Schlagwort-Archive: BGB

Das Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden! Datenschutzaufsichtsbehörden sehen Handlungsbedarf

Das geht aus einer Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11.09.2024 hervor. Sie verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.102023 (Aktenzeichen: C-307/22), mit dem sich der EuGH mit nationalem deutschen Recht im Verhältnis zur DSGVO auseinandersetzt, konkret zum Verhältnis

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Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung…

…ist eines der Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 anspricht. Im Abschnitt 9.1. (Seite 52 – 53) erklärt er darin u.a.:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich… Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung… weiterlesen

ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz

Für Menschen, die sich schnell über Auskunftsrechte von Patient*innen in Arztpraxen und Krankenhäusern informieren möchten, hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz ein informatives Comic veröffentlicht: ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz weiterlesen

Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen

Eine Patientin, Klägerin in diesem Verfahren, vermutete Behandlungsfehler. Sie machte Auskunftsansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, in dem dir Behandlung stattfand und forderte dieses auf, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Mit Urteil vom 29.05.2020 (Aktenzeichen: 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden diesen Anspruch bestätigt und entschieden: Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen weiterlesen

Auskunftsanspruch von Patient*innen in der Heilbehandlung – eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz

In seinem Newsletter vom 21.02.2020 nimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) zu diesem Thema wie folgt Stellung:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich. Im Ergebnis ist dies nach Ansicht des LfDI Rheinland-Pfalz aufgrund der besonderen Umstände im Bereich der Heilbehandlung der Fall, wenn dies dem Auskunftsbegehren des Patienten entspricht. Unerheblich ist, ob sich die Patienten dabei ausdrücklich auf ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO berufen oder nicht. Auskunftsanspruch von Patient*innen in der Heilbehandlung – eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz weiterlesen

Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt?

Aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlicher Bereich für die Jahre 2016/17 des Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: „Ein Patient wollte bei seinem dem Berufsgeheimnis unterliegenden Therapeuten Einsicht in seine Patientenakte nehmen. Der Therapeut verwies ihn an seinen Anwalt, bei dem sich die Akte befinde. Damit war klar, dass der Therapeut die Gesundheitsdaten an seinen Anwalt weitergegeben hatte. Um diese Übergabe seiner sensiblen Gesundheitsdaten vom Therapeuten an dessen Anwalt datenschutzrechtlich prüfen zu lassen, wandte sich der betroffene Patient an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz… Selbstverständlich steht jedem Patienten das Einsichtsrecht in die Patientenakte gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB – sog. Patientenrechtegesetz) zu. Die gesetzlichen Vorschriften gehen grundsätzlich von einer Einsichtnahme beim jeweiligen Berufsgeheimnisträger aus. Dies vor dem Hintergrund, dass nur der die Akte führende Berufsgeheimnisträger auch beurteilen kann, ob einer Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Daher stellte sich die Frage, weshalb der Beschwerdeführer zwecks Akteneinsicht an den Rechtsanwalt verwiesen wurde… Ob und in welchem Umfang einem Patienten Auskunft aus oder Einsicht in seine Patientenakte nach § 630b BGB gewährt werden muss und kann, bedarf allerdings als abstrakte Rechtsfrage grundsätzlich keiner Einsicht in die Patientenakte durch den beratenden Rechtsanwalt… Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt? weiterlesen

Verbraucherzentrale fordert Novellierung des Patientenrechtegesetzes – mehr Rechte für PatientInnen gegenüber ÄrztInnen, Krankenhäusern und Krankenkassen

Das Patientenrechtegesetz wurde 2012 vom Bundestag beschlossen.

  • Vor allem mit neuen und zusätzlichen Bestimmungen in den §§ 630a – h BGB wurden Neuregelungen, z. B. zum Behandlungsvertrag, zur Informationspflicht, den Aufklärungspflichten der behandelnden Ärzte und das recht zur Einsichtnahme der Patienten in die Patientenakte der behandelnden ÄrztInnen und der Krankenhäuser erlassen.
  • Darüber hinaus wurde mit § 13 Abs. 3a SGB V neu geregelt, dass Krankenkassen über einen Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, innerhalb von fünf Wochen entscheiden oder Hinderungsgründe mitteilen müssen. Unterlässt eine Krrankenkasse dies, so gilt der Antrag der/des Versicherten als gebilligt. Zu letzteren hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26.9.2017 (Aktenzeichen: B 1 KR 8/17 R) zugunsten einer Versicherten gegen die Krankenkasse entschieden.

Kritik an den unzureichenden Rechten der Versicherten gegenüber den behandelnden ÄrztInnen und Krankenhäusern ÄrztInnen wurde schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Verbraucherzentrale fordert Novellierung des Patientenrechtegesetzes – mehr Rechte für PatientInnen gegenüber ÄrztInnen, Krankenhäusern und Krankenkassen weiterlesen