Nein! – der GKV-Spitzenverband hat kein Mandat der Versicherten, die opt-out-Patientenakte zu fordern

Weniger als 1 % aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland hat innerhalb der beiden letzten Jahre für sich die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) beantragt, obwohl diese Möglichkeit seit 01.01.2021 besteht. Mit Stand 28.12.2022 meldet die gematik, dass lediglich 578.804 der mehr als 70 Mio. gesetzlich versicherter Menschen über eine ePA verfügen.

Quelle: gematik / TI-Dashboard Verlauf ePA 

Trotz aller anderslautenden Bekundungen, auch der gematik selbst: Die (sinnbildlich) „Abstimmung mit den Füßen“ zeigt, dass nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA will und nutzt.

Dass die IT-Gesundheitsindustrie, die Pharmaindustrie und private und öffentliche Forschungseinrichtungen mit der in § 342 Abs. 1 SGB V normierten Freiwilligkeit bei der Nutzung einer ePA unzufrieden sind, weil sie ein Interesse an der umfassenden Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten haben, ist erklärlich, wenn auch nicht akzeptabel.

Dass aber Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ohne Mandat der mehr als 70 Mio. Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen die opt-out-Patientenakte fordert, ist mehr als nur eine Unverfrorenheit. Ihre Erklärung in einem Interwiew, wonach „die Ärzte… verpflichtet werden (sollen), die Daten zu speichern, wenn der Patient nicht ausdrücklich widerspricht. Und: Alle Ärzte eines Patienten sollten dessen Daten sehen können, wenn dieser nicht aktiv ,Nein’ dazu sagt“, muss von Versicherten und den am Fortbestand der ärztlichen Schweigepflicht und damit des Vertrauensverhältnisses zu ihren Patient*innen interessierten Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zurückgewiesen werden.

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