Diese Forderung erheben Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung. Nachstehend Auszüge aus dieser Stellungnahme, die auch als Veröffentlichung des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten vorliegt. Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz! weiterlesen
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Wird der Datenschutz bei Corona-Impfungen gewahrt? – Eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz
„Beim Aufbau der Infrastruktur für die Impfungen durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium wurde die Expertise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz genutzt, um den Schutz der Daten im Zusammenhang mit den freiwilligen Impfungen sicherzustellen… Im Rahmen der Impfungen sind verschiedene datenschutzrechtliche Fragen zu erörtern wie:
- Von wem und in welcher Form werden die Daten über die zu impfenden Personen gesammelt?
- Wie werden die Impfungen in den Impfzentren dokumentiert und die Daten gespeichert?
- In welcher Form werden die zu impfenden Personen über ihre Datenschutzrechte informiert?
„… der Schutz von Patientendaten ist nicht verhandelbar!“
Mit einer Stellungnahme unter diesem Titel hat sich Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, am 14.02.2019 zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme wird unter Bezug auf Gefährdungen bei Gesundheits- und Behandlungsdaten festgestellt: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird trotz… Gefährdungen weitergehen. Vor diesem Hintergrund stehen die Gesellschaft als Ganzes, vor allem aber die Politik und die Akteure der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Verantwortung… zeitnah geeignete und wirksame Vorkehrungen zu einem angemessenen Schutz von Patientendaten im digitalisierten Zeitalter zu treffen. Eine einseitige Lockerung oder Streichung datenschutzrechtlicher Standards wäre dabei der falsche Weg.“ Kugelmann weiter: „Die digitale Transformation in der Medizin schreitet rasch voran… Demgegenüber ist der effektive Schutz von Patientendaten hierbei nicht immer im Blick. Im Gegenteil: beim Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitsbereich ist einer Reihe von Akteuren oftmals nicht hinreichend bewusst, welche Gefährdungen konkret für die Patientendaten bestehen, noch wie man diesen entgegen treten kann…“