Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. In § 342 Abs. 1 SGB V wird geregelt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine… elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen…“. Damit ist (noch) die Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) gewährleistet. Die CSU fordert in ihrem eigenen Programm zur Bundestagswahl 2021, diese Regelung zu ändern. CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“ weiterlesen
Schlagwort-Archive: Telematikinfrastruktur
Dezentral, resilient und datenschutzfreundlich: Alternative eHealth-Konzepte – Online-Veranstaltung mit Dipl.-Informatiker Thomas Maus am Do. 30. September, 19:00 Uhr
Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung
Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.
Alternativlos und innovativ, so wird die Gesundheitstelematik seit 2 Jahrzehnten angepriesen. Ebenso lange brachte sie keinen Nutzen, ebenso lange hemmte sie die Digitalisierung im Gesundheitswesen …
Dabei könnten wir eRezepte, eAUs, eImpfzertifikate und vieles mehr seit 15 Jahren haben – hochgradig ausfallsicher, datenschutzfreundlich, benutzerfreundlich, behinderten- und krankengerecht und erheblich günstiger.
Wie? Dieser Vortrag schildert die Konzepte – unter anderem ein dezentrales Forschungskonzept, welches die Praxen in die medizinische Forschung einbindet. Dieser Ansatz wäre in der Pandemie ein entscheidender Vorteil gewesen – erlaubt er doch erheblich mehr und vor allem aktuellere Erkenntnisse, als im derzeitig geplanten, zentralistischen Datensammelansatz jemals möglich.
Thomas Maus ist Diplom-Informatiker und studierte an der Uni Karlsruhe, wo er bis 1993 am E.I.S.S. (Europäisches Institut für System-Sicherheit) an der Sicherheitsforschung mitwirkte. Seit 1993 berät er freiberuflich und produktneutral Behörden und Unternehmen – von Start-Ups bis zu Weltkonzernen, im Finanz-, Gesundheits-, Energie- und IT-Sektor sowie einigen exotischen Branchen – in den Bereichen IT-Sicherheit, System-Performance und Management großer, heterogener, unternehmenskritischer Installationen. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt ist dabei eine praktikable, lösungsorientierte IT-Sicherheit, die auf langjähriger IT-Erfahrung fußt. Neben Vorträgen bei Konferenzen wie CCC, DeepSec, Bullet-Proof und einigen anderen, ist er auch als Fachautor, -lektor und -gutachter für Fachverlage im Buch- und Zeitschriftensektor tätig.
Veranstalter:
- der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V.,
- die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main,
- die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und
- der Club Voltaire Frankfurt.
Zur weiteren Werbung für die Veranstaltung ist hier ein Flyer hinterlegt.
Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sieben Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier zu sehen und zu hören.
Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen.
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Technische Hinweise:
Das Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen Ausstattung. Einige Tipps dazu:
- Stoppen Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube, Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
- Auch wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
- Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.
Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA)
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im August 2021 eine Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Sie richtet sich vorrangig an Psychotherapeut*innen. So wird zu Beginn im Editorial u. a. festgestellt:
- „Die unabdingbare Patientensouveränität wird dazu führen, dass die Informationen der E-Patientenakte sehr wahrscheinlich unvollständig sind, sodass sie nur begrenzt als Entscheidungsgrundlage für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen über eine Behandlung dienen können.“
- „Die E-Patientenakte ist bisher technisch unausgereift und nicht ausreichend datensicher… Das Speichern von sensiblen Daten einer psychischen Erkrankung in der E-Akte ist eine der schwierigsten Neuerungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems eingeführt werden. Schwierig ist für Patient*innen insbesondere, den Nutzen der E-Akte für ihre Behandlung und die Risiken für ihre Daten gegeneinander abzuwägen. Sie sollten möglichst umfassend und verständlich auch über die speziellen Risiken der Daten zu ihrer psychischen Erkrankung aufgeklärt werden.“
Die Praxis-Info „E-Patientenakte“ ist aber auch für alle Versicherten, die sich über Sinn und Nutzen einer elektronischen Patientenakte (ePA) informieren möchten, eine seriöse und differenzierte Informationsquelle. Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen
CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“
„Der Gesundheitsexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), hat eine Abkehr von den strengen Datenschutzregeln im Gesundheitsbereich gefordert. ‚Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen in ein neues und pragmatisches Verhältnis zueinander gestellt werden‘, sagte Sorge… ‚Dazu muss auch der Mut zählen, sich vom Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit zu verabschieden.‘“ Mit diesen Sätzen beginnt ein Beitrag im Handelsblatt vom 10.08.2021. Im weiteren Verlauf des Beitrags wird Sorge erneut zitiert mit den Aussagen: „CDU-Politiker Sorge verwies indes auf den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR). Dieser habe jüngst ‚in seltener Deutlichkeit auf den Punkt gebracht‘, dass die alten Prinzipien der Datensparsamkeit und der Zweckbindung ‚vollkommen überholt‘ seien. ‚Es sind heutzutage eben nicht nur Ärzte, sondern auch Daten, die Leben retten‘“, so der Wirtschaftsanwalt, Unternehmensjurist und Nicht-Mediziner Sorge. CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“ weiterlesen
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte
Als erster der größeren Berufsverbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 10.08.2021 der im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) geforderten radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eindeutig widersprochen. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte weiterlesen
Unsere Wahlprüfsteine
Original, und Version für die Eingabeformulare der Bundestagsparteien
Die im Bundestagsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Wahlprüfsteine von Organisationen nur beantwortet werden, wenn die Fragen in Web-Formulare dieser Parteien eingegeben werden.
Diese Formulare lassen bei allen diesen Parteien nur maximal 8 Fragen mit je 300 Zeichen zu. Unserer Meinung nach ist es nicht möglich, mit 300 Zeichen eine gute Frage zu stellen. Urteilen Sie selbst! Diese Begrenzung ist eine Verweigerung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.
Original | 300-Zeichen-Version |
Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen (TI) hat bereits etliche Milliarden an Versichertenbeiträgen gekostet. Allein für die Konnektoren, die die Arztpraxen an das System anbinden, wurden 2 Milliarden ausgegeben (vgl. https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2102214270901973259). Bislang funktioniert nur das Versichertenstammdatenmanagement (und das auch nicht immer), das die Adresse auf der Gesundheitskarte aktualisiert. Künftig soll dieses System durch die sog. „TI 2.0“ (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) abgelöst werden, so dass die bisher installierte Hard- und Software durch neue ersetzt werden muss. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie beurteilen Sie die Kostenentwicklung, die die Telematik-Infrastruktur bisher verursacht hat? Und wie bewerten sie die durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) verursachten weiteren Kosten, die der Versichertengemeinschaft entstehen? | Wie beurteilen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen“ (TI) und die weiteren Kosten durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf)? |
Künftig soll die Authentifizierung von Versicherten sowie Behandlerinnen und Behandlern in der Telematik-Infrastruktur über „digitale Identitäten“ erfolgen, die keine elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und keine Konnektoren in den Arztpraxen mehr erfordern. Die technischen Grundlagen für diese Änderung sollen in der kommenden Wahlperiode des Bundestags geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie bewerten Sie die (sanktionsbewehrte! – siehe § 291b Abs. 5 SGB V) Pflicht von Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitswesen, sich jetzt trotzdem noch mit Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen? Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige Infrastruktur? | Die TI 2.0 setzt auf Authentifizierung durch „digitale Identitäten“ (ohne eGK/Konnektoren). Wie bewerten Sie die gesetzl. Pflicht von Ärzten, Apotheken usw., sich jetzt noch per Konnektor an die TI anzuschließen? Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige? |
Der Zugriff auf Informationen in der Telematikinftrastruktur über das eigene Handy ist für Versicherte bequem, aber riskant. Derzeit soll ein Handy-Zugriff auf Rezepte und auf die Elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Nach Einführung der digitalen Identitäten könnte das Smartphone das einzige Zugangsmittel zu lebenswichtigen Gesundheitsdaten werden. Auf normalen Smartphones ist es nicht möglich, einen unbefugten Zugriff auf Daten zu verhindern. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie beurteilen Sie die Nutzung von Smartphones zur nicht anonymisierten Speicherung von Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten? | Versicherte greifen mit kaum/nicht gesicherten Smartphones auf ihre Daten (Rezepte, ePatientenakte) in der TI zu. Was halten Sie davon, wenn gesetzlich Versicherte ein Smartphone brauchen, um ihre Gesundheitsdaten zu sehen oder den Zugriff darauf zu regeln? |
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat kürzlich ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“. Darin wird eine eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Künftig solle für alle Versicherten ab Geburt bzw. ab Zuzug aus dem Ausland per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung eine ePA erstellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats? Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position? | Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordert die obligatorische ePatientenakte ab Geburt (Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“). Wie bewerten Sie diese Position des SVR? |
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten, die in den ePA der einzelnen Versicherten gespeichert sind, per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats? Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position? | Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten den ePA der einzelnen Versicherten per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wie bewerten Sie diese Position des SVR? |
In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Aufbau von Datenbanken beschlossen, in denen die Daten von Patientinnen und Patienten ohne deren Einverständnis gesammelt werden. Bisher geschieht das für die Leistungsdaten der Krankenkassen ( „Forschungsdatenbank“ – §§ 303 a – f SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG008700308 ) und für alle Behandlungen mit Bezug zu Implantaten („Implantateregistergesetz – http://www.gesetze-im-internet.de/iregg/BJNR249410019.html„). Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie bewerten Sie bisher geschaffenen Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden? Plädieren Sie ggf. für weitere Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden? Wenn Ja – in welchen Bereichen bzw. mit welchen Daten? | Daten ges. Versicherter werden bereits ohne deren Einverständnis in Datenbanken gesammelt (Implantateregister, Forschungsdatenbank n. §§ 303a-f SGB V). Wie bewerten Sie diese Daten-Pools? Sind Sie für weitere Patientendaten-Pools ohne Zustimmung der Betroffenen? Für welche Zwecke/ mit welchen Daten? |
