Bremen: Landesdatenschutzbeauftragte erklärt, dass private Impfdatenverarbeitung ohne Gesetz rechtswidrig ist

Das bundesweit tätige Ticketverkaufs-Unternehmen CTS Eventim forderte Anfang Februar, dass Veranstalter von Konzerten und Events die Möglichkeit bekommen müssten, den Nachweise einer Corona-Impfung verlangen zu können. Die Systeme von CTS Eventim wären technisch bereits darauf vorbereitet, Impfdaten zu verarbeiten.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen erklärte dazu in einer Stellungnahme vom 09.02.2021: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das betroffene Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine solche Verarbeitung von Impfdaten als ‚Eintrittskarte‘ für Veranstaltungen zu privatwirtschaftlichen Zwecken nur mit ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnis möglich wäre und dass es ein entsprechendes Gesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gibt…

‚Impfdaten sind als Gesundheitsdaten besonders geschützt und dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von Privaten verarbeitet werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Vertragsfreiheit zu den Ausnahmetatbeständen gehört. Auch eine rechtswirksame Einwilligung der Geimpften kann es nicht geben, weil sie nach den Maßstäben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht als freiwillig angesehen würde. Wenn nur diejenigen eine Veranstaltung besuchen dürfen, die einen Scan ihres Impfausweises hochladen, liegt ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor. Die Verarbeitung von Impfdaten durch private Stellen könnte allenfalls in einem Gesetz erlaubt werden, das den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügt.‘“

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