Schlagwort-Archive: Gesundheitsdaten

Offener Brief an EU-Parlament: Sekundäre Gesundheitsdatennutzung nur mit Zustimmung der Betroffenen

Die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) soll Grundlage sein für interoperable digitale Gesundheitssysteme in der gesamten EU. Leider versagt der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission beim Schutz der Patienten, wenn es um die “sekundäre Nutzung” ihrer persönlichen medizinischen Daten durch Dritte für Forschung, Training von AI-Systemen und andere kommerzielle Zwecke geht. Nach dem gegenwärtigen Entwurf hätten Patienten kein Mitspracherecht bei der Nutzung ihrer Daten und würden nicht einmal darüber informiert, wer sie erhält.

Mehr als ein Dutzend Organisationen, die für die Rechte von Patienten, Angehörigen medizinischer Berufe, Menschen mit Behinderungen, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie für digitale Rechte eintreten, haben sich daher in einem Schreiben an die Mitglieder des EU-Parlaments gewandt. Sie fordern die Einführung einer “Opt-in”-Zustimmungsregelung, d.h. dass Datennutzer die gültige Zustimmung der Patienten einholen müssen, deren persönliche medizinische Daten sie für sekundäre Zwecke nutzen möchten.

Patientenrechte und Datenschutz unterstützt diese Forderung und hat den offenen Brief mit unterzeichnet. Das Schreiben ist im (englischen) Wortlaut auf der Seite von EDRi nachzulesen (deutsche Übersetzung).

Auch in zweiter Instanz: Gerichtsverfahren gegen Datensammlung der Krankenkassen erfolgreich

Das 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht vor, dass die Krankenkassen u.a. ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten und zu Medikamenten ihrer Versicherten an eine Datensammelstelle des Spitzenverbands der Krankenkassen übermitteln. Diese Daten wurden erstmals zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober 2022 in einer Datenbank zusammengeführt. Sie sollen jährlich aufgestockt und bis zu 30 Jahre gespeichert werden. Privatversicherte werden nicht erfasst. Die Datenbank wird auf Antrag interessierten Forschungsinstituten und Firmen zur Verfügung gestellt. Für die Übermittlung der Daten werden lediglich Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Es gibt zugleich keine Möglichkeit, der Weitergabe sensibelster Gesundheitsdaten zu widersprechen – auch nicht für besonders schutzbedürftige Menschen. Darin sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) Verstöße gegen das Grundrecht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union. Mit ihren Verfahren will sie einen besseren Schutz der Daten erreichen und Missbrauch verhindern. Die GFF reichte am 3.5.2022 gegen die Sammlung von Gesundheitsdaten durch die Datensammelstelle des Spitzenverbands der Krankenkassen zwei Eilanträge bei Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt ein. In beiden Verfahren hatten die gesetzlich versicherten klagenden Personen im Jahr 2022 erreicht, dass ihre Gesundheitsdaten bis zum Abschluss des Verfahrens nicht an die Datenstelle der Krankenkassen weitergegeben werden dürfen. Das war ein wichtiger Erfolg.

Inzwischen liegt zu einer dieser beiden Klagen auch eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.09.2022 (Aktenzeichen: L 8KR 168/22 DS B ER) vor. Im Tenor des Urteils stellt das Gericht fest, dass der Krankenkasse des Klägers im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (ist), die den Antragsteller betreffenden, in § 303b Abs. 1 SGB V und § 3 Abs. 1 DaTraV bezeichneten Daten für das Berichtsjahr 2019 an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu übermitteln.“ Auch in zweiter Instanz: Gerichtsverfahren gegen Datensammlung der Krankenkassen erfolgreich weiterlesen

EHDS, der „Europäische Gesundheitsdatenraum“ – das Ende der ärztlichen Schweigepflicht

Die EU-Kommission hat im Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten vorgelegt, der es in sich hat. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger automatisch elektronische Patientenakten  erhalten, ohne Möglichkeit zum Widerspruch. Sämtliche größeren Sammlungen von Patientendaten in der EU, z.B. bei Anbietern dieser Patientenakten, bei Krankenkassen, Privatversicherungen, Krankenhäusern und größeren Arztpraxen, sollen zur Nutzung u.a. durch die Pharma-Industrie freigegeben werden. Der Verordnungsentwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat der EU diskutiert, die Verordnung soll im September 2023 verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten.

Nicht nur Ärzte sollen Daten herausgeben, sondern z.B. auch Pflegedienste, Psychotherapeuten und ambulante Sozialpsychiatrie. EHDS, der „Europäische Gesundheitsdatenraum“ – das Ende der ärztlichen Schweigepflicht weiterlesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens; ein „Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen“

Wilfried Deiß, Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren ein außerordentlich kritischer Begleiter der Digitalisierung des Gesundheitswesens, hat im April 2023 unter diesem Titel eine Information (nicht nur) für seine Patient*innen veröffentlicht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens; ein „Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen“ weiterlesen

Krankenkasse BIG direkt gesund durch Cyberangriff lahmgelegt

Am 28.03.2023 hat die Krankenkasse BIG direkt gesund festgestellt, dass ihre IT-Technik einem erfolgreichen Cyberangriff zum Opfer gefallen war. Das geht aus einer Stellungnahme der Krankenkasse vom 05.04.2023 hervor. Betroffen von dem Vorfall sind auch die ca. 513.000 Versicherte der Kasse, mindestens dadurch, dass die Krankenkasse für sie nicht erreichbar war und z. B. Krankengeld nicht auszahlen konnte.

Derzeit haben wir keinerlei Hinweise darauf, dass während des Zugriffs auf unsere Server Daten entwendet wurden“, erklärt die BIG direkt gesund, um ihre Versicherten zu beruhigen. Krankenkasse BIG direkt gesund durch Cyberangriff lahmgelegt weiterlesen

Bundesarbeitsgericht: Unternehmen kann von Beschäftigten keine vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligung vor Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) verlangen

Mit dieser Entscheidung vom 15.12.2022 (Aktenzeichen: 2 AZR 162/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztinstanzlich der Kündigungsschutzklage einer betroffenen Beschäftigten gegen eine krankheitsbedingte Kündigung stattgegeben und diese für unwirksam erklärt.

Die Klägerin war langzeitkrank. Ihr wurde vom Unternehmen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten, verbunden mit der Aufforderung, eine vom Unternehmen vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligungserkärung unverändert zu unterzeichnen. Die Beschäftigte unterzeichnete diese nicht, sondern stellte Rückfragen und wählte eigene Formulierungen. In einem weiteren Gespräch wurde die Beschäftigte vom Unternehmen darauf hingewiesen, dass ohne ihre Unterschrift unter die vorformulierte Erklärung ein bEM-Verfahren nicht durchgeführt werden könne. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung sprach das Unternehmen dann eine ordentliche krankheitsbedingten Kündigung aus. Dagegen wandte sich die Beschäftigte mit einer Kündigungsschutzklage. Letztinstanzlich stellte das BAG in seinem Urteil in Randnummer 16 fest: Die Beklagte durfte die Einleitung des bEM-Verfahrens nicht davon abhängig machen, dass die Klägerin die von der Beklagten vorformulierte Datenschutzerklärung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen sowie Gesundheitsdaten unterzeichnet.“

 

„Digitalisierte Gesundheit“ – Streitgespräch mit Dr. Andreas Meißner (München, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) am 27. April in Saarbrücken und online

Dr. Andreas Meißner (München, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht), Ko-Autor des Buchs Digitalisierte Gesundheit, spricht am Do. 27.04.2023 um 19.00 Uhr in Saarbrücken.

Die Veranstaltung findet als Präsenz- & Online-Veranstaltung in Kooperation mit dem Gesundheitsforum Saarland e.V. und der Liberalen Stiftung Saar in der Villa Lessing in Saarbrücken statt. Alle notwendigen Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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Datenschutz bei Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen mangelhaft

Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale (vzbv) in einer am 06.02.2023 veröffentlichten Analyse der Datenschutzerklärungen von Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen

Bei der Nutzung dieser Internet-Dienste übermitteln Patient*innen direkt und indirekt sensible Daten, wie den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten lassen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Dafür ist eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich. Die vzbv-Untersuchung zeigt, dass sieben der neun geprüften Anbieter keine oder nur eine unzureichende ausdrückliche Einwilligung einholen. Datenschutz bei Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen mangelhaft weiterlesen

Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse

Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden!

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest. Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Ein Mitglied der DAK-Gesundheit stellte unmittelbar nach dem Urteil ein Auskunftsbegehren an seine Krankenkasse. Darin erklärte er u. a.: „… gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich um Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten. Bitte stellen Sie mir auch eine Kopie der über mich gespeicherten Daten zur Verfügung, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen. Insbesondere möchte ich vollständige Informationen über meine Stammdaten und Beitragsdaten sowie Leistungsdaten (Behandlungen, Verordnungen, Apothekenleistungen, Ärztliche Leistungen usw.). Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse weiterlesen

Wichtige Fragen und Feststellungen zum Thema opt-out-Patientenakte…

veröffentlicht Lilith Wittmann, die Krawallinfluencerin, der Schwarze Block der Verwaltungsdigitalisierungso ihre Selbstbeschreibung – in acht Tweets auf Twitter:

Wichtige Fragen und Feststellungen zum Thema opt-out-Patientenakte… weiterlesen