Kontakt + Kommunikation

Sie suchen Kontakt mit anderen Menschen, die sich aus Patient*innensicht kritisch mit der Telematik-Infrastruktur und dem Schutz (nicht nur) Ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen Dritter beschäftigen?

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Die wichtigste Mailingliste heisst “AKV-AG ECard” und wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrieben. Sie können sie hier abonnieren.  Mehr als 100 Mitglieder tauschen sich hier über die o. g. Themen aus.

Zusätzlich gibt der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. höchstens einmal pro Monat einen Newsletter heraus. Sie können ihn hier abonnieren.

Mindestens monatlich gibt es Aktiventreffs per Videokonferenz, in denen wir unsere Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Aktivitäten besprechen. Die Termine werden auf Anfrage bekanntgegeben. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben melden Sie sich bitte per E-Mail an. Unsere E-Mail-Adresse ist kontakt (at) patientenrechte-datenschutz.de .

Mails an uns können Sie mit OpenPGP verschlüsseln, Sie müssen das aber nicht. Unser öffentlicher Schlüssel ist hier:

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5 Gedanken zu „Kontakt + Kommunikation“

  1. Hallo

    Leider muß ich hier mal mitteilen das es längst den Mißbrauch der egk und der Telematik gibt und ich nichts dagegen tun kann.

    Man hat mich , mit Ansage, aus der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen und bisher konnte ich nichts dagegen tun. Hilfeanfragen wurden geblockt oder mit den Worten ” sowas gibt es nicht ” abgetan.

    Also, was nutzt es den Datenmißbrauch festzuschreiben, wenn man dann (falls doch passiert) nichts dagegen tun kann? Was nutzt ein Recht das man nicht bekommen kann?

    1. Bitte riskieren Sie nicht Ihre eigene Gesundheitsversorgung. Das haben wir jedem von Anfang an, seit ca. 10 Jahren gesagt. Wir kämpfen nicht gegen eine Karte. Es geht um das System der Gesunheitsversorgung für alle. Der Boykott der Karte war zeitweise gut und sinnvoll. Jetzt ist er nur noch wie, nicht Autobahn fahren aus Protest dagegen, dass es dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Man schadet sich nur noch selbst. Unser Protest hat sich auf andere Methoden verlagert: jetzt gerade auf Öffentlichkeitsarbeit gegen Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz. Machen Sie bitte dabei mit. Ein Ein-Personen-Boykott nützt niemandem.

  2. Mein Name ist Stefan Streit, ich bin Hausarzt und ich berichte als Berichterstatter aus der Praxis, aus der Arztpraxis. Die ärztliche Sprechstunde, soll Schutzraum für Patienten sein, aber genau diese Schutzwirkung droht verloren zu gehen. Das E-Health-Gesetz treibt die Digitalisierung voran, während die DSGVO bremst, verunsichert und natürliche Personen nicht schützt. Mit der allgemeinen Fokussierung auf Daten und deren Schutz, bilden sich zwei völlig neue Konfliktfelder heraus. In beiden Fällen ist es durch Überregulierung zu Dilemmata gekommen.
    Digitales Dilemma:
    Mit der Telematikinfrastruktur sollen 200.000 Praxen und Ambulanzen vernetzt werden, um Patientendaten automatisiert auszutauschen. Die Landesdatenschutzbeauftragten NRW fordert die Ärzte auf sich an die Telematik anschließen lassen und fordert gleichzeitg, keinen Rechner mit Patientendaten ans Internet anzukoppeln. Auf meine Rückfrage, wie denn ein Netzwerkbetrieb ohne Internet möglich sei, habe ich bis heute keine Antwort von Landesdatenschutzbeauftragten NRW bekommen. Insbesondere die Frage, woher denn Sicherheits-Updates kommen, um rechtssicher im Netzwerk arbeiten zu können, bleibt so ungeklärt. Mal ganz abgesehen davon, dass gegenwärtig jede digitale Übertragung von Patientendaten – von Arzt zu Arzt – durch eine analoge Vollmacht legitimiert werden müsste. Und zwar jedes Mal, anlaßbezogen!
    Analoges Dilemma:
    Nicht geklärt ist, wie der Datenaustauschweg zwischen Ärzten und Dritten, mit Inkrafttreten der DSGVO auszugestalten sei. Ausgerechnet das Massenverfahren zur Feststellung des Grads der Behinderung, stellt uns Ärzte vor eine ausweglose Situation. Bisher wurde nach einer Schweigepflichtsentbindung durch den Antragsteller, der behördliche Fragebogen an die Ärzte verschickt. Die Ärzte beantworteten die Fragen, so gut wie möglich, auf Grundlage der Behandlungsdokumentation, also aus Sprechstundendaten und sendeten die Antworten unmittelbar an die Behörde zurück. Hier konnte weder das Recht auf Widerruf der Schweigepflichtentbindung, noch das Rechts auf Löschung von einzelnen Informationen ausgeübt werden. Am schwersten wiegt aber der Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zweckbindung. Immer wieder kommt es zu Sozialgerichtsprozessen, weil sich der Antragsteller vom Arzt anders begutachtet sah, als es seiner eigenen Auffassung entsprach. Natürlich war der Antragsteller mit der darauf gründenden Amtsentscheidung nicht einverstanden. Beklagt wird regelmäßig das Fehlen bestimmter Daten, aber auch die Übermittlung von Daten, von denen dies nicht gewünscht war. Es ist damit zu rechnen, dass Antragsteller, die sich nicht gegen die Sozialbehörden durchsetzen konnten, auf anderem Wege versuchen einen Teilhabeausgleich einzufordern. Ein gangbarer Weg bestünde darin, eine Schadensersatzklage, wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO anzustrengen. Hier ist ganz klar mit einer Änderung der zukünftigen, juristischen Strategie zu rechnen. So wie seinerzeit in der operativen Medizin die Prozesse, nicht mehr über den Nachweis des Behandlungsfehlervorwurfs selbst, sondern über den Aufklärungsmangel gewonnen wurden. Aus diesem Grund habe bei der Datenschutzbeauftragten NRW und bei der Stadt Köln angefragt, ob der bisher geübte Datenerhebungsablauf zukünftig noch DSGVO-konform sei. Die Bezirksregierung Münster erteilte mir, in einem Einschreibebrief, die Weisung am der alten Verfahrensweise festzuhalten. Außerdem stellt sie mich in dieser Sache unter Supervision. Eine solche Weisung entbindet mich als Arzt allerdings nicht, von einem gesetzeskonformen Verhalten. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang bleibt, dass meine Seite als Datengeber, als Datenleck, als der der gegen die DSGVO verstößt, in der ausführlichen Begründung der Behörde gar nicht erwähnt war. Außerdem unterliegt die Behörde dem SGB X. Im Fall eines DSGVO-Verstosses drohte ihr keine Sanktion, im Gegensatz zu mir und „behördliche Weisungen erfolgen im Ermessen“, gelten also nur so lange bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.
    Daraufhin habe ich den Petitionsauschuß des Landes NRW angerufen. Dann passierte etwas für mich völlig Unerwartetes: die Landesdatenschutzbeauftragten NRW, die Bezirksregierung Münster und die zuständigen Stelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW haben mir eiligst schriftlich mitgeteilt, sie würden zu den beiden offenen Fragen, erst nach dem Abschluss des Petitionsverfahrens wieder Stellung nehmen.
    Wissen Sie, was das heißt? Bis auf weiteres hängt die gesamte Telematikinfrastruktur und die Datenweitergabe von Ärzten an Dritte, juristisch in der Luft.
    Das sind die „großen Brocken“. Es gibt aber noch viele kleine Verwerfungen und Ungeklärtheiten bei der Digitalisierung in der Medizin, die uns Ärzte zu Tätern und die Patienten zu unseren Opfern machen. Damit können wir nicht einverstanden sein.
    Schneller informiert sind Sie, wenn meine Vorträge beim CCC anschauen:
    Hier die direkte Links:
    https://app.media.ccc.de/v/gpn18-125-ich-komme-aus-einem-anderen-land-telematik-in-der-medizin
    In „Ich komme aus einem anderen Land“: können Sie eine erste Begegnung mit dem digitalen und analogen Dilemma haben und es geht um Telematik-Hardwarefragen.

