Schrott bleibt Schrott – da helfen keine Pillen! Einführung des E-Rezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben

Die von der gematik ursprünglich für den 01.01.2022 geplante Einführung elektronisch erstellter Rezepte (E-Rezept) wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Das bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sabine Dittmar (SPD), am 14.02.2022 vor dem Petitionsausschuss des Bundestags. Die bundesweite Testphase sei offen verlängert worden, sagte sie. Maßstab für einen späteren flächendeckenden Roll-Out sei die technische Verfügbarkeit gemessen an den mit der Selbstverwaltung vereinbarten Qualitätskriterien.


Unverdrossen und ignorant wirbt die gematik auch am 17.02.2022 noch immer für ihr Schrott-Produkt


Dass es aktuell massive Probleme sowohl beim E-Rezept wie auch bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt, machte die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Petra Reis-Berkowicz, vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses deutlich. Die KVB hatte im Oktober 2021, als noch das Startdatum 01.01.2022 galt, eine öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht, in der sie eine zwölfmonatige Testphase sowohl für das E-Rezept als auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert hatte.

Reis-Berkowicz betonte während der Sitzung, die Einführung des E-Rezeptes „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ sei kontraproduktiv und ausgesprochen besorgniserregend im Hinblick auf künftige Digitalisierungsmaßnahmen. Eine Digitalisierung, die die Versorgung der Patienten verbessert und die Arbeitsabläufe erleichtert und beschleunigt, werde von der Ärzteschaft ausdrücklich begrüßt. Es sei höchste Zeit für cybersichere digitale Anwendungen, die der Zusammenarbeit mit anderen am Gesundheitssystem Beteiligten zugutekomme.

Die geplanten Umstellungen, so die Petentin weiter, würden aber in erheblichem Maße in die Praxisabläufe eingreifen. Benötigt werde für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein funktionierender Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Allein sieben technische Geräte würden benötigt – zuzüglich zu einer stabilen und schnellen Internetverbindung. Die Technik müsse zudem nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch im Zusammenspiel mit Krankenkassen, Apotheken und Arbeitgebern funktionieren. Es sei erwartbar, dass dies in einem kurzen Testzeitfenster, bei laufendem Praxisbetriebe und ohne die Berücksichtigung der in den Praxen schon vorhanden IT „nicht funktionieren kann“.

Reis-Berkowicz forderte, die Expertise der Anwender stärker zu nutzen. „Wir sind nie gefragt worden, ob das so in unsere Arbeitsabläufe zu implementieren ist“, kritisierte sie. Schulungen im Umgang mit der neuen Hardware habe es ebenfalls nicht gegeben. Es sei ein digitales Handbuch zur Verfügung gestellt worden, „durch das wir uns dann durcharbeiten müssen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten vom 14.02.2022

Schreibe einen Kommentar

*