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Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.

Dazu ist festzustellen:

  1. Das Schreiben ist hochgradig manipulativ: Im ersten Absatz wird mitgeteilt, dass die ePA kommt; die Versicherten nichts zu tun brauchen und sich die TK um alles kümmert. Eine halbe Wahrheit, die auf Grund unzureichender Kenntnisse vieler Versicherter zu einer ganzen Lüge mutieren kann. Erst weiter unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  2. Der Inhalt des Schreibens ist unzureichend und damit rechtswidrig: Die gesetzlichen Neuregelungen zur ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangen von den Krankenkassen, dass diese ausnahmslos alle ihre Versicherten über die gesetzliche Neuregelung informieren müssen und ihnen bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben)…“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen. Diese Anforderungen erfüllt das Schreiben der TK in keiner Weise.
  3. Das Schreiben ist nicht barrierefrei im Sinne des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was unter dieser gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit im Einzelnen zu verstehen ist, erläutert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Homepage.
  4. Das Schreiben schließt Menschen von wesentlichen Informationen aus, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen: Der lapidare Hinweis „Mehr zur ePA finden Sie auf tk.de/epa2025“ schließt alle Versicherten, die – aus welchen Gründen auch immer – ohne digitale Kommunikationsmittel leben (müssen), von weiteren Informationen zur ePA aus. Und was die TK auf ihrer Homepage in einer 43-seitigen pdf-Datei mitteilt, ist zwar umfangreich, aber nicht geeignet, Informationen in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Setzen! Sechs!

Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.

Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 400 Register mit Gesundheits- und Behandlungsdaten. Geführt werden sie von Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften und Vereinen. Die Strukturen und Formen sind unterschiedlich. Nur wenige davon sind spezialgesetzlich geregelt oder basieren auf allgemeinen gesetzlichen Grundlagen. Die meisten stützen sich bei der Datenverarbeitung auf Einwilligungen. Manche stammen aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben, andere werden auf Patienteninitiative oder von Fachgesellschaften zu bestimmten Erkrankungen betrieben; nicht alle werden noch aktiv genutzt. Ihre Rechtsgrundlagen basieren neben der DSGVO auf einer Vielzahl unterschiedlicher Bundes- und Landesgesetze (z. b. den unterschiedlichen Krankenhausgesetzen der 16 Bundesländer). Die Register werden tw. bundesweit, tw. nur regional mit Daten befüllt und dienen unterschiedlichen Zwecken, z. B. Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten weiterlesen

Netzwerk Datenschutzexpertise: IT-Dienstleistungsunternehmen BinDoc betreibt illegale Krankenhausfalldatenbank

In einem Gutachten kommt das Netzwerk Datenschutzexpertise zu dem Ergebnis, dass der IT-Dienstleister BinDoc aus Tübingen unter Verletzung des Datenschutzes und des Patientengeheimnisses von Krankenhäusern pseudonymisierte Falldaten einsammelt und diese kommerziell weitervermarktet.

BinDoc-Eigenwerbung 

Krankenhäuser sind nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz verpflichtet, diese Fall-Beschreibungen zu erstellen und für gesetzlich eng definierte Zwecke bereitzustellen. BinDoc bietet Krankenhäusern einerseits an, diese personenbeziehbaren hochsensitiven Gesundheitsdaten für eigene Wirtschaftlichkeits- und Marktanalysen auszuwerten und mit den Daten anderer Krankenhäuser zu vergleichen. Das Unternehmen speichert die Daten der Auftraggeber daher – in vorgeblich anonymisierter Form – um sie für eigene Analysen sowie für andere Auftraggeber zu nutzen.

Diese Dienstleistungen werden von einer Reihe prominenter Krankenhäuser in Anspruch genommen. Unter den Auftraggebern befinden sich sogar staatliche Stellen bis hin zum Bundesgesundheitsministerium. Es ist erstaunlich, wie sehr sich diese Auftraggeber offensichtlich auf die Behauptung des Unternehmens verlassen, es verarbeite nur anonymisierte Daten, obwohl diese Behauptung schon bei genauer Betrachtung der publizierten Dokumente offensichtlich falsch ist.

