Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil…

hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Stellungnahme vom 17.10.2019 – gestützt auf von der Bundesregierung veröffentlichte Zahlen – als Begründung dafür angegeben, dass er die beabsichtigte Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 01.01.2021 ablehnt. In der Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein “Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) – Bundestags-Drucksache 19/13959  – wird dazu erklärt:

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) zum 1.1.2021 kategorisch ab. Der Stand der telematischen Infrastruktur in Deutschland ließ bereits erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Einführung der eAU zu dem ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitpunkt (1.1.2023) überhaupt funktionieren würde. Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil, welches jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist

(Stand Juni 2019, Daten der Bundesregierung in Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP v. 2.7.2019, BT-Drs. 19/11314, Antworten auf die Frage 6 und 7). Das Verfahren ist nicht praxiserprobt und sein Funktionieren nicht garantiert. Bereits zu dem im Referentenentwurf vorgesehenen Einführungsdatum war ein derart gravierender Eingriff in die Rechte und Pflichten beider Seiten des Arbeitsverhältnisses mit großer Unsicherheit verbunden…”

Quelle: BT-Drs. 19/11314

Ein weiteres Problem: Das Scheitern der digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen

Weiter aus der Stellungnahme des DGB: “Eine unter Verzicht auf die vorherige Evaluation des Verfahrens um zwei Jahre vorgezogene Einführung der eAU bereits zum 1.1.2021 – wie es die Bundesregierung nun abweichend von dem Referentenentwurf plant – ist angesichts der Auswirkungen dieser Reform auf die Arbeitsverhältnisse schlichtweg nicht zu verantworten. Die Bundesregierung nimmt damit ohne jegliche Notwendigkeit massive Störungen, Rechtsunsicherheiten und letztlich auch Rechtsstreitigkeiten in Kauf, die in der Wirklichkeit des Arbeitslebens in erster Linie zulasten der Beschäftigten gehen. Der Regierungsentwurf enthält noch eine weitere gravierende Verschlechterung im Vergleich zum Referentenentwurf: so soll das Scheitern der digitalen Übermittlung vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen In dem Regierungsentwurf ist – anders als noch im Referentenentwurf – gleichzeitig mit dem Wegfall der Vorlagepflicht in § 5 Abs. 1 S. 2-5 EFGZ eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aufgenommen worden (§ 5 Abs. 1a S. 2 EFZG-RegE). So heißt es im Regierungsentwurf dazu konkret: Nach § 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes wird folgender Absatz 1a eingefügt: ‘(1a) Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen.’ Diese neue Vorgabe steht im Widerspruch zu der eigentlich beabsichtigten Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage des ‘gelben Schein’ (§ 5 Abs. 1a S. 1 iVm § § 5 Abs. 1 S. 2-5) für die Arbeitnehmer. Der papiermäßige Nachweis soll also nun trotz der elektronischen Übermittlung durch den Arbeitnehmer erfolgen. Das würde nicht zum Abbau, sondern Ausbau von Bürokratie führen und stellt das ganze Vorhaben der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung in Frage…”

Ein Gedanke zu „Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil…“

  1. Ich möchte kurz schildern, wie die Montage-Nummer bei meinem Zahnarzt abgelaufen ist.

    Also wir kamen ins Gespräch und ich zeigte mich verwundert, dass er nicht zu den 18% Ärzte gehört, die den Anschluss verweigerten. Er erzählt, dass er auch nicht von irgendwem, den irgendwer beauftrage habe, installieren lassen wollte. So habe er seinen IT-Fachmann beauftragt, das per Post gekommene Gerät zu installieren. Verpackung und Lieferschein habe er inzwischen weggeworfen gehabt als sein IT-Mann kam und anschloss. Weil da aber irgend eine Zugangsnummer eingegeben werden sollte (Klar irgend eine Sicherheit sollte ja sein), die er nicht hatte klappte es nicht. Ein Anruf bei gematik klärte auf, die/der Zugangsnummer/-code war auf dem weggeworfenen Lieferschein. Da man 5e aber gerade sein lassen wollte, erreichte der IT-Mann, dass man ihm die fragliche Nummer telefonisch durchgab. Schon konnte er anschließen und die Sache lief.

    Erste Sahne, erwiderte ich meinem Zahnarzt und er ergänzte: ja, da haben die doch gleich alle ihre Sicherheitsversprechen ad absurdum geführt.

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