Unter dieser Überschrift meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“
Die gematik „erklärte auf Nachfrage, eine ‚differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden‘. Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen können und nicht jedem Arzt, der die Akte nutzen soll, auch gleich ihren HIV-Test oder ihr Depressionstagebuch präsentieren müssen, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden…“, teilt die Südddeutsche Zeitung mit. Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert weiterlesen