Schlagwort-Archive: Datenschutz

„Digitalisierte Gesundheit“ – Streitgespräch mit Dr. Andreas Meißner (München, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) am 27. April in Saarbrücken und online

Dr. Andreas Meißner (München, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht), Ko-Autor des Buchs Digitalisierte Gesundheit, spricht am Do. 27.04.2023 um 19.00 Uhr in Saarbrücken.

Die Veranstaltung findet als Präsenz- & Online-Veranstaltung in Kooperation mit dem Gesundheitsforum Saarland e.V. und der Liberalen Stiftung Saar in der Villa Lessing in Saarbrücken statt. Alle notwendigen Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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Datenschutz bei Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen mangelhaft

Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale (vzbv) in einer am 06.02.2023 veröffentlichten Analyse der Datenschutzerklärungen von Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen

Bei der Nutzung dieser Internet-Dienste übermitteln Patient*innen direkt und indirekt sensible Daten, wie den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten lassen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Dafür ist eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich. Die vzbv-Untersuchung zeigt, dass sieben der neun geprüften Anbieter keine oder nur eine unzureichende ausdrückliche Einwilligung einholen. Datenschutz bei Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen mangelhaft weiterlesen

Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse

Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden!

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest. Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Ein Mitglied der DAK-Gesundheit stellte unmittelbar nach dem Urteil ein Auskunftsbegehren an seine Krankenkasse. Darin erklärte er u. a.: „… gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich um Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten. Bitte stellen Sie mir auch eine Kopie der über mich gespeicherten Daten zur Verfügung, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen. Insbesondere möchte ich vollständige Informationen über meine Stammdaten und Beitragsdaten sowie Leistungsdaten (Behandlungen, Verordnungen, Apothekenleistungen, Ärztliche Leistungen usw.). Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse weiterlesen

Wichtige Fragen und Feststellungen zum Thema opt-out-Patientenakte…

veröffentlicht Lilith Wittmann, die Krawallinfluencerin, der Schwarze Block der Verwaltungsdigitalisierungso ihre Selbstbeschreibung – in acht Tweets auf Twitter:

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Weitergabe von Patientendaten contra ärztliche Schweigepflicht – Prozess eines Augenarztes vor dem Sozialgericht München

Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hat Klage eingereicht beim Sozialgericht München gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Er will den Honorarabzug von 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung nicht hinnehmen, die die KVB vornimmt, weil er sich standhaft weigert, sich an die Telematikinfrastruktur der gematik anschließen zu lassen. Der Arzt sieht dadurch seine ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten gefährdet.

Nach Angaben der KVB sind ca. 1.600 (= 9,1 %) der ca. 17.600 Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in Bayern auch zwei Jahre nach dem gesetzlich verordneten Zwang nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Weitergabe von Patientendaten contra ärztliche Schweigepflicht – Prozess eines Augenarztes vor dem Sozialgericht München weiterlesen

Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen?

Auf Grund einer Beschwerde ging der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dieser Frage nach und untersuchte das Rollen- und Rechtekonzept in einer Klinik. In seinem Tätigkeitsbericht für 2021 (dort S. 207) stellt er dazu klar: Ärztliche und pflegerisch tätige Mitarbeiter eines Klinikums dürfen nur auf die personenbezogenen Daten der Patienten zugreifen, die sie medizinisch behandeln und/oder pflegerisch versorgen. Dies betrifft in der Regel die personenbezogenen Daten von Patienten auf der Station beziehungsweise Abteilung des Krankenhauses, auf der die ärztlichen Mitarbeiter und Pflegkräfte jeweils tätig sind.“ Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen? weiterlesen

Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Mit Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 21 K 1802/21) hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das Hamburger Krebsregister gegen zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die Krebsregisterbehörde wurde deshalb verurteilt die Daten der Klägerin zu löschen. Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiterlesen

„Sie konnten zusammen nicht kommen…“: Eine Ballade über den Schutz von Gesundheitsdaten, die Informationsfreiheit und den hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten

„… sie konnten zusammen nicht kommen, das Wasser war viel zu tief…“, wird in der mittelalterlichen Ballade von den zwei Königskindern gereimt. An diesen Satz erinnert ein Schriftwechsel zwischen einem Mann aus Hessen und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Dieser Schriftwechsel und die ihm vorausgehenden Informationen eignen sich, um in mehreren Versen eine moderne Ballade über die schwerwiegenden Mängel in den §§ 80 -89 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) zu verfassen.

Vers 1: Medatixx, ein in Eltville/Hessen ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet derzeit den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen. „Sie konnten zusammen nicht kommen…“: Eine Ballade über den Schutz von Gesundheitsdaten, die Informationsfreiheit und den hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten weiterlesen

Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen

Die Menschen in der Schweiz stehen der digitalen Erfassung und Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten skeptisch gegenüber. Fast jede und jeder Zweite ist dazu nicht bereit. Das geht aus einer Studie des Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmens Deloitte mit dem Titel Digitalisierung der Gesundheitsdaten: Große Chancen, große Skepsis hervor. 45 % der Befragten beantworteten eine entsprechende Frage mit Nein, 35 % mit Ja, 20 % äußerten sich zu dieser Frage nicht. Die befragten Frauen waren skeptischer als die Männer in der Schweiz: 48 % von Ihnen antworteten mit Nein. Die repräsentative Online-Umfrage unter 1500 in der Schweiz wohnhaften Personen wurde im Juli 2022 durchgeführt. Am ausgeprägtesten ist die Skepsis der schweizer Bevölkerung gegenüber Privatfirmen und Forschungseinrichtungen. Am ehesten freiwillig Zugang zu den Daten gewähren würden die Befragten Familienmitgliedern und Personen, mit denen sie direkt in Kontakt stehen. Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen weiterlesen

Psychotherapeutenkammer NRW: Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten Europäischen Raum für Gesundheitsdaten wahren und schützen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung in einer Stellungnahme vom 03.12.2022 auf, bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) elementare Grundsätze der Rechte von Patient*innen sowie den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu beachten. Psychotherapeutenkammer NRW: Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten Europäischen Raum für Gesundheitsdaten wahren und schützen weiterlesen