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Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein

Nur wer per Opt-out widerspricht, bekommt sie nicht: So möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die elektronische Patientenakte regeln. Somit wird für jeden Bürger automatisch eine eigene, elektronische Patientenakte (ePA) angelegt – wer das nicht möchte, kann widersprechen. Damit bestärkt er die im Koalitionsvertrag aufgeführten Pläne der Ampelkoalition.“ Das meldet heise online in einem Beitrag über die Grußansprache von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beim 126. Dt. Ärztetag.

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang dautlich weniger als 1 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu: Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA): Mit der Ampel-Koalition vom Regen in die Traufe…

Der noch wenige Tage amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde ob seines Digitalisierungswahns und Gesetzgebungseifers auch als „Minister Fleißig“ bezeichnet. Viele Gesetze brachte er auf den Weg, mit denen er Patienten- und Behandlungsdaten erfassen und für die Nutzung durch universitäre Forschung, Pharmakonzerne und Krankenkassen zur Verfügung stellen wollte. An eines aber traute er sich nicht heran: An das in den §§ 342 – 345 SGB V verankerte Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA).

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang weniger als 0,5 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden jetzt ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83

Bei allem verwendeten Wortgeklingel: Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out)“ bedeutet auch: Das bisher geltende Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer ePA (opt-in) soll dergestalt geändert werden, dass allen gesetzlich Krankenversicherten eine ePA auf Auge gedrückt wird, von der sie sich nur mit einem mehr oder weniger umständlichen Verfahren wieder verabschieden können. Österreich und die dort vom Gesetzgeber verordnete opt-out-ELGA (so die dortige Abkürzung für die ELektronische GesundheitsAkte) lassen grüßen.

Wie schwierig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wieder auszusteigen und welche Nachteile in der medizinischen Versorgung sie dabei erleiden müssen, wird hier und hier in zwei Beiträgen skizziert.