    https://media.ccc.de/v/c4.openchaos.2018.07.telematik-und-dsgvo-in-der-artzpraxis
    In „Kurzer Prozess“: nehmen Sie am großen DSGVO-Praxis-Check teil, ich berichte ausführlich vom unterschätzten Problem des Rechts auf Datenmitnahme!

    https://media.ccc.de/v/2018-126-von-gesetzen-grenzberschreitungen-telematik-und-dsgvo-in-der-medizin-teil-iii
    In „Von Gesetzen und Grenzüberschreitungen“ veröffentliche ich erstmals die Dokumention meiner Behördenbriefwechsel und analysiere alternativer Motivationen für die Telematikinfrastuktur.
    Schauen Sie rein, informieren Sie sich, und dann entscheiden Sie, ob dieser REchtsrahmen eine Grundlage für ärztliche Arbeit sein kann. Ich meine ganz klar: nein!
    „ Seien Sie einer von den Guten!“ Fordern Sie Rechtstaatlichkeit und schützen Sie sich und Ihre Patienten. Digitalisierung braucht einen sicheren Rechtsrahmen. Erst dann erhöht diese Technologie die soziale Stabilität in unserem Land.

    Köln 20.09.2018
    Stefan Streit

    1. Hallo Herr Streit,
      das ist in meinen Augen ein toller Kampf den Sie für die Patienten führen! Vielen Dank! Sie sind ein moderner Ritter 🙂
      Eine Frage / Bitte: die Videolinks zum CCC führen zu einer Fehlermeldung Format nicht unterstützt.
      Könnten Sie die Beiträge nicht auch für mehr Menschen z.B. auf Youtube zugänglich machen? Ich bin sicher sie sind überaus interessant.
      Danke und Gruß!

  3. Herzlichen Dank für Ihre Initiative! Endlich…
    Praktische Frage: es wäre taktisch sehr wichtig, zu erfahren, wie viel Ärzte und Psychotherapeuten die Aufrüstung zur sog TI ablehnen und bereit wären die finanziellen Folgen (1% usw) zu tragen. Ich in jedem Fall und viele andere in Ingolstadt auch.
    Wie erfahren Sie die Zahl der Rebellen? Kopie der unterschriebenen Karte an Sie?
    Wir sind dabei, eine ähnliche Aktion zu starten, stellen aber mit grossen Vergnügen fest, dass wir nicht die ersten sind.
    Mit kollegialen Grüssen Michel Dauphin

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