IKK Classic: Tendenziöses Antwortschreiben an Versicherte, die die ePA ablehnen

Eine Versicherte der IKK Classic, die gegenüber ihrer Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen hat, hat von der IKK Classic ein Antwortschreiben erhalten, in dem ihr einerseits der Widerspruch bestätigt;sie andererseits aber subtil (?) wegen ihrer Entscheidung unter Druck gesetzt wurde.

Die IKK Classic schreibt u. a.: Für Sie wird keine ePA angelegt. Diese Anwendungen können Sie daher nicht nutzen… Sie können Ihre Entscheidung jederzeit zurücknehmen.“

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Heute Nacht von „opt-in“ zu „opt-out“ – oder: Die „Wundersame Brotvermehrung“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA) steht bevor

Seit 01.01.2021 gibt es sie, die ePA, die elektronische Patientenakte, als freiwilliges Angebot an alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nachfrage danach war in den vier Jahren seit dem Start der ePA außerordentlich gering. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zählen zurzeit 74,4 Millionen Versicherte. Am 14.01.2025 weist die Gematik in ihrer Statistik auf, dass 1.936.846 Versicherte (= 2,60 %) über eine ePA verfügen. Wie viele davon die ePA bei ihrer Kontakten mit Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Krankenhäusern aktiv nutzen, ist nicht bekannt.

Quelle: Gematik

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar wird sich die Zahl der Versicherten mit ePA auf – geschätzt – etwa 70.000.000 Versicherte erhöhen. Heute Nacht von „opt-in“ zu „opt-out“ – oder: Die „Wundersame Brotvermehrung“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA) steht bevor weiterlesen

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Fünf Schritte zu mehr Vertrauen in die ePA

Unmittelbar vor dem für den 15.01.2025 geplanten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) haben sich mehr als 20 Verbände von Ärzt*innen, Datenschützer*innen, Verbraucherschützer*innen sowie Gesundheitsinitiativen und Selbsthilfegruppen von Patient*innen mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und gefordert:

Alle berechtigten Bedenken müssen vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden“

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat den Offenen Brief unterzeichnet.

Aus Sicht der Unterzeichner*innen des Offenen Briefs sind jetzt folgende Maßnahmen notwendig: Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Fünf Schritte zu mehr Vertrauen in die ePA weiterlesen

Nach dem Anschlag von Magdeburg: „Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“

Mit diesen Worten zitiert der WDR in einem Beitrag vom 12.01.2025 Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der kurze Zeit nach dem Anschlag in Mageburg in einem Interview des Deutschlandfunks forderte „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten“ (Interview – ab 4:20 Min.) , ist das eine weitere Stimme, die Zugriff der Polizei auf Gesundheitsdaten fordert.

Aber den gibt es bereits: Nach dem Anschlag von Magdeburg: „Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“ weiterlesen

Reagiert Gesundheitsminister Lauterbach auf die Kritik an der elektronischen Patientenakte? Kommt jetzt eine Moratorium für die ePA?

Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out soll – beginnend mit dem 15.01.2025 – die Patientenakte „für alle“ kommen. Vielfältig war die Kritik. Nicht nur der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat während und nach seiner Amtszeit wiederholt wegen datenschutzrechtlicher Mängel und Problemen mit der technischen Infrastruktur der ePA vor der Einführung Mitte Januar gewarnt. Auch seine Nachfolgerin, die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider stellte auf der Homepage der BfDI Ende November 2024 unmissverständlich fest: „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“. Diese Warnungen blieben im politischen und medialen Raum weitgehend folgenlos. Anders eine erneute Analyse der aktuellen Ausgestaltung der ePA und ihrer (Daten-)Sicherheit beim 38C3 Ende Dezember 2024. Reagiert Gesundheitsminister Lauterbach auf die Kritik an der elektronischen Patientenakte? Kommt jetzt eine Moratorium für die ePA? weiterlesen

EPA-opt-out: Da geht noch was!

Die Zeitschrift Focus meldet in ihrer Ausgabe 2/2025:

  • Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärt, dass bisher je nach Kasse zwischen 0,7 und 5,8 % der Mitglieder den opt-out-Joker gezogen haben.
  • Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass bislang rund zwei % der Mitglieder opt-out aus der ePA gewählt haben.

