Mit einem „Eckpunktepapier zur Nutzung der elektronischen Patientenakte im hausärztlichen Versorgungsalltag“ vom 09.12.2022 hat sich der Deutsche Hausärzteverband zum uneingeschränkten Befürworter der elektronische Patientenakte (ePA) als opt-out-Patientenakte gemacht.
Die erste im Positionspapier benannte Begründung für diese Position stützt sich auf eigenwirtschaftliche Gründe. Die opt-out-ePA „stärkt und fördert die Schlüsselposition der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen“, meint der Hausärzteverband. Als ein weiterer Grund wird benannt, dass „eine Überversorgung (z. B. Doppeluntersuchungen)… vermieden werden“ kann.
Auf eine Entmündigung der Patient*innen und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zielt auch die Forderung: „Die im Zuge der Einführung einer Opt-Out-Lösung für die ePA erwartbare deutliche Steigerung der Nutzenden muss durch ein pragmatisches Konzept zur Rechtevergabe flankiert werden. Dieses muss die automatische Vergabe von Zugriffsrechten für alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer als Standardeinstellung vorsehen. Ziel ist, dass die Nutzung der in der ePA enthaltenen Daten für die Versorgung (und Forschung) nicht unnötig behindert oder kompliziert wird.“
Das dreiseitige Positionspapier endet mit dem dem Absatz „Unterstützungsangebote für die Auswertung und Analyse von Massendaten in der ePA schaffen“, verbunden mit der Forderung: „Deshalb ist es bereits heute erforderlich, Vorbereitungen zu treffen, wie (Haus-)Ärztinnen und (Haus-)Ärzte sowie nichtärztliche Leistungserbringer durch digitale Tools (z. B. Suchalgorithmen, Analysetools) bei der Nutzung der ePA unterstützt werden können.“