Schlagwort-Archive: Telematikinfrastruktur

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

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Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion am Mo. 4. November in Frankfurt (und an anderen Tagen in Kulmbach, Köln, Drensteinfurt, Dortmund, Bielefeld und München)

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema wurde im Mai 2024 von Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) ein Buch veröffentlicht.

Der Autor wird bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung

  • am 04.11.2024 um 19.00 Uhr
  • im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5)

sein Buch vorstellen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten über ihre medizinischen Daten und auf die ärztliche Schweigepflicht Stellung nehmen. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam machen will. Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion am Mo. 4. November in Frankfurt (und an anderen Tagen in Kulmbach, Köln, Drensteinfurt, Dortmund, Bielefeld und München) weiterlesen

Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.

Dazu ist festzustellen:

  1. Das Schreiben ist hochgradig manipulativ: Im ersten Absatz wird mitgeteilt, dass die ePA kommt; die Versicherten nichts zu tun brauchen und sich die TK um alles kümmert. Eine halbe Wahrheit, die auf Grund unzureichender Kenntnisse vieler Versicherter zu einer ganzen Lüge mutieren kann. Erst weiter unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  2. Der Inhalt des Schreibens ist unzureichend und damit rechtswidrig: Die gesetzlichen Neuregelungen zur ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangen von den Krankenkassen, dass diese ausnahmslos alle ihre Versicherten über die gesetzliche Neuregelung informieren müssen und ihnen bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben)…“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen. Diese Anforderungen erfüllt das Schreiben der TK in keiner Weise.
  3. Das Schreiben ist nicht barrierefrei im Sinne des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was unter dieser gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit im Einzelnen zu verstehen ist, erläutert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Homepage.
  4. Das Schreiben schließt Menschen von wesentlichen Informationen aus, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen: Der lapidare Hinweis „Mehr zur ePA finden Sie auf tk.de/epa2025“ schließt alle Versicherten, die – aus welchen Gründen auch immer – ohne digitale Kommunikationsmittel leben (müssen), von weiteren Informationen zur ePA aus. Und was die TK auf ihrer Homepage in einer 43-seitigen pdf-Datei mitteilt, ist zwar umfangreich, aber nicht geeignet, Informationen in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Setzen! Sechs!

Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.

Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 400 Register mit Gesundheits- und Behandlungsdaten. Geführt werden sie von Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften und Vereinen. Die Strukturen und Formen sind unterschiedlich. Nur wenige davon sind spezialgesetzlich geregelt oder basieren auf allgemeinen gesetzlichen Grundlagen. Die meisten stützen sich bei der Datenverarbeitung auf Einwilligungen. Manche stammen aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben, andere werden auf Patienteninitiative oder von Fachgesellschaften zu bestimmten Erkrankungen betrieben; nicht alle werden noch aktiv genutzt. Ihre Rechtsgrundlagen basieren neben der DSGVO auf einer Vielzahl unterschiedlicher Bundes- und Landesgesetze (z. b. den unterschiedlichen Krankenhausgesetzen der 16 Bundesländer). Die Register werden tw. bundesweit, tw. nur regional mit Daten befüllt und dienen unterschiedlichen Zwecken, z. B. Bundesgesundheitsministerium plant Verknüpfung der Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit mehr als 400 Registern mit Gesundheitsdaten weiterlesen

Deutsche Aidshilfe informiert zum selbstbestimmten Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA)

Sechs Monate vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) FÜR ALLE, bzw. für Alle, die der ePA nicht individuell widersprechen, warnt die Deutsche Aidshilfe (DAH) vor möglicher Diskriminierung bei Zustimmung zu der Anlage einer ePA durch die jeweilige Krankenkasse.

Die Deutsche Aidshilfe (DAH) will mit den von ihr bereitgestellten Informationen Patient*innen mit einer Handreichung beim Umgang mit der ePA unterstützen. Sie will damit einen selbstbestimmten Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten befördern und Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich vor Diskriminierung im Gesundheitswesen zu schützen. Da die Informationen für alle gesetzlich Krankenversicherten relevant sind, stellt die DAH die Handreichung unter einer freien Lizenz allgemein zur Verfügung und bietet damit eine leicht nutzbare Alternative zu den Pflichtinformationen der Krankenkassen. Deutsche Aidshilfe informiert zum selbstbestimmten Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen

Digitale Bankrotterklärung: Das Gesundheitssystem in Deutschland sei auf Cyberangriffe nicht vorbereitet, erklärt ein Vertreter der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Quelle: Ärztenachrichtendienst (ÄND) 

Das Gesundheitssystem sei nicht auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen vorbereitet, beklagte Christian Ullrich, IT-Bereichsleiter der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), bei einer Veranstaltung zum Thema Cybersicherheit im Gesundheitswesen.“

Herr Ullrich muss es wissen. Denn die SBK war eine der Krankenkassen, die Anfang 2023 von Angriffen auf Bitmarck betroffen waren, den IT-Dienstleister eine große Zahl gesetzlicher Krankenkassen. Cyber-Security-Experten meldeten, dass dabei Daten abgeflossen und bereits im Darknet aufgetaucht seien. In einem Beitrag vom 23.01.2023 auf heise.de wurde berichtet: „Der bösartige Akteur, der die Daten im digitalen Untergrund zum Verkauf anbietet, behauptet, dass er etwa Zugriff auf Passwort-Hashes, persönliche Kundeninformationen, VIP-Kundeninformationen und persönliche Daten von Führungspersonal sowie Nutzer- und Angestellten-Informationen habe. Den Unternehmensangaben nach jongliert Bitmarck mit den Daten von 30.000 Angestellten der gesetzlichen Krankenversicherungen – und denen von 25 Millionen Versicherten. In einem Untergrund-Forum bietet der Einbrecher die Datenbank an. Sie soll mehr als eine Million Datensätze umfassen, und im 350 MByte großen Paket seien Dateien im .csv-, .html-, .pdf-, .img- und .xlsx-Format enthalten.“

Beachtenswert ist der Duktus in der Aussage des Vertreters der SBK: Er sagt lt. ÄND nicht aus, dass das deutsche Gesundheitssystem auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen schlecht vorbereitet sei. Nein, seine Aussage ist eindeutig: „Das Gesundheitssystem sei nicht auf Betriebsunterbrechungen infolge von Cyberangriffen vorbereitet“.,

Und diesem System sollen alle gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland ab Beginn des Jahres 2025 mit den Mitteln gelinden Zwangs (eine sehr milde Bewertung der Wirkungen der opt-out-Patientenakte) ihre Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten anvertrauen? Danke, Nein!

Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen?

Diese Frage bewegt derzeit viele gesetzlich krankenversicherte Menschen. Ein Versicherter, der auf „Nummer Sicher“ gehen wollte, hatte sich nach Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Änderungen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz (DigiG) an seine Krankenkasse gewandt, um der Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) für sich rechtzeitig zu widersprechen. Er erhielt zwischenzeitlich eine Stellungnahme seiner Krankenkasse, die er der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung stellte. Sie ist hier im Wortlaut nachlesbar: Opt-out-Patientenakte – wie und wann rechtssicher widersprechen? weiterlesen

“So wie die ePA jetzt konzipiert ist, können wir diese unmöglich in unsere Praxen und Kliniken lassen.”

Das ist Kern einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Hartmannbundes in Sachsen vom 06.02.2024. Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. ist ein Berufsverband, der die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Medizinstudent*innen in Deutschland vertritt. “So wie die ePA jetzt konzipiert ist, können wir diese unmöglich in unsere Praxen und Kliniken lassen.” weiterlesen

Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen!

In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Bundesrat den am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die elektronische Patientenakte (ePA), die am 15.01.2025 allen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung aufgenötigt wird. Es bedarf künftig einer ausdrücklichen Ablehnung, wenn einzelne Versicherte für sich die Anlage einer ePA und die Sammlung aller künftigen Gesundheit-, Behandlungs-, Medikations- und weiterer Daten ablehnen wollen. Wer diesen Schritt – aus welchen Gründen auch immer – nicht machen will oder kann, muss damit leben, dass alle behandelnden Ärzt*innen ab Mitte Januar 2025 alle ihnen durch die Behandlung bekannt gewordenen Daten auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften in der ePA speichern müssen und damit die ärztliche Schweigepflicht massiv aufweichen. Bundesrat stimmt Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu – aber: Vertrauen lässt sich nicht verordnen! weiterlesen