Schlagwort-Archive: Telematikinfrastruktur

Wie Hilfesuchende im Netz erfasst werden

Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter dieser Überschrift am 03.09.2019 über eine Studie der Organisation Privacy International (PI). In dieser Studie wird der Nachweis geführt, dass Webseiten, auf denen Nutzer Informationen zu psychischen Erkrankungen finden können, reihenweise Nutzer*innen-Daten zu Werbezwecken an Drittunternehmen weitergeben. Die Süddeutsche Zeitung informiert: Wie Hilfesuchende im Netz erfasst werden weiterlesen

Telematik-Infrastruktur: Datenschutzkonferenz betont datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Gematik

In einer Pressemitteilung vom 25.04.2019 nahm die Gematik Stellung zu Berichten über Probleme datenschutzrechtlicher Art beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese Pressemitteilung endete mit der Feststellung: Die gematik hat hierbei aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Zuständigkeit nur begrenzten Einfluss und keine Regulierungsmöglichkeiten…“ In Alltagsdeutsch übersetzt bedeutet dies: Wir waschen unsere Hände in Unschuld! Eine erbärmliche Aussage vor dem Hintergrund einer 14-jährigen Tätigkeit der gematik und der Verausgabung von bisher ca. 2 Mrd. € an Versicherungsgeldern für die Telematik-Infrastruktur.

Nach vielen Anfragen und Beschwerden von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und nach Berichten von IT-Fachleuten wie z-. B. Jens Ernst, der nachdrücklich und wiederholt auf diese Probleme aufmerksam machte, hat sich jetzt endlich auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) mit dieser Thematik auseinander gesetzt und festgestellt: Ein weiteres Thema der Konferenz war die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der TI. Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die sogenannten Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in z. B. Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der gematik fallen. Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.“ Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 13.09.2019 zu entnehmen. Telematik-Infrastruktur: Datenschutzkonferenz betont datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Gematik weiterlesen

Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab

In den Empfehlungen des Gesundheits- und weiterer Ausschüsse des Bundesrats zum Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn (CDU) für ein Digitale-Versorgung-Gesetz wird festgestellt: „Die in § 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.“ Als Begründung nennen die Bundesratsausschüsse: Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“ (Empfehlungen… S. 21)

Diese Stellungnahme greift zwar nicht die grundsätzlichen Probleme der technischen und der Datensicherheit auf, mit der eine nennenswerte Zahl von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur (TI) begründen; Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab weiterlesen

Psychotherapeut*innenverband warnt vor Nutzung der elektronischen Patientenakte

In einer aktuellen Stellungnahme vom 04.09.2019 warnt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) davor Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen… in der elektronischen Patientenakte zu speichern“. Dafür werden zwei Gründe angegeben: Psychotherapeut*innenverband warnt vor Nutzung der elektronischen Patientenakte weiterlesen

Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!

Am 02.09.2019 wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht, die zum Ziel hat, die Speicherung von Patient*innendaten auf Servern und in Clouds sowie den Zwang zur Installation der Telematik-Infrastruktur in den Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu beenden.

Die Petition wurde erstellt von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen unter Beteiligung verschiedener Berufsverbände und Initiativen. Sie kann auf Listen durch Unterschrift mitgezeichnet werden, oder alternativ online, sobald die Petition freigeschaltet ist (https://epetitionen.bundestag.de)

Weitere Informationen finden Sie unter gesundheitsdaten-in-gefahr.de, Sie finden dort den Petitionstext im Wortlaut, die Unterschriftenliste etc. Auch unter freiheit-fuer-ein-prozent.de sind die Dateien hinterlegt.

Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt

Zum Stichtag 1. Juli 2019 sollten nach dem Willen des Gesetzgebers alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bzw. deren Praxen mittels Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, mindestens aber den Nachweis dafür vorlegen, dass sie die notwendigen Komponenten für den Anschluss bei den Konnektor-Anbietern bestellt haben. Sonst droht, laut Gesetz, ein Honorarabzug i. H. v. 1 % der mit den Krankenkassen abrechenbaren Leistungen. Da der Widerstand gegen den Zwangsanschluss an die TI hoch ist, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Honorarabzug per Gesetz auf 2,5 % zu erhöhen.

Viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben sich auch in Hessen dem Anschluss an die TI verweigert. Für diese Entscheidung werden vor allem folgende Gründe genannt: Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt weiterlesen

Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone

Welches Unternehmen ist für die Telematik-Infrastruktur verantwortlich? Die gematik mbH? Solange das nicht geklärt ist, gehen Gesundheitsdaten in ein schwarzes Loch – das kann nicht sein.

Zur Zeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Datenschutzgrundverordnung fordert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen hunderttausende Arzt-, Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Gesundheitswesen vernetzt werden. Dazu dient die „Telematik-Infrastruktur“ (TI). An diesem Netzwerk, die mehrere Plattformen und Zonen umfasst, sind zahlreiche Unternehmen, Konsortien und Rechenzentren beteiligt. Unvorstellbare Mengen vertraulicher Patientendaten soll die TI nach ihrer Fertigstellung übermitteln, speichern, verarbeiten. Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone weiterlesen

Kinderarzt gibt Kassenzulassung u. a. wegen Zwangsanschluss an Telematik-Infrastruktur zurück

Das berichtet das Internetmagazin Medscape am 31.07.2019. Es zitiert den Kinderarzt Dr. Volker Bothe aus Schwetzingen mit der Aussage: „…dann kam in diesem Jahr auch noch die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur inklusive der Konnektoren. Wir sollen die Kosten tragen und auch noch dafür haften. Dazu bin ich natürlich nicht bereit. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob Hacker es nicht auch auf Patienten-Daten abgesehen haben. Weil Spahn dann die Strafen fürs Nicht-Installieren nicht nur wie angekündigt bei 1% hält, sondern jetzt noch wie Daumenschrauben dreist immer weiter steigert, ist das für mich ein weiterer Grund keine GKV-Patienten mehr zu behandeln.“

Mehr als 10 % der hessischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden wg. Verweigerung des Anschlusses an die Telematikinfrastuktur mit Honorarkürzung bestraft

Das geht aus einem Protokoll der Sitzung der Vorsitzenden der hessischen ärztlichen Berufsverbände am 26.06.2019 in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in Frankfurt hervor, das der Redaktion dieser Homepage vorliegt. Es ist nachfolgend in den hier wesentlichen Punkten als Faksimile veröffentlicht. Mehr als 10 % der hessischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden wg. Verweigerung des Anschlusses an die Telematikinfrastuktur mit Honorarkürzung bestraft weiterlesen

Telematikinfrastruktur: „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – die Strafzahlungen schrecken viele Ärzt*innen nicht ab

Ende Juni 2019 veröffentliche der Ärztenachrichtendienst (änd) die Ergebnisse einer Umfrage bei Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu ihrer Bereitschaft, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen.

Wenige Tage vom Fristende am 30.06.2019 hatten 52% der 2.400 befragten Ärzte noch keine TI-Verbindung in ihrer Praxis installiert. Und „nur 10 Prozent der betreffenden Praxen betonten, dass sie noch nicht angeschlossen seien, da technische Komponenten fehlten oder Dienstleister nicht verfügbar wären“, teilt der änd mit.

Satte 76 Prozent erklärten hingegen, dass sie die Telematik-Infrastruktur komplett ablehnen, da das System schlichtweg überflüssig sei oder sie in dieser Form der Vernetzung um die Sicherheit ihrer Patientendaten fürchteten, so der änd. Das sind rund 40% aller befragten Praxen.

Der änd folgert: „Viele Arztpraxen wehren sich gegen den Anschluss: Sie halten das System für zu unsicher oder überflüssig.“ Die angedrohten Honorarabschläge für säumige oder unwillige Ärzte wollen 19% der TI-Verweigerer nicht akzeptieren, so der änd. Und 70% dieser Gruppe wollen sich gegen die Abzüge wehren – zur Not auch mit juristischen Schritten, wie es hieß.

Der Mediverbund Baden-Württemberg betreibt Musterklage-Verfahren, dem sich betroffene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen anschließen können.

Quelle: MedScape, 03.07.2019