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Europarechtswidrig! Zugriff der Gesundheitsämter auf die Fluggastdaten (PNR)

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) eine Vielzahl persönlichen Daten (§ 2 FlugDaG) aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten oder am Ende eines solchen Flugs landen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die österreichische NGO epicenter.works gehen gemeinsam gegen die massenhafte Speicherung und intransparente Verarbeitung von Fluggastdaten vorgehen und unterstützen Klagen vor deutschen und österreichischen Gerichten gegen die sogenannte PNR-Richtlinie. Ihr Ziel: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Das Amtsgericht in Köln und das Verwaltungsgericht in Wiesbaden haben auf Grund der Klagen, die die GFF initiiert hat, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die PNR-Richtlinie Grundrechte verletzt.

Anders die Bundesregierung und die sie unterstützenden Parteien CDU/CSU und SPD. Im Zuge der Corona-Gesetzgebung haben sie Ende März 2020 das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-Durchführungsgesetz) um den § 5a erweitert und darin geregelt, dass „das zuständige Gesundheitsamt die Fluggastdatenzentralstelle nach § 1 Absatz 1 des Fluggastdatengesetzes… ersuchen (kann), ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Daten zur Erreichbarkeit von verdächtigen oder betroffenen Reisenden und zu ihren möglichen Kontaktpersonen zu übermitteln.“ Und weiter: „Enthält das Fluggastdaten-Informationssystem entsprechende Daten, übermittelt die ersuchte Stelle diese unverzüglich dem ersuchenden Gesundheitsamt…“ (Bundesgesetzblatt 2020, dort Blatt 591 – Seite 5). Europarechtswidrig! Zugriff der Gesundheitsämter auf die Fluggastdaten (PNR) weiterlesen

Corona-Pandemie und Fluggastdatenspeicherung (PNR): Jetzt Zugriff auf die Fluggastdaten auch für Gesundheitsämter?

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) eine Vielzahl persönlichen Daten (§ 2 FlugDaG) aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten oder am Ende eines solchen Flugs landen. Bisher war der Zweck dieser Regelungen in § 1Abs. 2 Fluggastdatengesetz (FlugDaG) wie folgt begrenzt: „Das Fluggastdaten-Informationssystem dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag für ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweitesoll die Nutzung der gespeicherten PNR-Daten jetzt auch auf die Gesundheitsämter ausgeweitet werden. Corona-Pandemie und Fluggastdatenspeicherung (PNR): Jetzt Zugriff auf die Fluggastdaten auch für Gesundheitsämter? weiterlesen