben enthielt eine Patientenquittung nach § 305 SGB V. mit Behandlungen ausschließlich aus dem Jahr 2018.

Es fehlen insbesondere Speicherfristen für alle Kategorien von Daten, die in der Datenübersicht genannt sind. Anzugeben ist für jede Datenkategorie der Zeitraum, in Monaten und Jahren, während dessen die Daten tatsächlich gespeichert werden. Es geht nicht an, lediglich auf Rechtsvorschriften zu verweisen, wie geschehen. In diesen Rechtsvorschriften (§ 304 SGB V, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV)) werden jeweils Mindest- oder Höchstfristen genannt. Aus den Rechtsnormen ergeben sich also nicht die tatsächlichen Aufbewahrungszeiten bei der xyz. Nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. d DSGVO sind aber diese anzugeben, falls möglich. Es ist nicht ersichtlich, warum das nicht möglich sein soll.

Es fehlt weiterhin Folgendes:

  • Die Verarbeitungszwecke (Art. 15 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)
  • Kopien der Versicherten-Daten nach Ziffern 3.2 bis 3.4 Ihrer Übersicht “Sozialdaten bei der XYZ Krankenkasse
  • Kopien der Versichertendaten aus dem Beitragseinzug, wie Einkommen, Beiträge, Tätigkeitsarten usw.

Bitte senden Sie mir diese Unterlagen umgehend zu.

Mit freundlichen Grüßen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.