Schlagwort-Archive: informationelle Selbstbestimmung

Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Nachverfolgung alltäglicher Begegnungen potentiell aller Menschen in Deutschland verlangt nach strengsten rechtlichen Schranken… Für die Verarbeitung der Daten von Millionen Nutzenden fehlte die gesetzliche Rechtfertigung.“ Diese Position vertritt die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in einer Stellungnahme vom 09.06.2020.

In der Stelllungnahme wird zu Beginn festgestellt: Die Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App steht kurz bevor… Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn, haben stets betont, dass die Nutzung der Anwendung freiwillig sein soll… leichzeitig reißen aber Forderungen nach Anreizen und Privilegien für die Nutzung der App nicht ab… Die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) sieht in den anhaltenden und widersprüchlichen politischen Aussagen zur Freiwilligkeit einerseits und der zu erwartenden Kopplung gesellschaftlicher Teilhabe an die Nutzung der App andererseits erhebliches Potential, die Akzeptanz der Corona-Warn-App und damit ihren ohnehin umstrittenen Wert für die Bewältigung der Pandemie weiter zu gefährden.“

Als Konsequenz aus dieser Gemengelage unterstützt die NRV deshalb die Forderungen… nach einer Begleitgesetzgebung zur Corona-Warn-App, in der Umfang, Zweck und Grenzen der Datenverarbeitung geregelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt werden.“

Die NRV erklärt: Bereits jetzt ist fraglich, ob angesichts der latenten Drohkulisse, die ohnehin hinter der Corona-Warn-App steht, überhaupt von einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgegangen werden kann – schließlich wird die Nutzung der Anwendung als wichtiger Beitrag zur weiteren Lockerung der pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen bezeichnet. Die App zusätzlich auch zur Bedingung für Zugang zu Bildung, Arbeit oder Kultur zu machen, würde die versprochene Freiwilligkeit weiter aushöhlen… Wenn Nutzende befürchten müssen, dass Versicherungen, Arbeitgeber oder auch Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den Daten bekommen, droht die Anwendung von einem Werkzeug zur Bewältigung der Krise zu einem Baustein einer Überwachungsinfrastruktur zu werden.Die Corona-Pandemie ist eine historisch einmalige Herausforderung. Sie ist aber kein Grund, rechtsstaatliche Grundsätze schleifen zu lassen.“

Großbritannien gewährt Google und der Spionage-Software-Firma Palantir Zugang zu medizinischen und anderen Daten von Covid-19-Patient*innen

Das meldet der US-amerikanische Fernsehsender CNBC in einem Beitrag vom 08.06.2020. Großbritanniens National Health Service (Nationaler Gesundheitsdienst) hat dem geheimen US-Technologieunternehmen Palantir Zugang zu privaten persönlichen Daten von Millionen britischer Bürger gewährt, wie aus einem online veröffentlichten Vertrag hervorgeht. Zu den Daten gehören persönliche Kontaktdaten, Geschlecht, Rasse, Beruf, physischer und psychischer Gesundheitszustand, frühere Straftaten sowie religiöse und politische Zugehörigkeit. Großbritannien gewährt Google und der Spionage-Software-Firma Palantir Zugang zu medizinischen und anderen Daten von Covid-19-Patient*innen weiterlesen

CoronaApp: Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Wie steht es um die Freiwilligkeit bei der Nutzung der App?

Zwei Fragen, denen Roland Schäfer nachgeht, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig. Er legt die Regelungen und Kriterien der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seiner Bewertung zu Grunde.

Im Beitrag Das Märchen von der Freiwilligkeit erläutert der Autor,

Im Beitrag Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz bei der sogenannten Corona-App?geht der Autos der Frage nach, welcher der vielen „Köche“ bei der Erstellung der CoronaApp letztendlich der Verantwortliche i. S. d. Art. 24 ff DSGVO für die Verarbeitung der bei der App-Nutzung anfallenden personenbezogenen Daten ist. Hier stellt er ähnliche Formen organisierter Verantwortungslosigkeit fest, wie sie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bereits wiederholt im Bereich der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt haben.

Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht!

Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 30.04.2020 warnte vor weitgehenden – durch nicht begründeten – Überwachungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Eine Maßnahme, die das Ausmaß er Überwachung deutlich macht, ist die Neuregelung im § 7 Infektionsschutzgesetz. Der neue Absatz 4 lautet: „Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden: 1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)…“ Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht! weiterlesen

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Über diese Stellungnahme wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.05.2020 beraten und entscheiden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats äußert zu mehreren Punkten insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken: Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz weiterlesen

Datenschutz rettet Leben – Infektionsschutz auch

Covid-19 oder Corona – zwei Begriffe für eine Sache, die Millionen Menschen in ihrem Alltagsleben trifft, einschränkt und verunsichert. Das Virus ist unsichtbar, aber allgegenwärtig. Die Maßnahmen, die von Bundes- und Landesregierungen, Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen beschlossen und verfügt wurden, greifen tief in Grundrechte der Menschen in Deutschland ein. Unsicherheit und Angst führen bei den betroffenen Menschen tw. zu Panikreaktionen, zur Suche nach Sicherheit und Gewissheiten und damit auch dazu, dass auch abstruse Gedankengänge plötzlich in größerem Umfang hoffähig zu werden scheinen.

Gut, dass sich es in dieser Situation auch kritische – zugleich aber nachdenkliche – Stimmen zu Wort melden.

Digitalcourgage e. V. – seit viele Jahren eine von Bürgerrechtler*innen anerkannte Organisation – hat sich am 08.05.2020 mit einer nachdenkenswerten Stellungnahme zu Wort gemeldet. Sie ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben: Datenschutz rettet Leben – Infektionsschutz auch weiterlesen

Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden

Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert den Bundestag auf, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der Corona-App zu entscheiden. In einem Offenen Brief vom 07.05.2020 an die Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse Digitale Agenda, Gesundheit sowie Globale Gesundheit fordern Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e. V., und Benjamin Bergemann, Vorstand Digitale Gesellschaft e. V.:

Auch eine dezentrale Corona-App lässt Fragen offen. Wenn überhaupt, bedarf die Einführung einer gesetzlichen Grundlage.“ Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden weiterlesen

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) wurden die gesetzlichen Krankenkassen durch § 68a Abs. 5 SGB V dazu ermächtigt, versichertenbezogene Daten pseudonymisiert auszuwerten, um den Bedarf nach und mögliche Versorgungseffekte von digitalen Innovationen im Gesundheitsbereich zu evaluieren. Die §§ 303a ff. SGB V sollen die Nutzbarkeit bestimmter Gesundheitsdaten unter anderem für Forschungszwecke verbessern. Sie etablieren zu diesem Zweck ein Datentransparenzverfahren, in dem personenbezogene Daten der gesetzlich Versicherten wie Alter, Geschlecht oder Wohnort sowie bestimmte Gesundheitsdaten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle übermittelt und von diesem anschließend an ein noch einzurichtendes Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Dieser Vorgang wird von einem Pseudonymisierungsverfahren begleitet, wobei die Pseudonyme kassenübergreifend eindeutig einem bestimmten Versicherten zugeordnet werden. Das Forschungsdatenzentrum stellt den Nutzungsberechtigten auf Antrag die Datensätze grundsätzlich aggregiert und anonymisiert, gegebenenfalls aber auch pseudonymisiert oder in kleinen Fallzahlen zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigten dürfen diese Daten unter anderem für die medizinische Forschung sowie für Planung, Analyse und Evaluation der Gesundheitsversorgung, aber auch zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse und für Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung nutzen.

Ein gesetzlich versicherter Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet, stellte einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelungen, da er fürchtet, trotz Pseudo- oder Anonymisierung aus den Datensätzen reidentifiziert werden zu können. Darüber hinaus trug er in seinem Antrag vor, er habe Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit der Daten der gesetzlich Versicherten.

Mit Beschluss vom 19.03.2020 (Aktenzeichen: 1 BvQ 1/20) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag abgelehnt. Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab weiterlesen

App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 20.04.2020: „Spahn hat vor allem eine Quarantäne-App im Sinn, die es den Mitarbeitern [der Gesundheitsämter] ermöglichen soll, den Zustand von Infizierten zu verfolgen, ohne dafür zum Telefonhörer greifen oder gar mit dem Auto zu deren Wohnung fahren zu müssen. Auch die Tracing-App sollten die Ämter mehr für ihre Arbeit nutzen…“

Diese Quarantäne-App wäre mindestens der vierte Versuch, die berechtigten Angst vor der Corona-Pandemie zu nutzen, um „Datenspenden“ unterschiedlichster Art und Qualität von einer großen Zahl von Menschen zu gewinnen. App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen weiterlesen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht

Zunehmend stärker kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Insbesondere von Politiker*innen und Mediziner*innen gefordert, wird von diversen Software-Unternehmen der Versuch unternommen, die Pandemie mit Hilfe von sogenannten Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen bzw. isolieren zu können.  

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. hat auf der Basis der öffentlich verfügbaren Daten und Informationen eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die in Entwicklung befindlichen Corona-Apps vorgelegt, In einer Pressemitteilung vom 14.04.2020 stellt FifF fest: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht weiterlesen