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Corona-Warn-App: Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder:

Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralen Speicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.Die Datenschutzkonferenz sieht das datenschutzfreundliche Grundkonzept als Realisierung des Grundsatzes von Datenschutz by Design.Sie weist allerdings darauf hin, dass insbesondere der Ansatz der Freiwilligkeit nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung unter-graben werden darf: Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten, Sportstätten, etc. darf nicht vom Vorweisen der App abhängig gemacht werden.Hierbei würde es sich um eine zweckwidrige Verwendung handeln, die bereits mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung von Personen, die die App nicht anwenden, ist auszuschließen.“

Quelle: Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder vom 16.06.2020

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln

Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:

Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt,  für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln weiterlesen

Corona-Warn-App: „Aus Freiwilligkeit darf kein Zwang werden“ – fordert die Verbraucherzentrale

Ein Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Corona-Warn-App: Die Corona-Warn-App der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Die Entscheidung für eine dezentrale Datenverarbeitung erhöht den Datenschutz und minimiert die Gefahr des Datenmissbrauchs. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutritts-Voraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen.  Zu hoffen bleibt aber weiterhin, dass die App die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird. Auch bei der Umsetzung sind noch einige Fragen zu klären: Haben Betroffene bei positiven Kontaktmeldungen Anspruch auf einen Corona-Test? Wer übernimmt die Kosten dafür? An wen kann man sich wenden?  Wichtig ist ein gesundes Erwartungsmanagement. Es ist gut, dass es die Corona-Warn-App nun gibt. Ein Wundermittel ist sie sicher nicht. COVID-19 wird nicht per App verschwinden. Politik und Gesellschaft sollten aus den App-Daten deshalb keine voreiligen Schlüsse zur Bewertung von Ausgangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen oder individuellen Gesundheitszuständen ziehen.“

So richtig insbesondere die Feststellung ist Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden“ warum fordert dann der vzbv – so wie z. B. Neue Richtervereinigung e. V. die

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Corona-Warn-App?

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Nachverfolgung alltäglicher Begegnungen potentiell aller Menschen in Deutschland verlangt nach strengsten rechtlichen Schranken… Für die Verarbeitung der Daten von Millionen Nutzenden fehlte die gesetzliche Rechtfertigung.“ Diese Position vertritt die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in einer Stellungnahme vom 09.06.2020.

Und diese Forderung zu erfüllen ist zwingend notwendig – um groben Missbrauch der App zu verhindern und um ihre (gesundheitspolitische) Zielsetzung zu befördern.

Corona-Warn-Apps mit Defiziten bei Sicherheit und Datenschutz

Darauf weist die Technische Universität Darmstadt in einer Stellungnahme vom 12.06.2020 hin:

Ein Forschungsteam der Technischen Universität Darmstadt, der Universität Marburg und der Universität Würzburg hat jüngst in Publikationen als theoretisch möglich beschriebene Datenschutz- und Sicherheitsrisiken der Spezifikation des von Google und Apple vorgeschlagenen Ansatzes für Corona-Apps unter realistischen Bedingungen praktisch demonstriert und bestätigt. Auf diesem Ansatz basiert unter anderem die von der Deutschen Telekom und SAP im Auftrag der Bundesregierung entwickelte deutsche Corona-Warn-App; aber auch die schweizerischen und italienischen Kontaktnachverfolgungs-Apps nutzen diese Plattform. Durch Experimente in realen Szenarien zeigte das Forschungsteam, dass bereits theoretisch bekannte Risiken mit gängigen technischen Mitteln ausgenutzt werden können. So kann zum einen ein externer Angreifer detaillierte Bewegungsprofile von mit COVID-19 infizierten Personen erstellen und unter bestimmten Umständen die betroffenen Personen identifizieren. Zum anderen ist ein Angreifer in der Lage, die gesammelten Kontaktinformationen durch sogenannte Relay-Angriffe zu manipulieren, was die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des gesamten Kontaktnachverfolgungssystems beeinträchtigen kann Corona-Warn-Apps mit Defiziten bei Sicherheit und Datenschutz weiterlesen

Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Nachverfolgung alltäglicher Begegnungen potentiell aller Menschen in Deutschland verlangt nach strengsten rechtlichen Schranken… Für die Verarbeitung der Daten von Millionen Nutzenden fehlte die gesetzliche Rechtfertigung.“ Diese Position vertritt die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in einer Stellungnahme vom 09.06.2020.

In der Stelllungnahme wird zu Beginn festgestellt: Die Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App steht kurz bevor… Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn, haben stets betont, dass die Nutzung der Anwendung freiwillig sein soll… leichzeitig reißen aber Forderungen nach Anreizen und Privilegien für die Nutzung der App nicht ab… Die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) sieht in den anhaltenden und widersprüchlichen politischen Aussagen zur Freiwilligkeit einerseits und der zu erwartenden Kopplung gesellschaftlicher Teilhabe an die Nutzung der App andererseits erhebliches Potential, die Akzeptanz der Corona-Warn-App und damit ihren ohnehin umstrittenen Wert für die Bewältigung der Pandemie weiter zu gefährden.“

Als Konsequenz aus dieser Gemengelage unterstützt die NRV deshalb die Forderungen… nach einer Begleitgesetzgebung zur Corona-Warn-App, in der Umfang, Zweck und Grenzen der Datenverarbeitung geregelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt werden.“

Die NRV erklärt: Bereits jetzt ist fraglich, ob angesichts der latenten Drohkulisse, die ohnehin hinter der Corona-Warn-App steht, überhaupt von einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgegangen werden kann – schließlich wird die Nutzung der Anwendung als wichtiger Beitrag zur weiteren Lockerung der pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen bezeichnet. Die App zusätzlich auch zur Bedingung für Zugang zu Bildung, Arbeit oder Kultur zu machen, würde die versprochene Freiwilligkeit weiter aushöhlen… Wenn Nutzende befürchten müssen, dass Versicherungen, Arbeitgeber oder auch Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den Daten bekommen, droht die Anwendung von einem Werkzeug zur Bewältigung der Krise zu einem Baustein einer Überwachungsinfrastruktur zu werden.Die Corona-Pandemie ist eine historisch einmalige Herausforderung. Sie ist aber kein Grund, rechtsstaatliche Grundsätze schleifen zu lassen.“

CoronaApp: Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Wie steht es um die Freiwilligkeit bei der Nutzung der App?

Zwei Fragen, denen Roland Schäfer nachgeht, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig. Er legt die Regelungen und Kriterien der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seiner Bewertung zu Grunde.

Im Beitrag Das Märchen von der Freiwilligkeit erläutert der Autor,

Im Beitrag Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz bei der sogenannten Corona-App?geht der Autos der Frage nach, welcher der vielen „Köche“ bei der Erstellung der CoronaApp letztendlich der Verantwortliche i. S. d. Art. 24 ff DSGVO für die Verarbeitung der bei der App-Nutzung anfallenden personenbezogenen Daten ist. Hier stellt er ähnliche Formen organisierter Verantwortungslosigkeit fest, wie sie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bereits wiederholt im Bereich der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt haben.

Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden

Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert den Bundestag auf, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der Corona-App zu entscheiden. In einem Offenen Brief vom 07.05.2020 an die Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse Digitale Agenda, Gesundheit sowie Globale Gesundheit fordern Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e. V., und Benjamin Bergemann, Vorstand Digitale Gesellschaft e. V.:

Auch eine dezentrale Corona-App lässt Fragen offen. Wenn überhaupt, bedarf die Einführung einer gesetzlichen Grundlage.“ Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden weiterlesen

Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer Corona-Tracing-App auf Basis des Softwaregerüsts der Initiative PEPP-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) mit zentralem Matching.

In einem Offenen Brief vom 24.04.2020, der u. a. vom Chaos Computer Club e.V. (CCC), dem · Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF) und der · Gesellschaft für Informatik (GI) e.V. unterzeichnet wurde, wird dazu festgestellt:

In der derzeitigen politischen Diskussion werden Erwartungen für eine Corona-Tracing- App geschürt, die möglicherweise nicht eingehalten werden können. Inwiefern sie die Pandemie-Bekämpfung unterstützen kann, wird erst in Monaten zu beurteilen sein. Wir bitten aus diesen Gründen darum, eine Neubewertung der verschiedenen Optionen zu vollziehen und dabei die Argumente und Vorbehalte vieler Expertinnen und Experten stärker zu berücksichtigen sowie ausschließlich auf Lösungen zu setzen, die – im Gegensatz zu dem vorliegenden Vorschlag – technisch von den Betriebssystem- Anbietern auch umsetzbar sind. Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch weiterlesen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht

Zunehmend stärker kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Insbesondere von Politiker*innen und Mediziner*innen gefordert, wird von diversen Software-Unternehmen der Versuch unternommen, die Pandemie mit Hilfe von sogenannten Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen bzw. isolieren zu können.  

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. hat auf der Basis der öffentlich verfügbaren Daten und Informationen eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die in Entwicklung befindlichen Corona-Apps vorgelegt, In einer Pressemitteilung vom 14.04.2020 stellt FifF fest: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht weiterlesen