Eine gemeinsame Stellungnahme von Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk, dieDatenschützer Rhein-Main, Gen-ethisches Netzwerk, Labournet, Patientenrechte und Datenschutz e.V. und WISPA Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten: Setzt Karl Lauterbach Jens Spahns desaströsen Aktionismus fort? Datenschützer fordern überlegtes Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte weiterlesen
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Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: “Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).”
Das meldet der Journalist Detlef Borchers, seit Jahren ein intimer Kenner der Entwicklungen der Telematik-Infrastriuktur im Gesundheitswesen, am a9.11.2021 auf seinem Twitter-Account.
CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“
Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. In § 342 Abs. 1 SGB V wird geregelt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine… elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen…“. Damit ist (noch) die Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) gewährleistet. Die CSU fordert in ihrem eigenen Programm zur Bundestagswahl 2021, diese Regelung zu ändern. CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“ weiterlesen
Kommt jetzt die elektronische Zwangs-Patientenakte? „Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen.“
Das sagt Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann. Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“ Kommt jetzt die elektronische Zwangs-Patientenakte? „Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen.“ weiterlesen
Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern
Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!
Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen. Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern weiterlesen
FDP stellt im Bundestag eine Anfrage zur elektronischen Patientenakte
Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 04.07.2018 eine Kleine Anfrage unter dem Titel “Einführung der elektronischen Patientenakte” an die Bundesregierung gestellt. Aus dem einleitenden Text und aus den insgesamt 12 Fragen geht hervor, dass die FDP den Prozess der Einführung der Telematik-Infrastruktur beschleunigen und noch mehreren weiteren Einrichtungen (genannt werden “Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Heil- und Hilfsmittelerbringer”) Zugriff auf Behandlungs- und Gesundheitsdaten einräumen möchte. Die FDP nimmt auch eindeutig positiv Bezug auf “die ELGA in Österreich oder die Sundhed in Dänemark“, zwei Systeme der zentralisierten Erfassung und Speicherung von Patientendaten, die in ihrer Eingriffstiefe noch über das System der Gematik hinausgehen.
Nach den unterschiedlichen bzw. widersprüchlichen Botschaften, die der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seit seiner Amtseinführung verbreitet hat, dürfte die Antwort auf die Fragen der FDP-Bundestagsfraktion Aufschluss darüber geben, wohin die Reise mit der eGk und der elektronischen Patientenakte nach dem Willen der Großen Koalition gehen soll.
Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen
ELGA (die Elektronische Gesundheitsakte) ist das österreichische Pendant zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Im Unterschied zur eGk, mit der Gesundheits- und Behandlungsdaten erst nach Zustimmung der jeweiligen Versicherten durch Dritte genutzt werden dürfen (opt-in – § 291a Abs. 5 SGB V), ist ELGA ein Verfahren, bei dem Gesundheits- und Behandlungsdaten auch ohne Zustimmung der Betroffenen erfasst, gespeichert und ausgelesen werden können. Nur in einem aufwendigen Verfahren können einzelne Personen durch opt-out-Anträge ihre Daten wieder aus dem System austragen lassen. Informationen zu ELGA finden Sie hier.
Die österreichische Bundesregierung hat jetzt durch die Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, der u. a. zum Ziel hat, das “elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch” durch Arbeitnehmer*innen zu erleichtern.
Quelle: @epicenter_works Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen weiterlesen
Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: “Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…” epicenter.works stellt dazu fest: “Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.”
Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden
Die neue österreichische Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht der Entwurf des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor.
Die österreichische Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichtern. Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden weiterlesen
Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zuvor Staatssekretär in Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter / Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, will gesetzlich Versicherten den Zugang zu ihren Patientendaten erleichtern. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: „Die Versicherten müssen Herr über ihre eigenen Daten sein… Es muss zum Beispiel möglich sein, dass sie jederzeit ihre eigenen Daten einsehen können, auch ohne dass ein Arzt oder ein anderer Behandler dabei ist…“ Die Telematik-Infrastruktur müsse „so weiterentwickelt werden, dass der Datenzugriff technisch von überall möglich ist – ob vom Heim-PC, vom Tablet oder vom Smartphone“, erklärte Laumann. Der Minister kündigte eine Bundesratsinitiative von NRW an, falls die künftige Bundesregierung keine entsprechende Regel einführt. „In NRW werden wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur fördern, um vor allem medizinische Anwendungen, die den Patienten nutzen, flächendeckend einzuführen“, kündigte der CDU-Politiker an.
Vordergründig einen patientenfreundliche Position. Oder doch nicht?
Was Herr Laumann vergessen hat zu erwähnen: All das, was er vordergründig für „die Versicherten“ fordert, muss zuvor in das zentralisierte telematische System der Gematik eingegeben und dort gespeichert und verarbeitet werden. Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten weiterlesen