Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!

Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen.

Das Internet-Magazin futurezone.at meldet am 03.03.2021: ELGA-Verweigerer bekommen keine Gratis-Tests in der Apotheke… Seit dieser Woche gibt es in Österreich für versicherte Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 geboren sind, in der Apotheke fünf Covid-19-Antigentests zum Mitnehmen. Doch das gilt nicht für rund 298.000 Menschen, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und damit auch von der E-Medikation abgemeldet haben. Diese Menschen bekommen keine kostenlosen Tests, sondern haben nur die Möglichkeit, sich in der Apotheke testen zu lassen, oder die Heimtests selbst zu kaufen…“

Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) nimmt dies nicht hin und plant eine Musterklage gegen diesen Leistungsausschluss. In einer ersten Stellungnahme erklärt der Verein: Das Angebot von Gratis-Covid-Tests in Apotheken ist eine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und wird über die E-Card abgewickelt. Es sollen jedoch jene Versicherten, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet haben, diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können. ‚Die Sozialversicherung ist nach § 742b ASVG klar zur Leistung verpflichtet. Der bisherige § 16 Abs 3 Gesundheitstelematik-Gesetz (GTelG 2012) soll nun ausgehebelt werden. Danach durften Abmelder bisher weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung Nachteile erleiden,‘ … ‚diese versuchte Neuregelung ist auch klar verfassungswidrig.‘

  • Ein ELGA-Abmelder wird als Testperson versuchen, die Gratistests in einer Apotheke zu bekommen. 
  • Wenn die Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnt, wird die Testperson einen schriftlichen Bescheid verlangen.“ 

Eine Musterklage wird derzeit durch den österreichischen Verbraucherschutzverein vorbereitet.


Im Jahr 2019 gab es in Österreich 7,19 Mio. Versicherungsverhältnisse in der Krankenversicherung, denen per Gesetz die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) aufgezwungen wurde. Dass sich trotz großer bürokratischer Hindernisse 298.000 Versicherte (= 4,14 %) aus diesem Zwangssystem abgemeldet haben, spricht für ein hohes Widerstandspotential gegen die zentralisierte Erfassung von Gesundheits- und Behandlungsdaten auch in Österreich.

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