Schlagwort-Archive: Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das Elend mit der „Neupatientenregelung“: Keine Termine mehr für neue gesetzlich versicherte Patient*innen

Viele gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland haben es schon erlebt: Ein Besuch bei Fachärzt*innen wird notwendig. Die Suche im Telefonbuch oder im Internet beginnt. Wo finde ich eine entsprechende Praxis? Dann der Anruf. Warteschleife, Musik, Warteschleife, Musik, nach einigen Minuten automatische Abschaltung der Verbindung. Neuer Anruf. Gleiches Spiel. Dritter vierter, fünfter Anruf. Irgendwann hebt jemand den Hörer ab. Fragt nach dem Anliegen. Die zweite Frage dann: Sind Sie privat versichert oder Kassenpatient*in? Wenn letzteres bejaht wird die Mitteilung: Wir nehmen keine neuen Kassenpatient*innen an. Ende Gelände!

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Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Am 20.11.2019 wurde die Anfrage vom 06.11.2019 als Bundestags-Drucksache 19/15313 veröffentlicht.

Die Anfrage nimmt Bezug auf das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) und auf die Planung zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA), die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten laut dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 01.01.2021 anbieten müssen. In der ePA sollen z. B. Gesundheitsdaten, Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden. Patient*innen sollte es in der ersten Ausbaustufe nicht möglich sein, individuell entscheiden zu können, wer Zugriff auf welche Gesundheitsdaten haben darf. Nach Kritik von Ärzt*innen und Datenschützer*innen, wurden einige datenschutzrelevante Punkte allerdings erst einmal aus dem DVG ausgeklammert Die Bundesregierung hat stattdessen angekündigt, ein eigenes, begleitendes Datenschutzgesetz für den Bereich des Gesundheitswesens zu erarbeiten. Dieses soll zeitnah vorgelegt werden. Dennoch soll der vorgesehene Zeitplan der Einführung ePA eingehaltemn werden.

In der Vergangenheit ist die FDP-Bundestagsfraktion häufig als Sachwalter der IT-Gesundheitsindustrie aufgetreten. Mit dieser Anfrage stellt sie aber aus Sicht der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland eine Reihe wichtiger und richtiger Fragen an die Bundesregierung, so z. B.: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen weiterlesen

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Diese Frage wird in einem längeren, aber nichtsdestotrotz lesenswerten Beitrag auf der Homepage der Digitalen Gesellschaft beantwortet. Elke Steven bewertet darin die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossenen Neuregelungen im Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI), die elektronischer Patientenakte (ePA) und elektronische Gesundheitsakte (eGA). Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vom Bundestag am 14.03.2019 beschlossen, ist am 11.05.2019 in Kraft getreten. Eine seiner Regelungen: Es verpflichtet die Krankenkassen in § 291 SGB V “Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen”und in § 291b SGB V ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.” Auf die darin gespeicherten Daten sollen die Versicherten auch mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Für Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, war dies Anlass, sich in einem informativen Beitrag unter dem Titel Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? Elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte und elektronische Gesundheitsaktemit Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie den Risiken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auseinander zu setzen. Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Massive Kritik an den „Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur“

In mehreren Beschlüssen hat die außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 30.03.2019 massive Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den dadurch bedingten Veränderungen in der Telematikinfrastruktur geübt.

In einer Resolution der Vertreterversammlung zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur stellen „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft in Nordrhein

  • in Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,
  • in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen,
  • in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“

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Die elektronische Patientenakte – oder: „Das gläserne Behandlungszimmer“

Mit einem Beitrag unter dem Titel “Das gläserne Behandlungszimmer” hat sich Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München und Sprecher der Ärzteinitiative „Freiheit für 1 %” in der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2019 zu Wort gemeldet.

Meißner kritisiert den Entwurf des Terminservice-und Vorsorgegesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), “wonach nicht nur die Sprechstunden der Ärzte ausgeweitet werden sollen, sondern die Krankenkassen flächendeckend bis 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Die soll dann auch mit dem Smartphone zugänglich sein…”. Die elektronische Patientenakte – oder: „Das gläserne Behandlungszimmer“ weiterlesen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Auch ein Versuch, den Einfluss von Unternehmensberatungen auf die Krankenkassen zu erweitern

Jens Spahn und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD scheinen angetreten zu sein, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) das Gesundheitswesen in Deutschland an mehreren Punkten massiv zu verändern.

Ein bislang in der Öffentlichkeit wenig beachteter Punkt ist der Versuch, den Einfluss von Unternehmensberatungen auf die Krankenkassen zu erweitern. Mit dem „Änderungsantrag 15“ (in der Datei auf S. 39) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf des TSVG beantragen die Fraktionen, dass § 274 Absatz 1 SGB V wie folgt neu gefasst wird. Der Absatz soll um einen Satz 7 ergänzt werden: „Die mit der Prüfung nach diesem Absatz befassten Stellen können in besonderen Fällen Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder IT-Berater mit einzelnen Bereichen der Prüfung beauftragen.“

Eine solche Möglichkeit ist derzeit im SGB V nicht enthalten. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Auch ein Versuch, den Einfluss von Unternehmensberatungen auf die Krankenkassen zu erweitern weiterlesen

Elektronische Patientenakte und Telematikinfrastruktur (TI): Diskussion von Ärzten und Psychotherapeuten mit Bundestagsabgeordneten am 23.01.2019 in München

Thema: Das Terminservice- und Vorsorgegesetz (TSVG)

Ein Auszug aus der Einladung: „…neben fragwürdigen Regelungen zur Behandlung psychisch Kranker sowie zur Ausweitung von Sprechstundenzeiten und Genehmigung … dass bis 2021 die gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte anbieten müssen, die dann auch über das Smartphone zu bedienen wäre. Allein schon die Einrichtung der Telematikinfrastruktur (TI) mit zentraler Speicherung sensibler Gesundheitsdaten stößt auf große Skepsis in der Bevölkerung sowie auf erheblichen Widerstand bei Ärzten und Psychotherapeuten…“

Es diskutieren:

  • Eine Gruppe von Ärzten und Psychotherapeuten aus München und Münchner Umland
  • Dieter Janecek, MdB, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für digitale Transformation und digitale Wirtschaft
  • Daniel Föst, MdB, Vorsitzender der FDP Bayern, bau- und wohnungspolitischer Sprecher derFDP-Bundestagsfraktion.

Moderation: Dr. Andreas Meißner, Psychiater, Sprecher der Initiative „Freiheit für 1%“, die sich gegen den Zwang zur Installation der Telematikinfrastruktur wendet.

Interessent*innen sollten beachten: Anmeldung zwingend erforderlich unter psy.meissner [at] posteo.de! Begrenzte Teilnehmerzahl!

Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V

In Vorbereitung der Anhörung zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 16.01.2018 hat der AOK-Bundesverband bereits am 14.12.2018 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

In diesem Beitrag soll lediglich die Stellungnahme der AOK zu den beabsichtigten Neuregelungen zur elektronischen Patientenakte (ePa – § 291a SGB V) bewertet werden. Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V weiterlesen

Unterstützen Sie die Petition „Keine Zugangsbeschränkungen zu Psychotherapeuten“ – sagen Sie „Nein!“ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll auch der freie Zugang von Patient*innen zu psychotherapeutischen Fachkräften erheblich eingeschränkt werden. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 anderen Fachverbänden eine Petition auf den Weg gebracht, um damit die breite Ablehnung dieses Gesetzestextes deutlich zu machen und so die politische Willensbildung zu beeinflussen. In der Petition wird gefordert, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Dieser lautet:

Unterstützen Sie die Petition „Keine Zugangsbeschränkungen zu Psychotherapeuten“ – sagen Sie „Nein!“ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz weiterlesen