Alle Beiträge von datenschutzrheinmain

Europ. Gerichtshof: Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest.

Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse. Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellt für solche Auskunftsbegehren einen leicht zu bedienenden Anfragegenerator zur Verfügung, der bereits mehr als 1.400 mal genutzt wurde.
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Es gibt ein Recht auf analoges Leben – aber kaum mehr in Dänemark, auch nicht im Gesundheitswesen

Dort ist die Zwangsdigitalisierung in allen Lebensbereichen – insbesondere im Kontakt mit staatlichen Stellen und damit auch im Gesundheitswesen – außerordentlich weit fortgeschritten. Darauf machen zwei Beiträge in der Frankfurter Rundschau vom 30.09.2022 aufmerksam.

Thomas Borchert, ein in Kopenhagen lebender deutscher Journalist, schildert in einem Beitrag unter dem Titel „Alles nur noch online in Dänemark“ seine Alltagserfahrungen: Es gibt ein Recht auf analoges Leben – aber kaum mehr in Dänemark, auch nicht im Gesundheitswesen weiterlesen

Stiftung Datenschutz: Nützliche Hinweise zum Thema besonders schützenswerte Daten i. S.d. Art. 9 DSGVO – dazu zählen auch Gesundheitsdaten

Art. 9 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) normiert in Abs. 1, welche Kategorien von Daten grundsätzlich untersagt ist:

  • Rassische und ethnische Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • genetische Daten,
  • biometrische Daten,
  • Gesundheitsdaten,
  • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

Dieses grundsätzliche Verbot der Verarbeitung der genannten Datenkategorien wird in Art. 9 Abs. 2 ergänzt um Fallkonstellationen, in denen die Verarbeitung der genannten Daten zulässig sein kann und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.Die Stiftung Datenschutz hat dieser Thematik zwei gut verständliche Beiträge gewidmet:

Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz!

Diese Forderung erheben Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Nachstehend Auszüge aus dieser Stellungnahme, die auch als Veröffentlichung des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten vorliegt. Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz! weiterlesen

Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)…

waren eines der drei Themen, der Online-Veranstaltung Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? am 04.02.2021, zu der der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und der Club Voltaire Frankfurt eingeladen hatten. 

Neben dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht),der zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht Stellung nahm und dem Juristen Jan Kuhlmann, der (datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA ansprach, informierte der Dipl.-Informatiker Thomas Maus über technische Fragestellungen und Probleme der ePA. Thomas Maus gliederte seinen Beitrag in mehrere Teile:

Welche (nachteiligen) Folgen für ihn selbst und sein familiäres Umfeld kann es haben, wenn ein Mensch sich erstens für die Nutzung einer ePA entscheidet und zweiten auch von der Möglichkeit einer „Datenspende“ seiner Gesundheits- und Behandlungsdaten Gebrauch macht? Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)… weiterlesen

CoronaApp: Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Wie steht es um die Freiwilligkeit bei der Nutzung der App?

Zwei Fragen, denen Roland Schäfer nachgeht, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig. Er legt die Regelungen und Kriterien der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seiner Bewertung zu Grunde.

Im Beitrag Das Märchen von der Freiwilligkeit erläutert der Autor,

Im Beitrag Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz bei der sogenannten Corona-App?geht der Autos der Frage nach, welcher der vielen „Köche“ bei der Erstellung der CoronaApp letztendlich der Verantwortliche i. S. d. Art. 24 ff DSGVO für die Verarbeitung der bei der App-Nutzung anfallenden personenbezogenen Daten ist. Hier stellt er ähnliche Formen organisierter Verantwortungslosigkeit fest, wie sie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bereits wiederholt im Bereich der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt haben.

Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ – mit Dr. Bernd Hontschik am 20. Mai in Frankfurt

Die Veranstaltung wurde aufgrund der aktuellen Gesundheitslage rund um COVID-19 abgesagt.

Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt, ist bundesweit insbesondere durch seine regelmäßigen Kolumnen in der Frankfurt Rundschau bekannt als scharfzüngiger Kritiker von Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen, auch zum Thema Telematikinfrastruktur.

Er sprich am 20.05.2020 ab 19.00 in einer Veranstaltung unter dem Titel „Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ – mit Dr. Bernd Hontschik am 20. Mai in Frankfurt weiterlesen

Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!?

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21.04.2020: „Hessens Covid-19-Krisenstab nutzt bald Software des US-Unternehmens Palantir, um den Überblick über die Corona-Krise zu behalten… Das Programm, das der Krisenstab einsetzen will, heißt ‘Foundry’. Es handelt sich um eine so genannte Datamining-Software. Wie andere Programme von Palantir führt auch dieses Daten aus verschiedenen Quellen zusammen, um Verbindungen zwischen Informationen zu ziehen, die Menschen in kurzer Zeit nicht sehen könnten. In seiner Ursprungsversion wurde Foundry für Unternehmen entwickelt, um etwa ihre Lieferketten zu analysieren. Nun soll es die Covid-19-Pandemie praktisch in Echtzeit darstellen, erklärte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums: ‘Der Landeskrisenstab plant die Nutzung einer Software der Firma Palantir, um allgemein zugängliche Informationen, wie die Verteilung von Infektionen mit dem Coronavirus, Bettenkapazitäten oder die Versorgung mit Schutzausstattung in einem umfassenden Lagebild darzustellen.’ So solle die aktuelle Situation schnell bewertet werden und ‘Hilfe und Material dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden’… Die Software greife nicht auf ‘individualisierte Person- oder Patientendaten’ zu. Ihr Einsatz sei mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt…“ Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!? weiterlesen

App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 20.04.2020: „Spahn hat vor allem eine Quarantäne-App im Sinn, die es den Mitarbeitern [der Gesundheitsämter] ermöglichen soll, den Zustand von Infizierten zu verfolgen, ohne dafür zum Telefonhörer greifen oder gar mit dem Auto zu deren Wohnung fahren zu müssen. Auch die Tracing-App sollten die Ämter mehr für ihre Arbeit nutzen…“

Diese Quarantäne-App wäre mindestens der vierte Versuch, die berechtigten Angst vor der Corona-Pandemie zu nutzen, um „Datenspenden“ unterschiedlichster Art und Qualität von einer großen Zahl von Menschen zu gewinnen. App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen weiterlesen

Corona-Pandemie und Fluggastdatenspeicherung (PNR): Jetzt Zugriff auf die Fluggastdaten auch für Gesundheitsämter?

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) eine Vielzahl persönlichen Daten (§ 2 FlugDaG) aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten oder am Ende eines solchen Flugs landen. Bisher war der Zweck dieser Regelungen in § 1Abs. 2 Fluggastdatengesetz (FlugDaG) wie folgt begrenzt: „Das Fluggastdaten-Informationssystem dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag für ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweitesoll die Nutzung der gespeicherten PNR-Daten jetzt auch auf die Gesundheitsämter ausgeweitet werden. Corona-Pandemie und Fluggastdatenspeicherung (PNR): Jetzt Zugriff auf die Fluggastdaten auch für Gesundheitsämter? weiterlesen