Seit Tagen wird von seriösen und weniger seriösen Medien die Erzählung kolportiert, „der Datenschutz“ verhindere in Niedersachsen die zeitnahe Information der Menschen, die in der ersten Stufe der Corona-Imfkampagne berechtigt sind, sich für einen Impftermin anzumelden. Das Problem hatte aber einen völlig anderen Grund: Die Ministerialbürokratie in Niedersachsen versäumte es, die Landesdatenschutzbeauftragte in die Erarbeitung des Informations- und Impfkonzepts einzubeziehen.
Die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat zu dieser Problematik Stellung genommen. Sie ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, stellt klar, dass es kein grundsätzliches datenschutzrechtliches Hindernis gibt, auf Meldedaten zurückzugreifen, um Impfinformationen an Bürgerinnen und Bürger zu schicken. Durch die öffentliche Darstellung der vergangenen Tage war der Eindruck entstanden, der Datenschutz verhindere generell die Nutzung der Meldedaten für diesen Zweck. Das ist falsch. „Der Datenschutz“ als Hindernis bei der Bekämpfung von Corona? Eine notwendige Klarstellung der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten weiterlesen →
Trotz wiederholter deutlicher Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hält das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weiterhin an einem Erlass fest, mit dem die Gesundheitsämter angewiesen werden, Daten von Corona-Patienten und von deren Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei zu übermitteln. Mit Erlass vom 31.03.2020 wurden die Gesundheitsämter durch das Gesundheitsministerium angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln.
Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 03.04.2020 aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt. Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab das Ministerium kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft es sich auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands für erfüllt. Niedersachsen: Landesdatenschutzbeauftragte fordert erneut sofortigen Übermittlungsstopp von Corona-Gesundheitsdaten an die Polizei weiterlesen →
Das meldet das Niedersächsische Ärzteblatt in seiner Ausgabe für Oktober 2019: „Von 11.054 Praxen in Niedersachsen, die für den TI-Anschluss in Frage kommen, wurden für das erste Quartal 2019 1.247 mit den vorgeschriebenen Honorarkürzungen von einem Prozent des Praxisumsatzes belegt. Die Kürzungssumme beläuft sich auf 732.231,12 Euro. Damit sind im ersten Quartal 11 Prozent der Praxen von einer Honorarkürzung betroffen. Im Durchschnitt liegt der Kürzungsbetrag bei 587,19 Euro. Für das zweite Quartal 2019 sieht es nur wenig anders aus: 11.062 Praxen kommen für den TI-Anschluss in Frage, 1.009 Praxen davon wurden sanktioniert, das sind neun Prozent. Insgesamt beträgt die Kürzungssumme 479.962,07 Euro, durchschnittlich liegt sie bei 475,68 Euro pro Praxis.“ (Seite 37) Auch in Niedersachsen: Mehr als 10 % der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden für ihren Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur sanktioniert weiterlesen →
Zu diesem Thema hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen im Mai 2018 Stellung genommen. In der zweiseitigen Information wird festgestellt: „Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz von WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln bei Apotheken, allerdings als nicht zulässig angesehen.“ Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden? weiterlesen →