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Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.

Dazu ist festzustellen:

  1. Das Schreiben ist hochgradig manipulativ: Im ersten Absatz wird mitgeteilt, dass die ePA kommt; die Versicherten nichts zu tun brauchen und sich die TK um alles kümmert. Eine halbe Wahrheit, die auf Grund unzureichender Kenntnisse vieler Versicherter zu einer ganzen Lüge mutieren kann. Erst weiter unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  2. Der Inhalt des Schreibens ist unzureichend und damit rechtswidrig: Die gesetzlichen Neuregelungen zur ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangen von den Krankenkassen, dass diese ausnahmslos alle ihre Versicherten über die gesetzliche Neuregelung informieren müssen und ihnen bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben)…“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen. Diese Anforderungen erfüllt das Schreiben der TK in keiner Weise.
  3. Das Schreiben ist nicht barrierefrei im Sinne des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was unter dieser gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit im Einzelnen zu verstehen ist, erläutert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Homepage.
  4. Das Schreiben schließt Menschen von wesentlichen Informationen aus, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen: Der lapidare Hinweis „Mehr zur ePA finden Sie auf tk.de/epa2025“ schließt alle Versicherten, die – aus welchen Gründen auch immer – ohne digitale Kommunikationsmittel leben (müssen), von weiteren Informationen zur ePA aus. Und was die TK auf ihrer Homepage in einer 43-seitigen pdf-Datei mitteilt, ist zwar umfangreich, aber nicht geeignet, Informationen in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Setzen! Sechs!

Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.

Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung

Am 06.09.2023 teilt die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen in eimer Presseerklärung  mit: Die Forsa-Umfrage im Auftrag der TK in Hessen hat ergeben, dass es 86 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig halten, dass Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken verfügbar gemacht werdenselbstverständlich anonymisiert…“. Untermalt wird dies mit einem Schaubild:

selbstverständlich anonymisiert“ ?

Hier beginnt die (Ross-)Täuscherei und Trickserei der TK Hessen und des von ihr beauftragten Forsa-Instituts. Und das aus drei Gründen: Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung weiterlesen

Gesundheitsdaten von 4 Mio. Menschen in den USA geleakt – Probleme durch Programme von IBM (USA) entstanden

Mehr als 4 Mio. Menschen in USA, vor allem aus dem Bundesstaat Colorado, wurden von den zuständigen Behörden darüber informiert, dass Unbefugte am 28.05.2023 Zugang zur Verarbeitung ihrer Gesundheits-, Versicherten-, Anschriften-, Bank und weiteren Daten hatten und diese kopierten. Ursache war nach bisherigen Berichten vermutlich eine Sicherheitslücke in Programmen, die von IBM (USA) bereitgestellt wurden. Das vor Ort erscheinende Internet-Magazin KOAA News5 (übersetzt mit www.DeepL.com/Translator  berichtet am 12.08.2023: Gesundheitsdaten von 4 Mio. Menschen in den USA geleakt – Probleme durch Programme von IBM (USA) entstanden weiterlesen

Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte der Techniker Krankenkasse

Auf heise online wurde am 30.12.2021 als Vorabdruck ein Beitrag aus der Zeitschrift c‘t veröffentlicht, der auf schwerwiegende Sicherheitsmängel bei der elektronischer Patientenakte (ePA) der Techniker Krankenkasse (TK), die TK-Safe, hinweist.

Im Beitrag wird u. a. festgestellt: Ende November bekamen wir einen anonymen Tipp, dass die Android-Version 3.15.0 (Produktversion 3.1.0.13) der TK-App es über ihre Funktion TK-Safe erlauben würde, eigentlich verbotene Zip-Container in die ePA zu laden. Bei der anschließenden Prüfung gelang es uns tatsächlich, eine Zip-Datei in die ePA hoch- und wieder herunterzuladen. Eigentlich sollte die App einen solchen Upload durch eine Typ-Prüfung der Datei verhindern. Dazu kontrolliert sie aber offenbar nur dessen MIME-Typ in den Metadaten. Um dies zu umgehen, konstruierten wir einen Zip-Container ‚Röntgenbilder.zip‘, fügten die zusätzliche Endung ‚.txt‘ an und luden sie auf Google Drive hoch. Dieses stufte die Datei anhand der Dateinamensendung als MIME-Typ ‚text/plain‘ ein. Anschließend entfernten wir die .txt-Endung wieder aus dem Namen und konnten ‚Röntgenbilder.zip‘ vom Google Drive über TK-Safe als ‚Dokument ohne besondere Form‘ in die ePA hochladen… Aufgrund einer Sicherheitslücke… gelang es uns, eine verbotene Zip-Datei in die ePA hochzuladen.“ Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte der Techniker Krankenkasse weiterlesen

Fragwürdige Nutzungsbedingungen von gesetzlichen Krankenkassen für die elektronische Patientenakte (ePA)

Ein Versicherter, der Mitglied der DAK-Gesundheit ist, hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zur anonymisierten Veröffentlichung ein Schreiben überlassen, das er zu diesem Thema an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet hat. Das BAS hat die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

