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Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: „Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…“

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Die Telematik-Infrastruktur im Krankenhaus im Dilemma

Jürgen Flemming, Mitglied des Vorstands des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter e.V. hat in einem Beitrag im Internet-Magazin Krankenhaus-IT Online Journal auf Probleme bei der Anbindung der Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur hingewiesen.

Eingangs seines Beitrags stellt der Autor fest: Bis 31.12.2018 soll laut eHealth-Gesetz der Online-Rollout Stufe 1 der Telematik-Infrastruktur abgeschlossen werden. Das bedeutet die Anbindung aller niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, etc. an die Telematik-Infrastruktur. Wenn das nicht klappt, drohen entsprechende Sanktionen. Der Rollout wird aller Voraussicht nach weder für die ca. 220.000 niedergelassenen Ärzte noch für die Ambulanzen und MVZ, sowie sonstigen Einrichtungen des ambulanten Sektors in den Krankenhäusern abgeschlossen sein. Ob die Frist verlängert wird oder nicht, ist Stand Anfang September 2018 noch nicht klar. Insbesondere die Krankenhäuser werden dadurch in eine kritische Situation gebracht…“ Die Telematik-Infrastruktur im Krankenhaus im Dilemma weiterlesen

Elektronische Gesundheitsakte / Patientenakte: „Ich sehe die digitale Selbstbestimmung als gefährdet an“

Dr. Bernhard Scheffold, einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat in einem Interview mit dem Internet-Magazin Krankenkasseninfo.de Stellung genommen zu den aktuellen Auseinandersetzungen rund um die Entwicklung elektronischer Gesundheits- bzw. Patientenakten. Zur Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), neue Zugänge auf die telematische Infrastruktur zu schaffen, erklärt Dr. Scheffold: „…zu guter Letzt höhlt der Gesetzgeber Sicherheit und Patientensouveränität immer weiter aus, wie man am aktuellen Entwurf für das Terminservice-Verbesserungsgesetz erkennen kann. Von der Prämisse startend, dass der Zugriff über die Autorisierung durch Heilberufsausweis und Patienten-Gesundheitskarte nicht mehr zeitgemäß seinen, legt Jens Spahn einen Gesetzentwurf vor, der einfach einen unsicheren Zugang über Handy und Tablet ermöglicht.“ Und zum nach wie vor großen Widerstand aus den Reihen der (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen stellt er fest: „Eine breit angelegte Weigerung in der Ärzteschaft, sich trotz Sanktionen nicht an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen wird nicht ignoriert werden können.“

Jeder vierte Arzt ver­wei­gert Anschluss an elek­tro­ni­sches Gesund­heits­netz

Jeder vierte niedergelassene Arzt in Deutschland (28 Prozent) will sich derzeit nicht an die Telematik-Infrastruktur für Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte anschließen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Cyberrisiken und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Obwohl das E-Health-Gesetz den Arztpraxen einen Anschluss bis zum Jahresende vorschreibt und andernfalls finanzielle Sanktionen vorsieht, wollen diese Ärzte zunächst die weitere Entwicklung abwarten oder äußern Zweifel daran, dass das System aktuell funktionsfähig und mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist. Ein Viertel der Arztpraxen (26%) ist bereits an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen, ein weiteres Drittel (34%) hat den Anschluss fest eingeplant.

Jeder vierte Arzt ver­wei­gert Anschluss an elek­tro­ni­sches Gesund­heits­netz weiterlesen

„Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten

Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: “Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet.” erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis Stoppt die E-Card. “Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server – für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet”, ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von „Digitale Gesellschaft“.

Außerdem bergen beide Zugriffswege Risiken: Der Zugang über die Gesundheitskarte erfordert ein zentrales Register aller vorhandenen elektronischen Akten in der Telematik-Infrastruktur. So kann man leicht nachprüfen, welche Versicherten keine elektronischen Akten haben. Bei Versicherten mit elektronischer Akte kann man über dieses Zentralregister mindestens feststellen, wo ihre Akte zu finden ist. „Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten weiterlesen

Die riskanten Pläne von Jens Spahn

Unter dieser Überschrift hat Uta Schmitt, eine der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., in einem Beitrag vom 15.08.2018 in der Mittelbayerischen Zeitung den Referentenentwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) aus dem Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Ihre Bewertung zusammengefasst:

„Schon das bisherige Konzept der elektronischen Patientenakte barg grundlegende Sicherheitsrisiken, namentlich die Zentralisierung der Datenhaltung. Die zentral zugreifbare Speicherung großer Datenmengen ist immer gefährlich, denn sie bietet ein attraktives Ziel für Datendiebstahl. In Lettland, Norwegen und Singapur wurden bereits Patientendaten von Millionen Menschen aus zentralen staatlichen Gesundheitsportalen entwendet. Zentrale Speicherung ist selbst dann riskant für die Betroffenen, wenn die Datenbanken nicht mit dem Internet verbunden sind, wie das Beispiel der Schweizer Steuer-CDs zeigt. Die riskanten Pläne von Jens Spahn weiterlesen

Lobbyismus in Aktion? AOK leiht IT-Experten für 2 Jahre an Bundesgesundheitsministerium aus

Das Internet-Magazin apotheke adhoc meldet am 17.07.2018: „Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntermaßen aufs Tempo drücken… Zur Umsetzung erhält Digital-Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Gottfried Ludewig, jetzt Unterstützung: Die AOK Nordost schickt ihren IT-Experten Christian Klose als seinen Stellvertreter ins BMG… Dem Vernehmen nach soll der Chief Digital Officer (CDO) der AOK Nordost… bereits im August oder spätestens im September seinen Dienst im BMG antreten.“

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Denn die AOK Nordost ist neben der Techniker Krankenkasse (TK) Vorreiter bei der Entwicklung kassenspezifischer elektronischer Gesundheitsakten.

Unabhängiger Sachverstand sieht anders aus? Oder irren wir uns da?

Dass der „Markt“ groß ist und viele an die „Futterkrippe“ in Sachen Gesundheits- und Behandlungsdaten und Staatsknete wollen, macht eine Übersicht deutlich, die von eGesundheit.nrw veröffentlicht wurde, einer von der Landesregierung in NRW geförderten illustren Ansammlung von einschlägigen Firmen und Lobbyisten.

Bundesweite Umfrage zum TI-Konnektor liefert „alarmierende Ergebnisse“

Haben die Inhaber*innen von ärztlichen Praxen und ihre Mitarbeiter*innen nach der Installation des TI-Konnektors Probleme in ihrem Arbeitsalltag? Und wenn ja, welche?

Um dazu belastbare Auskünfte zu erhalten, hat der Verband MEDI GENO Deutschland bundesweit 61.000 Praxen befragt. Antworten sollten die Inhaber*innen der Praxen, die den Konnektor bereits installiert haben.

1.259 Praxen haben an der Befragung teilgenommen. Von ihnen gaben 860 an, mit dem Konnektor zu arbeiten. 399 Praxen antworteten, dass sie noch keinen Konnektor haben oder noch keinen installieren könnten. MEDI GENO Deutschland hat die bisherigen Ergebnisse veröffentlicht. Bundesweite Umfrage zum TI-Konnektor liefert „alarmierende Ergebnisse“ weiterlesen

FDP stellt im Bundestag eine Anfrage zur elektronischen Patientenakte

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 04.07.2018 eine Kleine Anfrage unter dem Titel Einführung der elektronischen Patientenakte“ an die Bundesregierung gestellt. Aus dem einleitenden Text und aus den insgesamt 12 Fragen geht hervor, dass die FDP den Prozess der Einführung der Telematik-Infrastruktur beschleunigen und noch mehreren weiteren Einrichtungen (genannt werden Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Heil- und Hilfsmittelerbringer“)  Zugriff auf Behandlungs- und Gesundheitsdaten einräumen möchte. Die FDP nimmt auch eindeutig positiv Bezug auf  „die ELGA in Österreich oder die Sundhed  in Dänemark, zwei Systeme der zentralisierten Erfassung und Speicherung von Patientendaten, die in ihrer Eingriffstiefe noch über das System der Gematik hinausgehen.

Nach den unterschiedlichen bzw. widersprüchlichen Botschaften, die der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seit seiner Amtseinführung verbreitet hat, dürfte die Antwort auf die Fragen der FDP-Bundestagsfraktion Aufschluss darüber geben, wohin die Reise mit der eGk und der elektronischen Patientenakte nach dem Willen der Großen Koalition gehen soll.

Im Dialog über Konnektoren in der psychotherapeutischen Praxis

Ein Psychotherapeut aus der Region Rhein Main hat in Form eines Dialogs Argumente pro und kontra Anbindung der psychotherapeutischen Praxen an die telematische Infrastruktur der Gematik zusammengefasst. Die genannten Positionen hat er in Gesprächen mit Berufskolleg*innen selbst vertreten oder von anderen gehört.

Der Beitrag ist hier nachlesbar. Er wurde vom Verfasser unter die Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 gestellt.