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Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!

Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen. Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern weiterlesen

„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ – Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut)

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Auch aus Frankreich wurde vor einigen Tagen bekannt, dass Gesundheits- und andere Daten von nahezu 0,5 Mio. Menschen gehackt und in Umlauf gebracht wurden. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ – Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) weiterlesen

„Die ePA braucht das Erlebnis des Nutzens“ – oder: Wie man sich die Welt schön reden kann

Ein Interview mit Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik. Mit Plattheiten wie

  • „Ich bin fest davon überzeugt, dass man die ePA regelmäßig pflegen sollte, egal ob man krank oder gesund ist. Der Gesunde kann jetzt schon gesunde Befunde ablegen und dieser Normalbefund kann als Referenz wichtig werden, um Veränderungen zu erkennen. Der chronisch Kranke kann sich Doppeluntersuchungen ersparen und zielgerichtete Therapien bekommen.“

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AOK: Werbung für die elektronische Patientenakte (ePA) auf Slapstick-Niveau

Dr. Philipp Stachwitz, Anästhesist, Schmerztherapeut und „Experte für Telematik im Gesundheitswesen“ hat sich von der AOK Nordost dazu verleiten lassen, in einem kurzen Film als Hauptdarsteller Werbung für die elektronische Patientenakte (ePA) zu machen.

Quelle: YouTube

Mit mehr oder weniger platten Statements und Dialogen in Slapsticki-Manier:

  • Dr. Stachwitz: „… und frage: Haben sie den Brief (gemeint: Entlassbrief des Krankenhauses) dabei? Den haben sie dann leider nicht dabei.“ Patient: „Ich habe den Brief auch nicht mit, dummerweise.“ Dr. Stachwitz: Das macht es dann sehr schwer, mit dem Patienten gemeinsam zu besprechen, ob es aus meiner Sicht sinnvoll ist…“ (ab Min. 0:55).
  • Dr. Stachwitz: „Aber das kostet natürlich alles unendlich viel ärztliche Zeit und auch noch Geld obendrein…“ (ab Min. 1:46)
  • Dr. Stackwitz: „… aber ich glaube … ich glaube…“ (ab Min. 2:20).

Ob es der AOK mit Filmchen dieser Art gelingen wird, unter den durch die Veröffentlichung angesprochenen Ärzt*innen die Bereitschaft zur „Werbung“ für die ePA bei ihren Patient*innen zu wecken?

Und ob es der AOK mit diesem Filmchen gelingen wird, bei ihren Versicherten die Zustimmung zur Nutzung der ePA weit über die derzeit 0,01 % AOK-Mitglieder auszudehnen?

Quelle: Bayerischer Rundfunk 12.02.2021

i Slapstick: Derbkomische Einlage, grotesk-komischer Gag, wobei meist die Tücke des Objekts als Mittel eingesetzt wird

Zum Rosenmontag: Narhallamarsch für die elektronische Patientenakte (ePA)

Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art!

Deutlich weniger als ein Prozent der bundesweit Versicherten hat bisher bei den Krankenkassen die Nutzung einer elektronische Patientenakte (ePA) beantragt. Das ergab eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks bei vier großen Krankenkassen:

Quelle: Bayerischer Rundfunk 12.02.2021

„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Und nachhaltig ist das Ganze leider außerdem nicht.

Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut, hat für das Bündnis
für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
letztes Jahr eine Bundestagspetition zu dieser Thematik in Berlin vertreten. Er wird in seinem Vortrag auch aus seiner eigenen Praxisarbeit heraus aufzeigen, inwiefern Nutzen und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte fraglich sind und die Schweigepflicht gefährdet wird. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021 weiterlesen

Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden?

fragt Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin / Hausarzt aus Siegen in einem Offenen Brief (nicht nur) seine Patient*innen.

Der aktuelle Anlass erscheine banal, so Deiß: Ihre Krankenkasse wird Sie fragen, ob sie die elektronische Patientenakte (=ePA) nutzen möchten. Die ePA ist sozusagen das zentrale Projekt der Gesundheitsdaten-Cloud, nämlich die Speicherung von Arztberichten von Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sollen konkret die Frage beantworten, ob Ihre Arztberichte/ Krankenakte nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch als Kopie in der Gesundheitsdaten-Cloud gespeichert werden sollen. Das ist Inhalt der Spahn’schen Digitalisierungsgesetze,,,“ Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden? weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” / Datenschutz am Boden? – Mitschnitt der Online-Veranstaltung veröffentlicht

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7”/– Datenschutz am Boden? – dies war Thema einer Online-Veranstaltung am 04.02.2021.

  • Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) nahm Stellung zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht;
  • der Dipl.-Informatiker Thomas Maus ging auf technische Fragestellungen und Probleme der ePA ein.

Ein Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:41 Std.) ist hier hinterlegt. Die Präsentation, die Thomas Maus in seinem Vortrag nutzte, hat er freundlicher Weise den Veranstaltern auszugsweise zur Veröffentlichung überlassen. Sie ist hier nachlesbar.

Der ursprünglich ebenfalls geplante Vortrag des Rechtsanwalts Jan Kuhlmann zum Thema (Datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA musste leider aus technischen Gründen kurz nach Beginn beendet werden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form veröffentlicht.

 

Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)…

waren eines der drei Themen, der Online-Veranstaltung Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? am 04.02.2021, zu der der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und der Club Voltaire Frankfurt eingeladen hatten. 

Neben dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht),der zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht Stellung nahm und dem Juristen Jan Kuhlmann, der (datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA ansprach, informierte der Dipl.-Informatiker Thomas Maus über technische Fragestellungen und Probleme der ePA. Thomas Maus gliederte seinen Beitrag in mehrere Teile:

Welche (nachteiligen) Folgen für ihn selbst und sein familiäres Umfeld kann es haben, wenn ein Mensch sich erstens für die Nutzung einer ePA entscheidet und zweiten auch von der Möglichkeit einer „Datenspende“ seiner Gesundheits- und Behandlungsdaten Gebrauch macht? Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)… weiterlesen

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter weiterlesen