In seinem Schreiben erklärt der Versicherte: „… als Mitglied der DAK-Gesundheit habe ich erwogen, ggf. die elektronische Patientenakte (ePA) der DAK zu beantragen. Beim Blick in die Bedingungen, die ich dafür akzeptieren müsste, habe ich aber gestutzt. In den ‚Allgemeinen Nutzungsbedingungen der DAK-Gesundheit zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools (IAM)‘“ –  damit kann bei der DAK elektronische Patientenakte (ePA) beantragt werden – habe ich gelesen“: Fragwürdige Nutzungsbedingungen von gesetzlichen Krankenkassen für die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

Techniker Krankenkasse (TK) nimmt die „Gesundheits“-App Ada aus ihrem Programm

Das Internetmagazin Medscape berichtet am 13.06.2018: “Beim Hauptstadtkongress (HSK) Medizin und Gesundheit 2018 wurde diskutiert, wie Künstliche Intelligenz die Arbeit von Ärzten ersetzen kann… Den Auftakt machte die Gesundheitshelferin ‘Ada’, die bei der Kongress-Eröffnung vorgestellt wurde: eine auf künstliche Intelligenz (KI) beruhende App, die Krankheiten erkennen kann. Entwickelt wurde sie vom Neurowissenschaftler Dr. Martin Hirsch, einem Enkel von Werner Heisenberg. ‘Welcher Arzt kann sich 7.000 Erkrankungen merken?’, fragte Hirsch, der nach 7-jähriger Entwicklung die App in Berlin präsentierte. Bei Ada geben Nutzer ihre Symptome ein, dann spuckt der Algorithmus mehrere Verdachtsdiagnosen aus… ‘Ada stellt dir einfache, relevante Fragen und vergleicht deine Antworten mit Tausenden von ähnlichen Fällen, um die wahrscheinlichste Ursache für deine Symptome zu finden’, stellt sich die App auf der Firmenseite der Ada Health GmbH vor.“

Die Eigenwerbung von Ada will suggerieren, die Nutzer*innen würden mit der Nutzung dieser App etwas für Ihre Gesundheit tun und könnten zugleich dadurch im Krankheitsfall viel Zeit sparen. Techniker Krankenkasse (TK) nimmt die „Gesundheits“-App Ada aus ihrem Programm weiterlesen

Techniker-Krankenkasse will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten

Das meldet Ärzteblatt.de am 26.09.2019. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) wird mit der Aussage zitiert: „Am schnellen Anstieg der Nutzerzahl von TK-Safe sehen wir, dass sich die Menschen (?!?) eine digitale Lösung für ihr Gesundheitsmanagement wünschen.“

Im Beitrag wird mitgeteilt, dass nach Angaben der TK mehr als 200.000 TK-Versicherte die elektronische Gesundheitsakte der TK (TK-Safe) nutzen. Gemessen an der Mitgliederzahl der TK am 01.06.2019 (10.426.200) ein eher bescheidenes Ergebnis. Trotz monatelangem Trommelwirbel durch die TK auch schon vor dem offiziellen Start im Mai 2019 sind es gerade einmal 2 % der TK–Mitglieder, die den „kostenlosen Service“ der TK nutzen. Techniker-Krankenkasse will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten weiterlesen

Angekommen in der „Normalität“? Grüne Ex-Gesundheitsministerin in NRW wird Leiterin der TK-Landesvertretung in NRW

Die Techniker Krankenkasse teilt am 05.02.2018 mit: „Mit Barbara Steffens erhält die Techniker Krankenkasse (TK) eine neue Leiterin für die Landesvertretung Nordrhein-Westfalen (NRW) in Düsseldorf… Die ehemalige NRW-Gesundheitsministerin übernimmt ihre neue Aufgabe am 1. Juli 2018. Steffens war von 2000 bis 2010 gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion und von 2010 bis 2017 Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie kennt daher das nordrhein-westfälische Gesundheitswesen in seiner ganzen Breite und ist eine ausgewiesene Expertin und Führungspersönlichkeit…“

Bleibt da ein Geschmäckle? Nein, offensichtlich nicht. Zumindest nicht bei der Führung der TK und auch nicht bei Barbara Steffens. Andere haben es doch vorgemacht!

Eine kleine (parteiübergreifende) Auswahl: Angekommen in der „Normalität“? Grüne Ex-Gesundheitsministerin in NRW wird Leiterin der TK-Landesvertretung in NRW weiterlesen

Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten

Quelle: Homepage der vitabook GmbH

Unter dem Motto „Deine Gesundheitsdaten gehören Dir versucht die vitabook GmbH, die Verunsicherung um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu nutzen, um ihr Geschäftsmodell einer scheinbar selbst geführten und vor Zugriffen Dritter geschützten elektronischen Patientenakte zu verkaufen. Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten weiterlesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon

Ist es eigentlich die gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen wie der TK,Globalplayer und KI-Vorreiter mit sensiblen
(Gesundheits-) und anderen Daten zu versorgen? Diese Frage stellt sich beim Blick auf diesen Beitrag vom 09.08.2017 auf der Homepage der TK:

Im weiteren Text wird dann kräftig die Werbetrommel gerührt: Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon weiterlesen