Tatsächlich verarbeitet BinDoc institutionsübergreifend bundesweit die Patientendaten in pseudonymisierter Form und speichert diese in einer Datenbank, in der nach eigenen Angaben ca. 17 Millionen Behandlungsfälle gespeichert sind. Wenig Zusatzwissen genügt, um die Falldaten zu reidentifizieren.

Karin Schuler vom Netzwerk Datenschutzexpertise: „Die Verantwortlichen der Krankenhäuser machen sich der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht strafbar. Die Speicherung in der zentralen Datenbank stellt eine massive Gefährdung der in den Krankenhäusern behandelten Patienten dar.“ Der Koautor des Netzwerks Thilo Weichert fordert: „Das illegale Vorgehen BinDocs muss grundlegend geändert werden. Krankenhäuser müssen ihre Praxis der Weitergabe der Patientendaten stoppen. Die eingeschaltete Datenschutzaufsicht – der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg – muss umgehend tätig werden.“

Quelle: Pressemitteilung des Netzwerk Datenschutzexpertise vom 26.06.2024

Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise, auf das sich die Pressemitteilung stützt, finden Sie hier.


Eine Übersicht über illegale Zugriffe auf Gesundheits- und Behandlungsdaten und andere (kleinere und größere) Datenpannen im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten finden Sie hier.

 

Gesundheitsdaten von 148.000 Menschen in Schottland gehackt und im Darknet veröffentlicht

Es muss schlimm stehen um die Gesundheits- und Behandlungsdaten der 148.000 Menschen in der schottischen Region Dumfries and Galloway. Der National Health Service (NHS – Nationaler Gesundheitsdienst) Dumfries and Galloway lässt zwischen dem 18. und 22.06.2024 Flyer (Seite 1, Seite 2) an alle Einwohner verteilen, um über die entstandenen Probleme zu informieren.

Zuvor wurden über drei Monate hinweg scheibchenweise Informationen zu dem Hackerangriff und seinen Folgen bekannt gegeben.

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Ransoware-Angriff auf Krankenhäuser in London mit großen Auswirkungen für die Patient*innen-Versorgung

Eine Sprecherin des National Health Service (NHS) in der Region London eilte am 04.06.2024 lapidar mit: „Am Montag, den 3. Juni, wurde Synnovis, ein Anbieter von Labordienstleistungen, Opfer eines Ransomware-Cyberangriffs. “Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung von Dienstleistungen im Guy’s and St Thomas’, im King’s College Hospital NHS Foundation Trusts und in der Primärversorgung im Südosten Londons… Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Auswirkungen des Vorfalls mit Unterstützung des Nationalen Cyber-Sicherheitszentrums der Regierung und unseres Cyber-Operations-Teams vollständig zu verstehen… Einige Aktivitäten wurden bereits abgesagt oder an andere Anbieter weitergeleitet, da dringende Arbeiten Vorrang haben.”

Zum Hintergrund informiert die britische Zeitung The Guardian am 06.06.2024: „Eine russischsprachige Ransomware-Kriminellengruppe namens Qilin soll hinter dem Cyberangriff auf den NHS-Anbieter für medizinische Dienstleistungen Synnovis stecken, der Tests und Operationen in Krankenhäusern zum Stillstand brachte und Hausärzte in ganz London betraf.“

Wie weit- und tiefgehend sich der Cyberangriff auf die Patient*innen-Versorgung in London auswirkt, macht eine Pressemitteilung des NHS London vom 14.06.2024 deutlich: Ransoware-Angriff auf Krankenhäuser in London mit großen Auswirkungen für die Patient*innen-Versorgung weiterlesen

Erneut erfolgreicher Hackerangriff auf Krankenhaus: Diesmal in Agatharied in Bayern

Das Krankenhaus Agatharied im Landkreis Miesbach (Bayern) wurde Opfer eines Hackerangriffs. Das meldet die Münchener Zeitung Merkur am 18.06.2024. Auf der Homepage des Krankenhauses ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Betrags noch keine Information zu finden.

Der Merkur zitiert in seinem Bericht den CSU-Landrat Olaf von Löwis mit den in solchen Fällen üblichen Sätzen: „‚Das ist ein dickes Brett, wirft uns gehörig um… Wir werden alles tun, um die Folgen schnellstmöglich in den Griff zu bekommen‘, versicherte Löwis. Und betonte auch mit Nachdruck, dass das Krankenhaus immer alles für die Datensicherheit getan habe, was möglich war. ‚Es wurde alles, was notwendig war, umgesetzt‘, sagte Löwis. Dass es dennoch einigen ‚Idioten‘ gelungen sei, in die Systeme einzudringen, verdeutliche die große Gefahr, die in der heutigen Zeit von Cyberkriminellen ausgehe.“ Erneut erfolgreicher Hackerangriff auf Krankenhaus: Diesmal in Agatharied in Bayern weiterlesen

Deutsche Aidshilfe informiert zum selbstbestimmten Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA)

Sechs Monate vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) FÜR ALLE, bzw. für Alle, die der ePA nicht individuell widersprechen, warnt die Deutsche Aidshilfe (DAH) vor möglicher Diskriminierung bei Zustimmung zu der Anlage einer ePA durch die jeweilige Krankenkasse.

Die Deutsche Aidshilfe (DAH) will mit den von ihr bereitgestellten Informationen Patient*innen mit einer Handreichung beim Umgang mit der ePA unterstützen. Sie will damit einen selbstbestimmten Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten befördern und Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich vor Diskriminierung im Gesundheitswesen zu schützen. Da die Informationen für alle gesetzlich Krankenversicherten relevant sind, stellt die DAH die Handreichung unter einer freien Lizenz allgemein zur Verfügung und bietet damit eine leicht nutzbare Alternative zu den Pflichtinformationen der Krankenkassen. Deutsche Aidshilfe informiert zum selbstbestimmten Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen

Rohrkrepierer Elektronische Patientenakte (EPA)?

In der Gulaschprogrammiernacht des Chaos Computer Clubs hat der Hausarzt Stefan Streit einen sehr interessanten Vortrag zur Elektronischen Patientenakte gehalten, er ist hier:

Er begründet dort, warum die ePA derzeit nicht praktikabel sei. Medizinische Informationen dürfen nur mit Einwilligung der Patientin im Einzelfall in die EPA eingestellt werden. Von Ärztinnen wird verlangt, dass sie die Patientinnen über die Risiken aufklären, die damit verbunden sind, dass man dort Informationen entweder speichert oder nicht. Das soll auch geleistet werden bei der Speicherung genetischer Informationen, oder bei Speicherung von Informationen, wegen denen man diskriminiert werden kann. Dies ist im Rahmen der 5-Minuten-Medizin nicht angemessen zu leisten. Vor allem nicht bei der “Königsdisziplin”, der Behandlung von Jugendlichen, wo zunächst geklärt werden müsste, auf wessen Einwilligung es im Einzelfall ankommt. Rohrkrepierer Elektronische Patientenakte (EPA)? weiterlesen

Newsletter 2024-06

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,

hier ist unser Newsletter für Juni 2024 mit folgenden Themen:

ePA (elektronische Patientenakte):

1.
Das Bündnis von Ärzt*innen und Versicherten sowie Vertreter*innen vd. einschlägiger Organisationen statt, das in Sachen opt-out-ePA gegründet wurde, betreibt inzwischen eine informative Homepage.
Auf der Website https://widerspruch-epa.de können Sie erkennen,
• welche Gruppen und Personen bereits Teil dieses Bündnisses sind,
• welche Informationen und
• welche Hilfestellungen
angeboten werden. Newsletter 2024-06 weiterlesen

Den Schutz von Patient*innendaten bei Schließung von Krankenhäusern verbessern, fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Bei Schließung von Krankenhäusern sind in den letzten Jahren mehrmals Gesundheits- und Behandlungsdaten von Patient*innen wg. Mißachtung einschlägiger Schutzvorkehrungen unbefugten Dritten bekannt geworden. Einige Beispiele: Den Schutz von Patient*innendaten bei Schließung von Krankenhäusern verbessern, fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weiterlesen