Schlagwort-Archive: opt-in

Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out

Seit 01.01.2021 gibt es sie: Die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre zentrale Rechtsgrundlage ist § 341 SGB V. in Absatz 1 wird als Maxime festgestellt: Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. Mit ihr sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.“

Nach eineinhalb Jahren ist festzustellen: Gerade einmal rund 517.476 Menschen in Deutschland (= 0,7 % aller gesetzlich Krankenversicherten) am 27.07.2022 eine ePA beantragt, wie die gematik in einer Veröffentlichung auf ihrer Homepage mitteilt:

Unzufriedenheit mit diesem Zustand prägt seit längerem die Riege derjenigen, die gerne Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten erlangen möchten. Ein Beispiel: Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out weiterlesen

Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: “Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).”

Das meldet der Journalist Detlef Borchers, seit Jahren ein intimer Kenner der Entwicklungen der Telematik-Infrastriuktur im Gesundheitswesen, am a9.11.2021 auf seinem Twitter-Account.

Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: “Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).” weiterlesen

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

Als erster der größeren Berufsverbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 10.08.2021 der im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) geforderten radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eindeutig widersprochen. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte weiterlesen

Offener Brief an den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR): Elektronische Patientenakte (ePA) von Geburt an – das ist das Ende der Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten

Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen“. Dies äußerte Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), Ende März 2021 in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:

  • Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann.
  • Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“

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Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die “Widerspruchslösung” von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD)

In der Diskussion um die Organspende hat sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Eckpunkte für eine Entscheidungsregelung verständigt. Die Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchlösung einführen will und dabei von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach unterstützt wird. Bis Ende Januar 2019 soll lt. Bericht von Zeit Online vom 18.12.2018 ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der eine andere Regelung als die von Spahn und Lauterbach anstrebt. Deren Konzept: Ein“Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden). Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…). Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die “Widerspruchslösung” von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) weiterlesen

CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt ein Vorstoß für eine grundlegende Veränderung der Rechtsgrundlagen für Organspenden. Die Hannoversche Allgemeine informiert am 24.08.2018 über ein Positionspapier des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU), stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und stv. Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Die Zeitung berichtet: „Abweichend von der bisherigen Praxis, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich sind, soll demnach grundsätzlich jeder ein potenzieller Spender sein – außer bei Widerspruch… Konkret fordert Nüßlein ‚eine doppelte Widerspruchslösung, wonach sowohl der Verstorbene zu Lebzeiten wie auch dessen Angehörige einer Organentnahme widersprechen können‘…“ Sollte sich der CSU-Bundestagsabgeordneten Nüßlein durchsetzen würden künftig alle Menschen – sofern sie diesem nicht ausdrücklich widersprochen haben – zu potentiellen Organspender*innen werden. CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung weiterlesen

OrganspenderIn werden wider Willen?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: “Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…”

Quelle: @Karl_Lauterbach

Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als “Gesundheitsexperte der SPD” gehandelt.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

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E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen

Die bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., eine Lobbyorganisation der auch im Gesundheitswesen wirtschaftlich aktiven IT-Unternehmen hat am 20.10.2017 unter der Überschrift „E-Health Thesen für die 19. Legislaturperiode“ einen Forderungskatalog an die neu zu bildende Bundesregierung veröffentlicht.

Unter den Punkten

  • Eine E-Health-Strategie für Deutschland entwickeln;
  • Die Telematikinfrastruktur weiterentwickeln und eine elektronische Patientenakte etablieren;
  • Entscheidungsfähigkeit der gematik deutlich verbessern;
  • Innovationen im deutschen Gesundheitswesen fördern;
  • Datenpolitik für ein digitales Gesundheitswesen“

werden Forderungen erhoben, wie die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in der Gesundheitsindustrie (IT, Pharma etc.) zu Lasten von Versicherten und PatientInnen von Bundesregierung und Bundestag gefördert werden sollen. E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen weiterlesen

Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zuvor Staatssekretär in Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter / Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, will gesetzlich Versicherten den Zugang zu ihren Patientendaten erleichtern. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: Die Versicherten müssen Herr über ihre eigenen Daten sein… Es muss zum Beispiel möglich sein, dass sie jederzeit ihre eigenen Daten einsehen können, auch ohne dass ein Arzt oder ein anderer Behandler dabei ist…“ Die Telematik-Infrastruktur müsse „so weiterentwickelt werden, dass der Datenzugriff technisch von überall möglich ist – ob vom Heim-PC, vom Tablet oder vom Smartphone“, erklärte Laumann. Der Minister kündigte eine Bundesratsinitiative von NRW an, falls die künftige Bundesregierung keine entsprechende Regel einführt. „In NRW werden wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur fördern, um vor allem medizinische Anwendungen, die den Patienten nutzen, flächendeckend einzuführen“, kündigte der CDU-Politiker an.

Vordergründig einen patientenfreundliche Position. Oder doch nicht?

Was Herr Laumann vergessen hat zu erwähnen: All das, was er vordergründig für „die Versicherten“ fordert, muss zuvor in das zentralisierte telematische System der Gematik eingegeben und dort gespeichert und verarbeitet werden. Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten weiterlesen

Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung

Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“  Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel Elektronische PatientenaktenEinrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen veröffentlicht. Auf insgesamt 288 Seiten hat der Verfasser der Studie, Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, einen umfangreichen Überblick über Interessenlagen, Literatur, Meinungen und Studien zu diesem Thema gegeben. Auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten in acht anderen Ländern (Österreich, Schweiz, Schweden, Estland, Dänemark, England, USA und Australien) wird referiert.

Was an der Studie sofort ins Auge fällt:

Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen.  Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen