Schlagwort-Archive: Gesundheitsdaten

Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen

Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte

In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*inne aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte fordert: Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte weiterlesen

Datenschutzrechtlich zweifelhaft! Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beginnt am 1. Januar 2025 in NRW

Den Auftrag, ein solches Verfahren für die psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich versicherten Menschen zu etablieren, hat der Bundestag mit dem am 01.09.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erteilt. Bevor das Verfahren möglicherweise bundesweit eingeführt wird, soll es ab 01.01. 2025 in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden. An dem Testlauf müssen alle Psychotherapeut*innen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erwachsene Patientinnen und Patienten behandeln. Eine entsprechende Richtlinie hat der G-BA bereits am 18.01.2024 beschlossen.

Nicht nur den Psychotherapeut*innen, auch ihren Patient*innen werden vom Gesetzgeber Verpflichtungen aufgegeben, die datenschutzrechtlich zweifelhaft sind. Das geht aus einer Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten hervor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27.11.2024 veröffentlicht hat: Datenschutzrechtlich zweifelhaft! Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beginnt am 1. Januar 2025 in NRW weiterlesen

„Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“

Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:

Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.

Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.

Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

​Thilo Weichert: Kritik an der geplanten Gesundheitsdatenforschung und am Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11.11.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit vorgelegt, bei der nach Bewertung von Dr. Thilo Weichert (früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, jetzt Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise, im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und im Vorstand von Digitalcourage) der Datenschutz und die Wahrung des Patientengeheimnisses auf der Strecke bleiben. ​Thilo Weichert: Kritik an der geplanten Gesundheitsdatenforschung und am Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weiterlesen

Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an

Quelle: Homepage der Medicum Hannover GbR

Wer die Internetseite der Medicum Hannover GbR, einer Praxis für Urologie, Allgemeine und Innere Medizin sowie Betriebsmedizin aufruft, dem wird nach wenigen Sekunden diese Nachricht angezeigt:

Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die ePA in der aktuell geplanten Form lehnen wir aus den hier genannten Gründen ausdrücklich ab!Bei Fragen zur ePA beraten wir sie gerne…“ Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion von Dr. Andreas Meißner: Jetzt als Aufzeichnung ansehen

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht.

Dr. Andreas Meißner

Sein Vortrag, die Fragen aus dem Publikum und die Diskussion sind jetzt als Video hier zu sehen und zu hören.

Der Frankfurter Chirurg

Dr. Bernd Hontschik

hat ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und sich zu Wort gemeldet.


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.

Die elektronische Patientenakte (ePA) und die Weiterleitung von Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)…

…waren Gegenstand einer Anfrage an die Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine am Thema interessierte Bürgerin stellte ihre Anfrage und die Antworten der Behörde der Redaktion dieser Homepage zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte (ePA) und die Weiterleitung von Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)… weiterlesen

Medatixx, ein Anbieter von Praxissoftware, eröffnet Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, gegen Cash anonymisierte (?) Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu verkaufen

Medatixx, ein in Eltville im hessischen Rheingaukreis ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet seit Ende 2022 den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen. Darüber – und über eine, leider ohne Antwort gebliebene, Anfrage an den Hesischen Datenschutzbeauftragten – haben wir bereits in einem Beitrag im November 2022 mit der gleichen Überschrift informiert.

Quelle: Homepage von medatixx

Auf der Homepage von medatixx wird dazu aktuell u. a. wie folgt für dieses „Angebot“ geworben: „x.panel ermöglicht Anwenderinnen und Anwendern einer Praxissoftware von medatixx eine datenschutzkonforme und anonymisierte Übermittlung von ambulanten Versorgungsdaten. Die Anonymisierung startet bereits lokal in der Praxissoftware; die Daten werden in einer sicheren Umgebung gesammelt und ausgewählten Datenempfängern für Forschungs- und statistische Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine Zurückführung auf die einzelne Praxis, die behandelnde Ärztin und den behandelnden Arzt oder die einzelne Patientin und den einzelnen Patienten ist nicht möglich“.

Durch einen Bericht im Ärztenachrichtendienst (ÄND) vom 19.10.2024 wurde dieses Thema einem breiteren Kreis kritischer Ärzt*innen, Psychatherapeut*innen und Versicherten bekannt. Auch Mitglieder der Redaktion dieser Homepage haben dazu erneut recherchiert und fanden auf der Homepage vom medatixx den Text einer „Ergänzungsvereinbarung zum Praxissoftwarepflegevertrag der medatixx GmbH & Co. KG .

Medatixx, ein Anbieter von Praxissoftware, eröffnet Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, gegen Cash anonymisierte (?) Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu verkaufen weiterlesen