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/focus-magazin-9BR1/20250103/281659670670157

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Register für psychisch kranke Menschen – eine Forderung von CDU-Generalsekretär Linnemann, die an finsterste Zeiten in Deutschland erinnert

In einem Interview des Deutschlandfunks erklärte Linnemann u. a.: „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ (Interview – ab 4:20 Min.Er forderte ferner „einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden auch mit der Psychiatrie und  Psychotherapeuten.“

Noch ein Register?

  • Ein psychisch kranker Mensch ist einer, bei dem eine psychische Erkrankung durch Fachärzte festgestellt wurde.
  • Ein Täter ist jemand, der eine Straftat (§ 25 StGB) begangen hat.

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Patientenakte (ePA) – Vertrauensverlust im deutschen Gesundheitswesen droht

Der 15.01.2025 ist der gesetzlich vorgesehene Tag für die  Deutschland-weite „Elektronische Patientenakte (ePA) für alle“. Derzeit geplant ist an diesem Tag der Start in den Test-Regionen Hamburg und Franken. Vor einigen Tagen haben Bianca Kastl und Martin Tschirsich in diesem Beitrag (ab Minute 17:30) gezeigt, dass die ePA mit ziemlich einfachen Mitteln gehackt werden kann. (Wir berichteten). Zum Beispiel ist es Außenstehenden möglich, sich eine Leistungserbringer-Karte eines beliebigen Arztes zu besorgen und mit einem gefälschten Terminal auf alle ePA zuzugreifen, auf die dieser Arzt gerade Zugriff hat. Es ist möglich, von aussen auf die Praxis-Verwaltungs-Systeme von vielen Arztpraxen zuzugreifen. Es ist auch möglich, mit einer gefälschten Gesundheitskarte auf die ePA eines beliebigen Versicherten zuzugreifen.  Die Gematik räumt das ein und sagt, das sei aber alles strafbar. Patientenakte (ePA) – Vertrauensverlust im deutschen Gesundheitswesen droht weiterlesen

Newsletter 2025-01

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,

unser Newsletter für Januar 2025 mit folgenden Themen:

Wir suchen neue Mitstreiter*innen und Aktivist*innen
Du bist Expertin oder Experte für Recht oder Informationsverarbeitung? Du hast Erfahrung mit, oder Interesse an Gesundheitsversorgung oder Medizin? Du sorgst Dich um den Schutz Deiner medizinischen Daten?
Dann lauf zu uns über! Wir brauchen dich dringend.
Oder du willst Hand anlegen bei der Veränderung der Verhältnisse im Gesundheitswesen, insbesondere im Bezug auf die Digitalisierungsprozesse. Für selbstgefällige Gruppen, die im eigenen Saft schmoren und dort glücklich sind, ist deine Zeit zu schade. Mit moralischen Geschichten gefüttert zu werden, findest du langweilig. Schrecklich fändest du es, anderen moralische Geschichten zu erzählen.
Dann komm zu uns! Wir brauchen dich!
Dass du dich mit Mitstreitenden vor allem am Computer triffst, und nicht live, damit kannst du leben.
Dann bist du bei uns richtig! Wir brauchen dich!
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Stellungnahme der gematik zur Kritik an der ePA beim CCC-Kongress: „Es ist verboten, kriminell zu sein. Also ist die ePA ziemlich sicher“

In einer Stellungnahme vom 27.12.2024 zur Kritik an der Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) beim Kongress des CCC erklärt die gematik u. a.: Die vom CCC vorgestellten Angriffsszenarien auf die neue ePA wären technisch möglich gewesen, die praktische Durchführung in der Realität aber nicht sehr wahrscheinlich… Unberechtigte Zugriffe auf die ePA sind strafbar und können nicht nur Geld-, sondern auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen.“ Und weiter: Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt.“ Stellungnahme der gematik zur Kritik an der ePA beim CCC-Kongress: „Es ist verboten, kriminell zu sein. Also ist die ePA ziemlich sicher“ weiterlesen

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