Gemäß einem Antrag der Grünen zur regionalen integrierten Versorgung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf ) sollen bis zum Jahr 2025 10 % der Bevölkerung in „Gesundheitsregionenverträgen“ versorgt werden. „Integrierte Versorgung“ bedeutet, die Versicherten gehen nicht einfach bei Bedarf zum Arzt, sondern die medizinische Versorgung wird von regionalen Management-Gesellschaften gesteuert. Deren Träger könnten Versicherungen, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Unternehmen sein. Vor allem im letzten Fall erwarten Kritiker eine Entwicklung wie bei der Krankenhausprivatisierung (Konzern-Gewinne zulasten der Patienten und Beschäftigten). Die regionale Vernetzung setzt übergreifende elektronische Patienten- bzw. Fallakten voraus, auf welche die Behandler und die Mitarbeiter der Managementgesellschaften der Gesundheitsregionenverträge Zugriff haben. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität sollen die Managementgesellschaften außerdem Zugriff auf die „Forschungsdatenbank“ erhalten. Diese besteht aus den Abrechungsdaten (inkl. der Diagnosen), welche bei den Krankenkassen über die einzelnen Versicherten vorliegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Wie sehen Sie die Übertragung der medizinischen Versorgung an regionale Management-Gesellschaften („Integrierte Versorgung“)? Wie sehen Sie die erweiterte Nutzung von Patientendaten, die ursprünglich nicht für Management- bzw. Forschungszwecke erhoben wurden? | Die Grünen beantragten eine regionale „integrierten Versorgung“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf), also die Übertragung des med. Versorgungsauftrags an Managementgesellschaften und gemeinsame ePatientenakten für Behandler und Manager. Wie bewerten Sie dieses Konzept der Integrierten Versorgung? |
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2021 EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht gesetzlich geregelt ist, wofür es innerhalb der BRD eingesetzt werden darf, d.h. wer zu welchen Zwecken seine Vorlage verlangen kann. Während der Pandemie wurde vielfach gesagt, der Datenschutz verhindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie z.B. durch Apps oder durch die Kontaktverfolgung von Handies mit Funkzellenabfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie: Sollte die Nutzung des digitale Impfzertifikats gesetzlich geregelt werden, und mit welchem Inhalt? Würden Sie bei zukünftig ggf. notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von pandemischen Gesundheitsgefährdungen den Datenschutz anders gewichten, als bisher? | Zum Juli 2021 wurde EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht geregelt ist, wer dessen Vorlage in der BRD wofür verlangen darf. Soll die Nutzung des Zertifikats gesetzlich geregelt werden? Mit welchem Inhalt? Würden Sie bei künftigen Pandemie-Maßnahmen den Datenschutz anders gewichten? |
Gematik: Erneut massive Probleme beim Versichertenstammdatenabgleich
Die gematik gibt bekannt: „Seit dem 14.07.2021 kann es bei einigen Betriebskrankenkassen, bei Innungskrankenkassen und bei der DAK beim Abgleich der Versichertenstammdaten zu Problemen kommen. Als Ursache wurde ein abgelaufenes OCSP-Signier-Zertifikat des bereitstellenden Trusted Service Providers identifiziert. Durch ein ad-hoc initiiertes TSL-Update, welches bereits am Downloadpunkt veröffentlicht wurde, wird wieder ein valides Zertifikat bereitgestellt.“ Quelle: Homepage der gematik, 14.07.2021
Erinnert irgendwie fatal an die Probleme, die die gematik mit den Versichertenstammdatendienst vom 27.05.2020 bis weit in den Juli 2020 hatte. Und „Entwarnung“ hat die gematik im Falle des neuen Problems noch nicht gegeben.
Und diesem fehleranfälligen System sollen mehr als 80 Mio. gesetzlich versicherte Menschen ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten anvertrauen? Danke Nein!
„Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 entwickelt. Acht Themen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland wurden an Parteizentralen und Kandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD) versandt. Die Fragestellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Themenbereich Digitalisierung des Gesundheitswesen / Telematikinfrastruktur, gehen aber auch auf andere Entwicklungen ein. „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht weiterlesen
Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…
… ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:
- „Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…
Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik… weiterlesen
Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“
Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.
Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen