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Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen

Unter dem Titel Je mehr Kontakt mit dem Gesundheitssystem, umso offener für Digitalisierung“ veröffentlichte die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) am 20.12.2021 in einer Pressemitteilung Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen und bezahlten Umfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Danach sollen „rund drei Viertel der chronisch beziehungsweise langfristig Erkrankten (74 Prozent) und älteren Menschen ab 55 Jahren (72 Prozent)… der Auffassung“ sein, „dass der Schutz von gesundheitsbezogenen Daten so gestaltet sein muss, dass ein digitaler Austausch von Daten zwischen Ärzt*innen und weiteren Akteur*innen des Gesundheitswesens unkompliziert möglich ist.“

Tatsächlich bewegt sich auch zu Beginn des Jahres 2022 nicht nur bei der SBK die Zahl der Inhaber*innen von ePA‘s im Promillebereich: Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen weiterlesen

Siemens-Betriebskrankenkasse fordert „eine aktuelle und vollständige Datengrundlage zu ihren Versicherten“ und „dass sie Diagnosedaten taggleich von den Leistungserbringern übermittelt“ bekommt

Das ist Kern eines Forderungskatalogs, den die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) am 22.09.2021, wenige Tage vor der Bundestagswahl, erhoben hat. Unter dem Titel Die Krankenkasse als Partner mündiger Patient*innen“ fordert die SBK, dass Rahmenbedingungen für eine optimale Begleitung der Versicherten durch die Krankenkasse“ geschaffen werden sollen. Zu diesem Zweck sollen

  1. Versicherte… ihrer eigenen Krankenkasse eine umfassende… Generaleinwilligung zur Beratung geben können“ und
  2. die Krankenkassen eine aktuelle und vollständige Datengrundlage zu ihren Versicherten“ erhalten. „Das bedeutet, dass sie Diagnosedaten taggleich von den Leistungserbringern übermittelt bekommen… und Versicherte ihnen Einblick in ihre elektronischen Patientenakte geben können…“

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Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: “Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden das bestmögliche und sicherste Produkt zu bieten und zwar in der Qualität, wie sie es von uns erwarten können.”

Das Konkurrenzprodukt Vivy war bereits unmittelbar nach seinem Start wg. großer datenschutzrechtlicher Mängel einer massiven Kritik unterzogen worden. Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein weiterlesen

Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: “Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…”

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen