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Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.

Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

Hessische Landesregierung beabsichtigt Überwachung psychisch kranker und suchtkranker Menschen

Das geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“
(PsychKHG) vom 17.06.2025 (Landtags-Drucksache 21/2392) hervor.

  1. Zum einen soll § 1 PsychKHG ergänzt werden um den Satz: Eine psychische Störung im Sinne dieses Gesetzes ist auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen.“
  2. Zum anderen soll § 28 PsychKHG um einem Absatz 4 ergänzt werden mit folgendem Wortlaut: „Erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung und besteht zum Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht die Sorge, dass von der untergebrachten Person ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte, sind… die für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde und Polizeibehörde von der bevorstehenden Entlassung unverzüglich zu unterrichten. Mit der Entlassungsmeldung sind die notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung zu übermitteln…“

Im Ergebnis bedeutet dies: Psychisch Kranke und suchtkranke Menschen in Hessen müssen künftig damit rechnen, dass sowohl das örtliche Ordnungsamt als auch die örtlich zuständige Dienststelle der Landespolizei über ihre Gesundheits- und ggf. Behandlungsdaten unterrichtet werden. Hessische Landesregierung beabsichtigt Überwachung psychisch kranker und suchtkranker Menschen weiterlesen

„Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ist ein Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht noch möglich?“ – Vortrag und Diskussion am 24. Juni in Frankfurt

Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München, Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), Autor des Buches Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht  informiert und diskutiert in einer auch für medizinische Laien offenen Veranstaltung. Sie findet statt am Dienstag, 24.06.2025 (Beginn: 19.00 Uhr) in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstrasse 152, 60314 Frankfurt-Ostend. Veranstalter ist der Förderkreis Bad Nauheimer Gespräche e.V.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist in Präsenz und online möglich nach vorheriger Anmeldung über die Homepage des Veranstalters. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.

Näheres zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Flyer.

Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb

Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.

Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club stellen fest, dass die beschriebenen Sicherheitslücken nach wie vor bestehen: „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe.“ Außerdem fordern sie „kompromisslose Aufklärung und Transparenz, die bisher nicht stattgefunden hat.“ Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb weiterlesen

Großbritannien: IT-Dienstleister im Gesundheitswesen vernachlässigt jahrelang Sicherheitslücken – Bußgeld i. H. v. 3,5 Millionen Euro

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Großbritannien (Information Commissioner’s Office – ICO) hat am 26.03.2025 gegen ein britisches Unternehmen ein Bußgeld i. H. v. mehr als 3 Mio. britische Pfund (= 3,5 Mio. €) verhängt. Das Unternehmen bietet IT-Dienstleistungen für verschiedene Branchen an, darunter das Gesundheitswesen, Rechtsdienstleistungen und das Bildungswesen. 

Nach den Ermittlungen des ICO nutzten Hacker eine bekannte Sicherheitslücke, um sich Zugang zu den Systemen von AHC zu verschaffen. Dabei wurden personenbezogene Daten von 82.946 Personen exfiltriert, darunter medizinische Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Patientenakten- und Versicherungsnummern. Diese Daten gelten nach Art. 9 DSGVO (wie auch im britischen Datenschutzpendant) als besonders schutzwürdig.  Großbritannien: IT-Dienstleister im Gesundheitswesen vernachlässigt jahrelang Sicherheitslücken – Bußgeld i. H. v. 3,5 Millionen Euro weiterlesen

Gibt es ein Recht auf Berichtigung von Arztbriefen?

Dazu nimmt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem Tätigkeitsbericht für 2025 (dort Abschnitt 4.5.3) Stellung. Nachfolgend dokumentieren wie diesen Beitrag im Wortlaut.

„Ärztinnen und Ärzte dokumentieren medizinische Feststellungen u. a. in Arztbriefen, Entlassungs- oder Befundberichten. Mehr oder weniger detailliert können diese neben den Stammdaten der Patientin oder des Patienten auch Angaben zur Biografie, der Anamnese, über bereits gesicherte und vermutete Diagnosen und zu erfolgten und empfohlenen Behandlungen enthalten. Dies sind sensibelste Gesundheitsdaten, mithin besondere Kategorien schützenswerter Daten. Gibt es ein Recht auf Berichtigung von Arztbriefen? weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza…

stellt die ZEIT in einem Beitrag vom 14.03.2025 fest und ergänzt: die einen feiern sie als geniale Idee, andere sehen darin ein absolutes No-Go“.

Der Sache trauen viele nicht, wird schon in der Überschrift des Beitrags erklärt: Nur jeder Zweite glaubt, dass seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher sind Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza… weiterlesen

Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden

Darüber Informiert die Gewerkschaft IG Metall in einer Stellungnahme vom 14.03.2025.Darin wird u. a. festgestellt, dass bei Tesla in Grünheide… Mitglieder rund 21-mal so häufig den Rechtsschutz der Gewerkschaft wie im Durchschnitt der IG Metall… Grund für das hohe Aufkommen an juristischen Auseinandersetzungen ist das massive Vorgehen des Managements gegen die eigenen Beschäftigten. Tesla zweifelt in großem Umfang ärztliche Atteste an, verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und behält Entgelt ein… Pfändungsfreigrenzen werden ignoriert, nicht selten wird kein einziger Euro überwiesen. Im Gespräch werden die Beschäftigten mit dem Verweis auf angebliche ‚Schulden‘ durch eine vermeintliche ‚Überbezahlung‘ unter Druck gesetzt…“ Elon Musk in Aktion: Tesla zweifelt Krankschreibungen von Beschäftigten an und fordert dazu auf, Diagnosen offenzulegen und Ärzt*innen von der Schweigepflicht zu entbinden weiterlesen

„ePA – Aktuelle Entwicklungen“ – Informationsveranstaltung am Mi. 09.04.2025 in München

Themen:

  • „ePA – Aktuelle Entwicklungen“ (Andreas Meißner),
  • „Praktische Erfahrungen mit TI-Anwendungen“ (Karen von Mücke).

Beide Mediziner*innen sind aktiv im Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig (aber nicht nur) an Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Näheres zur Veranstaltung finden Sie hier

Hackerangriff auf LungenClinic Großhansdorf: Daten von 12.000 Patient*innen betroffen

Unbekannte Hacker haben das Praxisinformationssystem des MVZ Herz-Lungen-Praxis Hamburg-Bergedorf, einer Tochtergesellschaft der LungenClinic Großhansdorf, angegriffen und sich Zugang zu 12.000 Patientendaten verschafft. Das meldet das Hamburger Abendblatt vom 27.02.2025. Der Angriff soll bereits vor acht Wochen, d. h. um die Jahreswende 2024/25, stattgefunden haben.

Informationen zu diesem schwerwiegenden Vorfall sind weder auf der Homepage der LungenClinic Großhansdorf noch des MVZ Herz-Lungen-Praxis Hamburg-Bergedorf zu finden. Hackerangriff auf LungenClinic Großhansdorf: Daten von 12.000 Patient*innen betroffen weiterlesen