In Abschnitt 5.3 („(Un-)Sichere Wege für Patientenakten“) ihres Berichts für das Jahr 2020 informiert die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk über gravierende Mängel bei der Datenübertragung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Aber lesen Sie selbst: Kaum zu glauben: Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiterlesen
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Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz!
Diese Forderung erheben Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Nachstehend Auszüge aus dieser Stellungnahme, die auch als Veröffentlichung des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten vorliegt. Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz! weiterlesen
Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten
In ihrem Tätigkeitsbericht für 2016 (Abschnitt 1.4) hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisiert, dass durch Kostendruck und damit verbundenes Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern Gefahren für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten entstehen. Aus dem Bericht geht hervor, dass einige Berliner Kliniken Patientenakten von Tochtergesellschaften oder externen Dienstleistern digitalisieren und archivieren lassen. Diese Praxis erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig. Sie stellt fest:
„Bedingt durch den steigenden wirtschaftlichen Kostendruck haben einige Kliniken Tochtergesellschaften gegründet, um bestimmte im Krankenhaus anfallende Dienstleistungen auszulagern… Mittlerweile gibt es Bestrebungen, weitere Tätigkeiten, die den inneren Bereich des Krankenhauses betreffen und bei denen unmittelbar medizinische Daten verarbeitet werden, wie die Archivierung und Digitalisierung von Patientenakten, ebenfalls an Dritte auszulagern. Bei dieser Tätigkeit ist es unumgänglich, anvertraute Patientendaten zur Kenntnis zu nehmen… Soweit Archivdienstleistungen durch das Krankenhaus selbst geleistet werden, unterliegen die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Gehilfen des ärztlichen Personals der beruflichen Schweigepflicht. Durch die Auslagerung dieser Aufgabe an einen Dienstleister, bei dem die Beschäftigten nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, würden schweigepflichtige Daten unzulässig und strafbewehrt offenbart.“ Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen