Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im August 2021 eine Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Sie richtet sich vorrangig an Psychotherapeut*innen. So wird zu Beginn im Editorial u. a. festgestellt:
- „Die unabdingbare Patientensouveränität wird dazu führen, dass die Informationen der E-Patientenakte sehr wahrscheinlich unvollständig sind, sodass sie nur begrenzt als Entscheidungsgrundlage für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen über eine Behandlung dienen können.“
- „Die E-Patientenakte ist bisher technisch unausgereift und nicht ausreichend datensicher… Das Speichern von sensiblen Daten einer psychischen Erkrankung in der E-Akte ist eine der schwierigsten Neuerungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems eingeführt werden. Schwierig ist für Patient*innen insbesondere, den Nutzen der E-Akte für ihre Behandlung und die Risiken für ihre Daten gegeneinander abzuwägen. Sie sollten möglichst umfassend und verständlich auch über die speziellen Risiken der Daten zu ihrer psychischen Erkrankung aufgeklärt werden.“
Die Praxis-Info „E-Patientenakte“ ist aber auch für alle Versicherten, die sich über Sinn und Nutzen einer elektronischen Patientenakte (ePA) informieren möchten, eine seriöse und differenzierte Informationsquelle. Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen