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Psychotherapeut*innen aus dem Schwalm-Eder-Kreis (Nordhessen) rufen zu Boykott des Zwangs-Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur auf

Das berichtete die Waldeckische Landeszeitung bereits am 23.10.2018. Sie lässt zwei Psychotherapeutinnen zu Wort kommen: Hildegard Huschka gibt ihren Patienten ein klares Versprechen: Die Psychotherapeutin aus Borken will die Daten und Diagnosen aus ihrer Praxis nicht ins Netz stellen. Sie will den fürs kommende Jahr geplanten Anschluss an die Telematik-Infrastruktur boykottieren, genau wie ihre Kollegin Claudia Reimer aus Frielendorf… ‘Die Zahl derer, die Zugriff auf die Diagnosen haben werden, wird nicht zu kontrollieren sein. Noch dazu ist jedes System zu knacken’, sagt Claudia Reimer. Genau da sieht sie auch eine weitere Gefahr: Der Gesundheitsmarkt sei ein wachsender Wirtschaftssektor, die Gefahr des Datenmissbrauchs sei viel zu groß, um ein solches Experiment zu wagen. Für sie steht fest: Psychologische Daten gehören nicht ins Netz… ‘Die Telematik bietet für die Arbeit in psychotherapeutischen Praxen keinerlei Nutzen’, sagt Hildegard Huschka. Aus all diesen Gründen unterstützen beide Fachfrauen den Boykott vieler Praxen, die sich nicht an der Telematik beteiligen wollen. Deren Zahl ist nicht zu unterschätzen: Die psychotherapeutischen Praxen stellen zur Zeit 20 Prozent der Kassenpraxen in Deutschland dar…”

Auch DOXS eG – eine Genossenschaft aus Ärzt*innen  und Psychotherapeut*innen aus dem Raum Kassel – ruft zum Boykott der Telematik-Infrastruktur auf. In einem offenen Brief erklären sie: “Wir werden unsere Computer nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen.”

Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern

Die Krankenkassen dürfen die Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern. Wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen sie das Foto löschen, sobald sie die Versichertenkarte hergestellt haben (Az.: B 1 KR 31/17)… Bislang speicherten die Krankenkassen das Foto dauerhaft bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses, etwa um es für Ersatz- oder nachfolgende Karten zu verwenden. Ein Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) sah dadurch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagte.” Das meldet Ärzteblatt.de am 18.12.2018. Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern weiterlesen

35. Chaos Communication Congress in Leipzig: “All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us”

Martin Tschirsich, der wesentlich an der Ausarbeitung der Studie Schwachstellen in Gesundheits-App Vivy beteiligt war, wird am 27.12.2018 in Leipzig einen Vortrag halten. In der Ankündigung seines Beitrags schreibt er: “In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach der massenhafte Zugriff auf unsere vertraulichen Gesundheitsdaten gelang. Zur Debatte steht, was angesichts dieser neuen alten Erkenntnisse zu tun ist – und was wir besser bleiben lassen.”

Vorsitzender der Ärztevereinigung MEDI Verbund verweigert Anschluss an die Telematik-Infrastruktur und will Klage erheben gegen den Anschluss-Zwang

Der MEDI Verbund ist ein freier Verband, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner (ärztlichen) Mitglieder vertritt. In einem Schreiben vom 13.12.2018 teilt der Vorsitzende des MEDI Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner aus Stuttgart, unter der Überschrift Musterklagen TI-Konnektor und Telematikinfrastruktur” u. a. mit:

“Aktuell haben wir 9 Praxen ermittelt, die für Musterklagen infrage kommen. Vertreten werden wir von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Halbe in Köln. Bei den Klagen geht es um die unvollständige Kostenerstattung durch die KV, die Nichtbezahlung der Praxisarbeit bezüglich der Probleme nach der Installation des TI-Konnektors (z.B. Abstürze des Praxisverwaltungssystems usw.) und die unzureichend bezahlten Folgekosten… Ich werde wegen der vielen offenen Fragen zur Haftung und Sicherheit nicht installieren und klagen! … dass ich persönlich in meiner Praxis nicht installieren werde, den Honorarabzug in Kauf nehme und dann auch zu diesem Sachverhalt eine Musterklage führen werde. Das wird aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 möglich sein, wenn der Honorarabzug durch die KV erfolgt ist.”

Ohne Telematik-Infrastruktur und “Cloud”: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud. Auf der Homepage befinden sich viele lesenswerte Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik. Auf die beiden letzten Beiträge möchten wir hinweisen: Ohne Telematik-Infrastruktur und “Cloud”: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen weiterlesen

Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,

Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: “… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.”

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen

Hausärzteverband: Eigene App entwickelt, um auch am Kuchen mit Patienten-, Behandlungs- und Medikationsdaten naschen zu können

Es sind nicht nur die “großen Player” wie die TK, die AOK, die Allianz Private Krankenversicherung oder Firmen wie Vivy oder Vitabook, die mit Gesundheits-,  Behandlungs- und Medikationsdaten Geld verdienen wollen. Auch der Deutsche Hausärzteverband (nach eigenen Angaben hat er 30.000 Mitgliedern) hat sich der Digitalisierung des Gesundheitswesens verschrieben. Unter dem Stichwort Digitalisierung erklärt der Verband: “Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bergen ein großes Potenzial, um die der medizinischen Versorgung zu verbessern – wenn sie denn richtig eingesetzt werden! In Deutschland wird dieses Potenzial bisher jedoch kaum genutzt… Wir setzen uns für eine bessere Integration moderner Kommunikationsmittel im Praxisalltag ein…” Deshalb hat der Verband folgerichtig mit der GWQ ServicePlus AG und der Egopulse Deutschland GmbH eine eigene App entwickelt, um auch ein Stück vom Daten-Kuchen zu naschen. Hausärzteverband: Eigene App entwickelt, um auch am Kuchen mit Patienten-, Behandlungs- und Medikationsdaten naschen zu können weiterlesen

Die ärztliche Sprechstunde, das E-Health-Gesetz und die DSGVO

Dr. med. Stefan Streit, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Köln, hat sich wiederholt mit kritischen Veröffentlichungen und Vorträgen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu Wort gemeldet. Am 01.10.2018 hat er auf dieser Homepage einen umfangreichen Kommentar zum Spannungsfeld von ärztlicher Sprechstunde, E-Health-Gesetz und DSGVO veröffentlicht.

Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers möchte die Redaktion dieser Homepage auf den Beitrag von Dr. Streit hinweisen.

Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: “Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…”

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Die Telematik-Infrastruktur im Krankenhaus im Dilemma

Jürgen Flemming, Mitglied des Vorstands des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter e.V. hat in einem Beitrag im Internet-Magazin Krankenhaus-IT Online Journal auf Probleme bei der Anbindung der Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur hingewiesen.

Eingangs seines Beitrags stellt der Autor fest: Bis 31.12.2018 soll laut eHealth-Gesetz der Online-Rollout Stufe 1 der Telematik-Infrastruktur abgeschlossen werden. Das bedeutet die Anbindung aller niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, etc. an die Telematik-Infrastruktur. Wenn das nicht klappt, drohen entsprechende Sanktionen. Der Rollout wird aller Voraussicht nach weder für die ca. 220.000 niedergelassenen Ärzte noch für die Ambulanzen und MVZ, sowie sonstigen Einrichtungen des ambulanten Sektors in den Krankenhäusern abgeschlossen sein. Ob die Frist verlängert wird oder nicht, ist Stand Anfang September 2018 noch nicht klar. Insbesondere die Krankenhäuser werden dadurch in eine kritische Situation gebracht…” Die Telematik-Infrastruktur im Krankenhaus im Dilemma weiterlesen