Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. entstand 2016 durch den Zusammenschluss von zwei Initiativen ähnlicher Zielsetzung – nämlich dem 2010 zur Teilnahme an den Sozialwahlen gegründeten Verein “Neuanfang e.V.” und der 2014 für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema elektronische Gesundheitskarte und Patientendatenschutz gegründeten “Initiative Patientendaten”. Die meisten Mitglieder des Vereins arbeiten mit im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und in dessen “AG Elektronische Gesundheitskarte“.
Die Satzung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. können Sie hier im Wortlaut nachlesen.
Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist Partner der Aktion Stoppt-die-e-Card.
Man kann uns spenden. Die Spende ist nicht steuerlich absetzbar. Kontoinhaber: Patientenrechte und Datenschutz e.V.
IBAN: DE11 8306 5408 0005 3452 27
Name der Bank: Skatbank / Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land
BIC: GENO DEF1 SLR
Stand der Patientenrechte bezogen mit unter auf
AZ. L 16 KR 676/16
AZ. S 10 KR 280/15
AZ. S 5 KR 807/16
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Hallo liebes Team,
finde eure Seite toll und werde sicher weiterlesen, hier aber schon mal ein Vorschlag: könnt ihr die Kommentarfunktion so ändern, dass die neuesten Kommentare als erste erscheinen?
Wenn man nicht gerne scrollt sieht eure Seite echt veraltet und halbtot aus, mit einem Kommentar von 2014….und das bei diesem zeitgemäßen Thema.
Danke und Gruß
Danke für die Anregung.- Erledigt.
Die TK Altona stellt mir nach wie vor eine Einzelfallbescheinigung für die Behandlung beim Arzt aus. Gültig für den jeweiigen Tag.
! ! Allerdings: Trotz Versich.Nachweis und Überweisung vom HA, wurde ich beim Facharzt aufgefordert zu unterschreiben, dass ich meine Gesundheitskarte innerhalb von 2 Wochen vorlege/nachreiche oder ansonsten eine Privatrechnung erhalte. (Hierfür gab es ein vorgefertigtes Formular) Ich erbat mir eine Erklärung u. die Antwort lautete: die Kassenärztliche Vereinigung hätte diese Maßnahme angeordnet! Daraufhin telefonierte ich mit der TK Hotline und schilderte die Situation. Der Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass der Facharzt mich behandeln muss, weil die Einzelfallbescheinigung vorliegt. Wenn ich das Formular unterschriebe, wäre das jedoch bindend und die Kosten von mir zu übernehmen, falls ich innerhalb des genannten Zeitraums keine eGK vorlege. Er empfahl mir mich in diesem Fall an die KV zu wenden. Das löste mein Problem natürlich nicht. Deswegen weigerte ich mich das Formular zu unterschreiben, um nicht ggf. auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Nach einer schier endlosen Disskussion mit den Arzthelferinnen, wurde ich aufgefordert alles persönlich mit dem Arzt zu besprechen und mit dem Kommentar: „Ich habe keine Lust mehr mit Ihnen zu diskutieren, meine Fresse nochmal!“ ins Wartezimmer entsandt. ( Ich kochte vor Wut, ließ es mir aber nicht anmerken)
Im persönl. Gespräch mit dem Arzt erklärte ich dann warum ich die eGK ablehne und das Formular nicht unterschreiben möchte. Es waren zähe Verhandlungen, aber schließlich willigte er ein das Formular abzuändern. Er strich die Passage, in der ich zur Kostenübernahme aufgefordert wurde und machte einen Vermerk, dass ich die eGK ablehne und sie nicht vorlegen werde. Danach konnten meine akuten Unterleibschmerzen dann endlich untersucht werden. Im Anschluss erklärte er mir nochmal, dass die Arzthelferinnen von ihm angewiesen wurden, Patienten ohne eGK das Formular auszuhändigen. Denn die meisten Patienten wären zu faul oder hätten keine Lust ihre Karte nachzureichen. Darüber hinaus appelierte er an mich, mir die eGK zu besorgen, weil diese ja eh noch keine relevanten Daten enthielte und das ganze Projekt eGK am Ende sowieso scheitern würde.. und übrigens unterstützt er ja auch die Initiative „stoppt die e-card“.
Ich habe entschieden: sollte ich nochmal in eine ähnliche Situation kommen, sappel ich mich mit den Arzthelferinnen nicht ab, sondern bitte gleich darum, das in der Bahandlung mit dem Arzt persönlich besprechen zu dürfen.
Mich interessiert jetzt natürlich Folgendes (und ich bin für jede Antwort dankbar) : Darf die KVH die beschriebene Maßnahme überhaupt anordnen?
Wenn ja, wie könnte ich mich in Zukunft wehren, wenn ein Arzt nicht mit sich reden lässt?
Kann ich gegen die „Nötigung“ der KVH angehen?
Und: Hätte ich das Formular unterschrieben, wäre es dann überhaupt rechtswirksam/ rechtskräftig?
Vielleicht
Ich poste meine Anfrage hier, da ich keine andere Option für posts die keine replies zu anderen Texten darstellen, finden konnte.
Meine Frage ist:
Inwieweit ist in den Diskussionen um die eCard bereits bekannt und diskutert worden, ob die auf den Karten aufgebrachten Chips bereits gehackt wurden? Ich habe hierzu nirgends nähere Informationen gefunden.
Anlass meiner Frage ist folgender nicht-trivale Sachverhalt:
Jeremy Scahill and Josh Begley haben bereits am 19.02.2015 in ihrem Artikel “The Great SIM Heist : How Spies Stole the Keys to the Encryption Castle” https://firstlook.org/theintercept/2015/02/19/great-sim-heist/ darauf hingewiesen, dass die U.S.amerikanische NSA und das britische GCHQ die Verschlüsslungs-Keys des größten SIM-Karten-Herstellters Gemalto “gehackt” haben.
Gemalto ist ein in den Niederlanden ansässiges internationales Unternehmen, das jährlich 2 Milliarden Sim-Karten herstellt, die in allen Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommt. Mit dem Besitz der Verschlüsselungs-Keys können beide Dienste den Datenfluss jeder zugeordneten SIM-Karte mitschneiden.
Wichtig ist nun aber, dass die Gemalto die Firma ist, die für Deutschland die Chips der Krankenversicherungskarten und der eCards (samt Lesegeräten) produziert. http://www.gemalto.com/brochures/download/german_healthcare_reader.pdf
Auch wenn ich nicht glaube, dass NSA oder GCHQ an meinen Gesundheitsdaten interessiert ist, bleibt die Frage, ob die Verschlüsselungs-Keys der eCards nicht ebenfalls bereits gehackt wurden bzw. in absehbarer Zeit ohne allzu großen Aufwand gehackt werden können. (Solche Hacks auf Patientendaten werden in Zukunft sehr lukrativ sein.)
Hat jemand nähere Information dazu?
Vilen Dank und beste Grüße
Konrad
Hallo Konrad,
ein wichtiges Thema! Da Gemalto sich als “undicht” erwiesen hat, ist davon auszugehen, dass die Dienste bei ihrem Einbruch nichts liegen gelassen haben. Schließlich ist die Maxime der NSA “Total Information Awareness”. Den Glauben, dass sie sich nicht für unsere Gesundheitsdaten interessieren, teile ich nicht. Zum einen spart “Total Information Awareness” nichts aus, nur weil man sich im Moment nicht dafür interessiert. Zum anderen bin ich sicher, dass die NSA Verwendung für die Daten hat. Eine Anwendung, der vermutlich (leider) viele Bürger zustimmen würde, ist das Aufspüren von Personen auch mit Hilfe von medizinischen Daten. Stell’ dir nur einen Abfrage nach allen Personen, die im letzten Monat wegen einer Schussverletzung behandelt wurden vor. Eine weitere Anwendung, bei der vermutlich schon mehr Bürger nicht mehr einverstanden wären, ist Rufschädigung. Auch hierfür können medizinische Daten nützlich sein, man denke nur an psychiatrische Diagnosen oder sexuelle Orientierung.
Und, last not least, meinen viele Menschen, es wäre ja nicht schlimm, wenn die NSA die Daten hat, solange sie nur nichts mit den Daten macht. Dabei wird unterstellt, dass die Daten nur in die NSA hinein aber nicht mehr heraus gelangen. Dass das nicht stimmt, sollten alle spätestens seit den Snowden-Enthüllungen wissen. Für die organisierte Kriminalität ist also die Datensammlung der Dienste durchaus auch ein interessanter Top, der sie locken könnte.
Eine Thematisierung findet sich auch bei den Datenschützern Rhein-Main: http://ddrm.de/2015/02/20/hat-die-nsa-zugriff-auf-deutsche-patientendaten/
Haloo Bernhard,
danke für die Antwort und den Link. Ich habe NSA / GCGQ deswegen etwas abgetan, weil mein Anliegen in dieser Anfrage in eine leicht andere Richtung geht, nicht, weil ich die Dienste für unbedenklich hielte.
Aber wenn die Verschlüsselungs-Keys bereits entwendet wurden, können dies auch andere tun. Gibt es zu solchen hacks bereits Infos?
Und inwieweit widerspricht dies der Einschätzung des Bundessozialgerichtes, dass ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung zwar vorliege, aber hingenommen werden müsse, da kein Missbrauch der Daten möglich sei (welcher gesetzlich verboten ist) (vgl. Punkt 4) aus Hannis post http://patientenrechte-datenschutz.de/?page_id=9#comment-162 )
Wurde das “Gemalto-Argument” bereits in irgendwelchen Klagen als Argument vorgebracht?
Beste Grüße
Konrad
Hallo Konrad,
sorry, die Antwort auf die Frage, ob es zu Hacks der eGK-Schüssel Infos gibt, habe ich glatt unterschlagen. Mir ist nichts bekannt, aber nach dem Gematlo-Hack gehe ich davon aus, dass die Schlüssel entwendet wurden. Andere Annahmen sind meiner Meinung nach naiv.
Wenn man der Argumentation des BSG folgt, müsste man nur noch Mord, Raub, Betrug und andere böse Taten verbieten und dann sind wir endgültig sicher. Spass beiseite, ich glaube den Richtern ist nicht klar, dass man sich für “konventionelle” Straftaten auf dem Einzugsgebiet deutscher Gesetze befinden muss, dieses daher tatsächlich einen gewissen Schutz bieten. Dies ist bei bösen Taten im Internet einfach nicht der Fall, da das Internet keine Grenzen kennt. Der gesetzliche Schutz hat hier als bestenfalls Feigenblattcharakter. Zudem gewissen Akteuren sogar gemäß G10-Gesetz sogar auf deutschem Boden alles erlaubt ist.
Bei deiner letzten Frage muss ich auch passen.
Bisher werden die Verschlüsselungs-Keys auf der EGK nicht benutzt. Das einzige, was man bis heute erbeuten kann, sind Name, Adressdaten und die Versichertennummer.
Zwei Fragen:
1.
Ich habe mich auf der o.g. mailingliste eingetragen, aber im Archiv keine nachrichten gefunden, weil keine eingetragen wurden. Das kann ich mir nun nicht vorstellen, also daher: wie komme ich an die alten nachrichten?
2.
Wie ist jetzt der stand bei den Klagen? Das ist doch offensichtlich die einzige Chance, die wir haben, das ganze noch rückabzuwickeln, durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Wie sieht’s denn da nun aus?
Hallo Jan,
die Mailingliste wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrieben. Dieser verfolgt eine strikte Nicht-Speichern-Politik.
Dauerhafte Infos findest du unter: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/AG-eCard
In Kürze: Es gibt noch laufenden Klagen, du kannst auch jederzeit selber klagen. Die Erfolgsaussichten sind aber praktisch Null, wenn du das Bild auf der Karte angreifst.
Am besten schreibst du mal an die Mailingliste, dann wird bestimmt auch jemand antworten.
Hallo Jan,
als kurze Ergänzung zu Deinem Punkt 2 (Klagen):
Die Klagen wurden meines Wissen bisher mit folgender Begründung abgewiesen, die aus dem Urteil des BSG übernommen wurde:
Das Bundessozialgericht hat einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgestellt, der aber nach Abwägung der Interessen hinzunehmen ist, weil
1) er bisher nur als gering anzusehen sei, da die eGK derzeit noch nahezu funktionsgleich mit der alten KVK sei (das stimmt so technisch gesehen zwar laut Aussage von IT-Experten nicht…),
2) die Allgemeinheit ein Interesse an einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hat, die durch die eGK erreicht werde (Verringerung von Missbrauch, Einsparungen durch die Möglichkeit der online Aktualisierung der Daten auf der Karte),
3) kein anderer Weg zur Verfügung stände, um diese wirtschaftlichen Ziele anderweitig zu erreichen,
4) kein Missbrauch der Daten möglich sei, da der ja verboten und das System entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sicher zu gestalten sei. Sollte dennoch ein Missbrauch stattfinden, müsse entsprechend nachgebessert werden.
Die tatsächliche technische Ausgestaltung der eGK/TI wie auch der Sicherheitsvorkehrungen wurde von den Gerichten nicht geprüft.
Soweit ich weiß liegt inzwischen eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG vor.
Gibt Dein Wissen dazu auch schon ein eventuell bestehendes Akzenzeichen preis?
Vielen dank für eure Mühen.
Ihr macht hier meiner Meinung nach eine seriöse und aufrichtige Arbeit.
Ich wünschte mehr Menschen würden sich mit dem datenschutzrechtlichen Konflikt befassen, den die eGK mit sich bringt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weigere mich, meiner Krankenkasse (Barmer GEK) ein Photo für die elektronische Gesundheitskarte zu schicken. Meine beiden Anträge (Dezember 2014 und Januar 2015) für eine Karte ohne Bild wurden nicht beantwortet, so daß ich auch keinen Widerspruch einlegen kann.
Seit dem 22. Dezember 2014 versuche ich darüberhinaus vergeblich, alternativ eine Bescheinigung über meine Mitgliedschaft zu erhalten. Zunächst durch einen Besuch auf der Geschäftsstelle, danach mittels zweier Schreiben an ein Postfach in Bamberg.
Auf der Geschäftsstelle wurde mir mitgeteilt, daß die Ausstellung solcher Bescheinigungen inzwischen gesetzlich verboten sei, ebenso wie die nachträgliche Begleichung von Arztrechnungen. Daß es sich hierbei um eine äußerst dreiste Lüge handelt, weiß ich.
Nun stehen aber ein paar Arztbesuche für mich an, so daß ich in irgendeiner Form meine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse belegen muß. Deshalb bitte ich Sie, mir weiterzuhelfen. Können Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:
1.Kennen Sie einen vertrauenswürdigen Anwalt mit Akkreditierung in Saarbrücken, der mich in dieser Sache vertreten kann und ggf. kurzfristig eine Einstweilige Verfügung beantragen würde?
2.Wissen Sie von einer Gesetzlichen Krankenkasse, die Gesundheitskarten immer noch ohne Photo ausstellt?
3.Kann ich gegenüber meinen Ärzten meine Mitgliedschaft in der Barmer auch dadurch belegen, indem ich meine Mitgliedsnummer nenne und einen Nachweis über die gezahlten Beiträge habe (=Lohnabrechnung)?
Ich wäre Ihnen wirklich sehr sehr dankbar, wenn Sie mir sehr schnell antworten können, da zum 31.1. das Sonderkündigungsrecht abläuft und ich ggf. vorher noch die Kasse wechseln würde.
Und bitte entschuldigen Sie, daß ich mich so kurzfristig an Sie wende, aber ich habe bis jetzt auf ein Schreiben der Krankenkasse gewartet.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Oschmann
Liebe Frau Oschmann,
ich wollte Ihnen per E-Mail antworten, aber die angegebene Adresse scheint nicht zu funktionieren. Leider erst jetzt eine Antwort auf Ihre Fragen:
1. Es gibt eine Anwältin in Saarbrücken, die schon einen Mandanten in Sachen eGK vertritt. Ich kennen nur den Mandanten und nicht die Anwältin selber, auch nicht ihren Namen. Wenn Sie sich nochmal mit einer funktionierenden E-Mail Adresse melden, könnte ich ggf. einen Kontakt herstellen.
2. Meines Wissens gibt es keine KK, die eGKs ohne Foto ausstellt. KKen dürfen das auch nicht tun, da die eGK laut SGB V ein aufgedrucktes Foto enthalten muss (und Ärzte verpflichtet sind, das Foto zu überprüfen, d.h. Sie ohne Foto auf der eGK nicht behandeln dürfen). Außerdem würde Ihnen auch eine eGK ohne Foto keine zusätzliche Sicherheit hinsichtlich Datenschutz bieten. Sie würden “nur” vermeiden, dass die Firma, die die Karten produziert, Ihr Foto zusammen mit Ihren persönlichen Daten speichert. Die ganz große Gefahr geht aber wohl von der geplanten Vernetzung im Gesundheitssystem aus, nach der alle Arztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, sonstige Therapeuten usw. mit IT-Systemen vernetzt werden, die technisch einen Austausch einer Vielzahl von Daten ermöglichen. Wenn sich jemand unbefugten Zugriff in dieses System verschafft, kann der möglicherweise riesige Mengen vertraulicher Patientendaten abgreifen, was so ohne dieses neue Gesundheitsnetz technisch nicht möglich ist.
Nach meinem Eindruck hilft auch ein Wechsel der Krankenkasse mittelfristig nicht weiter. Bisher gab es einige wenige Krankenkassen, die noch Ersatzbescheinigungen für ein ganzes Quartal ausgestellt haben. Die stellen das aber – wohl auf Druck von irgendwoher – inzwischen auch ein.
3. Meines Wissens muss man beim Arzt einen alternativen Anspruchsnachweis vorlegen, der bestimmte Angaben enthalten muss, damit der Arzt die Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen kann. Das ist ausdrücklich so im Bundesmantelvertrag Ärzte (entsprechend für Zahnärzte) geregelt. Vermutlich werden Sie mit allen anderen Versuchen, Ihre Mitgliedschaft nachzuweisen, keinen Erfolg haben. Ich denke aber, die Krankenkasse muss Ihnen eine solche Ersatzbescheinigung ausstellen.
Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung per einstweiliger Verfügung einklagen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns darüber berichten und ggf. einen Musterschreiben, das ein Anwalt ausgearbeitet hat, zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Alternativ könnte man auch versuchen, sich beim Bundesversicherungsamt zu beschweren. Siehe dazu mein Kommentar unter:
http://patientenrechte-datenschutz.de/?p=82
Viel Erfolg und viele Grüße,
Hanni
Danke für den Start der Initiative! Da ich selbst den Klageweg gegen die TK beschreite, wären hier Forum-artige Strukturen auch ganz praktisch, statt sich nur über Kommentarfunktionen gegenseitig zu antworten 😉
Bezüglich eines Forums können wir nichts versprechen. Die Arbeit für die Initiative nimmt schon eine Menge Zeit in Anspruch. Und die Kommentarfunktion bietet ja gewissermaßen ein themenbezogenes Forum. Zugegebenermaßen fehlt die Möglichkeit, als Außenstehender ein neues Thema aufzumachen. Zwei Ideen dazu: Mitarbeiten oder Vorschlag an uns. Vielleicht findet es ja Eingang in die Pipeline der bearbeiteten Themen.
Ein Forum haben wir nicht, aber es gibt eine Mailingliste, auf der sich eGK-Gegner und Kläger austauschen. Anmelden kann man sich unter: https://listen.akvorrat.org/mailman/listinfo/akv-ag-ecard
…nur zu begrüßen…je mehr desto besser…
wünsche Euch viel Erfolg…meine Frau und ich haben grade die ersten Gehversuche “ohne Karte” vor uns für nächste oder übernächste Woche und vielfach Einspruch bei der DAK geführt…
zum Glück unterstützt uns noch der Hausarzt und der Zahnklempner…doch bei anderen Fachärzten und Spezialisten in Großstädten wie z.B. Kiel wirds wohl schwieriger werden…