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Verbraucherzentrale: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA

Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet werden. Es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verständlich und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch dieser Informationspflicht kommen die Krankenkassen bisher nicht in allen Fällen nach. Das ergab eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentrale fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Untersuchung zeigt, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen. Verbraucherzentrale: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA weiterlesen

Newsletter 2024-12

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,

hier ist unser Newsletter für Dezember 2024 mit folgenden Themen:

Jahreshauptversammlung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz
Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung des Vereins „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ ein. Die Teilnahme ist nur per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
Mittwoch 18.12.2024, 20:00 Uhr bei Senfcall.de, Raum PD (https://public.senfcall.de/pd) .
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Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen

„Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“

Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:

Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.

Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.

Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

​Thilo Weichert: Kritik an der geplanten Gesundheitsdatenforschung und am Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11.11.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit vorgelegt, bei der nach Bewertung von Dr. Thilo Weichert (früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, jetzt Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise, im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und im Vorstand von Digitalcourage) der Datenschutz und die Wahrung des Patientengeheimnisses auf der Strecke bleiben. ​Thilo Weichert: Kritik an der geplanten Gesundheitsdatenforschung und am Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion von Dr. Andreas Meißner: Jetzt als Aufzeichnung ansehen

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht.

Dr. Andreas Meißner

Sein Vortrag, die Fragen aus dem Publikum und die Diskussion sind jetzt als Video hier zu sehen und zu hören.

Der Frankfurter Chirurg

Dr. Bernd Hontschik

hat ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und sich zu Wort gemeldet.


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor. Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme: Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern weiterlesen

Medatixx, ein Anbieter von Praxissoftware, eröffnet Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, gegen Cash anonymisierte (?) Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu verkaufen

Medatixx, ein in Eltville im hessischen Rheingaukreis ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet seit Ende 2022 den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen. Darüber – und über eine, leider ohne Antwort gebliebene, Anfrage an den Hesischen Datenschutzbeauftragten – haben wir bereits in einem Beitrag im November 2022 mit der gleichen Überschrift informiert.

Quelle: Homepage von medatixx

Auf der Homepage von medatixx wird dazu aktuell u. a. wie folgt für dieses „Angebot“ geworben: „x.panel ermöglicht Anwenderinnen und Anwendern einer Praxissoftware von medatixx eine datenschutzkonforme und anonymisierte Übermittlung von ambulanten Versorgungsdaten. Die Anonymisierung startet bereits lokal in der Praxissoftware; die Daten werden in einer sicheren Umgebung gesammelt und ausgewählten Datenempfängern für Forschungs- und statistische Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine Zurückführung auf die einzelne Praxis, die behandelnde Ärztin und den behandelnden Arzt oder die einzelne Patientin und den einzelnen Patienten ist nicht möglich“.

Durch einen Bericht im Ärztenachrichtendienst (ÄND) vom 19.10.2024 wurde dieses Thema einem breiteren Kreis kritischer Ärzt*innen, Psychatherapeut*innen und Versicherten bekannt. Auch Mitglieder der Redaktion dieser Homepage haben dazu erneut recherchiert und fanden auf der Homepage vom medatixx den Text einer „Ergänzungsvereinbarung zum Praxissoftwarepflegevertrag der medatixx GmbH & Co. KG .

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Daten von mehr als 100 Millionen Menschen in USA durch Hacker-Attacke auf Change Healthcare geklaut – die größte Datenpanne im US-Gesundheitswesen

Bei einem Ransomware-Angriff auf das US-amerikanische Unternehmen Change Healthcare, einen großen Dienstleister für Gesundheits-IT und Krankenversicherungen, wurden im Februar 2024 die privaten Gesundheitsdaten von mehr als 100 Millionen Menschen gestohlen. Diese Cyberattacke führte zu monatelangen, beispiellosen Ausfällen und weitreichenden Störungen im gesamten US-Gesundheitswesen. Das berichtet berichtet das US-Internetmagazin TechCrunch am 24.10.2024. Einige Auszüge aus diesem Bericht:

Der Ransomware-Angriff und die Datenpanne bei Change Healthcare ist der größte bekannte digitale Diebstahl von medizinischen Daten in den USA und eine der größten Datenpannen in der Geschichte. Die Folgen für die Millionen von Amerikanern, deren private medizinische Informationen unwiederbringlich gestohlen wurden, werden wahrscheinlich ein Leben lang anhalten…

Die gestohlenen Daten variieren von Person zu Person, aber Change hat bereits bestätigt, dass es sich um persönliche Daten wie Namen und Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie staatliche Identitätsdokumente wie Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern und Reisepassnummern handelt. Zu den gestohlenen Gesundheitsdaten gehören Diagnosen, Medikamente, Testergebnisse, bildgebende Verfahren, Pflege- und Behandlungspläne sowie Krankenversicherungsinformationen – und auch Finanz- und Bankdaten, die in den von den Kriminellen erbeuteten Ansprüchen und Zahlungsdaten enthalten sind. Daten von mehr als 100 Millionen Menschen in USA durch Hacker-Attacke auf Change Healthcare geklaut – die größte Datenpanne im US-Gesundheitswesen weiterlesen