Schlagwort-Archive: Bertelsmann

Bemerkenswerte Erkenntnisse in einer Bertelsmann-Studie „für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“

Der Bertesmann-Konzern ist – nicht nur mit der Konzern-Tochter Arvato Systems – dick drin im Geschäft rund um die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Und verdient nicht schlecht daran. Und mit der Bertelsmann-Stiftung nimmt der Konzern massiv Einfluß auf die Politik und ihre Akteur*innen, aber auch auf die Medien und die Meinungsbildung der Menschen in Deutschland.

Nachdem durch den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP für Befürworter*innen und Kritiker*innen der Telematikinfrastruktur klar war, dass die neue Koalition mittels „opt-out“ die elektronische Patientenakte (ePA) faktisch zur Zwangs-ePA machen will, vergab die Bertelsmann-Stiftung einen Auftrag für eine Studie zum Thema „Impulse für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“. Im Januar 2023 wurde diese Studie veröffentlicht. Sie enthält auch für Kritiker*innen der Telematikinfrastruktur lesenswerte Erkenntnisse. Bemerkenswerte Erkenntnisse in einer Bertelsmann-Studie „für ein Kommunikationskonzept zum ePA-Opt-out-Verfahren“ weiterlesen

Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out

Seit 01.01.2021 gibt es sie: Die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre zentrale Rechtsgrundlage ist § 341 SGB V. in Absatz 1 wird als Maxime festgestellt: Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. Mit ihr sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.“

Nach eineinhalb Jahren ist festzustellen: Gerade einmal rund 517.476 Menschen in Deutschland (= 0,7 % aller gesetzlich Krankenversicherten) am 27.07.2022 eine ePA beantragt, wie die gematik in einer Veröffentlichung auf ihrer Homepage mitteilt:

Unzufriedenheit mit diesem Zustand prägt seit längerem die Riege derjenigen, die gerne Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten erlangen möchten. Ein Beispiel: Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out weiterlesen

Ein Blick über die Grenze: Die elektronische Patientenakte (ePA) in Frankreich

Der Bertelsmann-Konzern ist mit der Konzerntochter Arvato Systems ganz dick im Geschäft beim Verkauf von Komponenten für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen in Deutschland.

Zugleich ist die Bertelsmann-Stiftung seit vielen Jahren Propagandist der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Unter dem Titel „Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich“ hat sie im November 2018 auf mehr als 300 Seiten aufgelistet, was im (außer-)europäischen Ausland in den letzten Jahren / Jahrzehnten an (Fehl-)Entwicklungen festzustellen ist. 18 dieser Seiten beschäftigen sich mit der Entwicklung in Frankreich. Sie sind lehrreich – auch für Kritiker*innen der von (Noch-)Bundesgesundheitsministerter Jens Spahn (CDU) forcierten Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Und sie weisen durchaus Parallelen zur Entwicklung im deutschen Gesundheitswesen auf.

Einige (chronologisch sortierte) Auszüge: Ein Blick über die Grenze: Die elektronische Patientenakte (ePA) in Frankreich weiterlesen

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“

„Der digitale Patient“, ein vom Bertelsmann-Konzern geschaffenes Internet-Magazin, das Werbung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens macht und dabei auch Produkte der Bertelsmann-Tochter Arvato-Systems bewirbt, hat sich jetzt auch zum Thema Corona einschlägig positioniert. In einem Interview unter dem Titel „Wie Bürger durch Datenspenden zur Coronavirus-Forschung beitragen können wird eine Bertelsmann-Protagonistin (Mitglied des Bertelsmann-Expertennetzwerks „30 unter 40“) und das von ihr mitbetriebene Datensammelprojekt „Faster than Corona“ vorgestellt.

Quelle: Homepage „Faster than Corona“ 

Wir wollen schneller sein als das Coronavirus. Wie? Mit Daten. Vielen Daten. Nur so können wir mehr über das Virus lernen. Gibt es Medikamente, die schützen? Wer hat wirklich ein hohes Risiko? Helfen Sie mit und retten Sie Leben – mit Ihrer 1. Datenspende.

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“ weiterlesen

Arvato Systems und die Sicherheit der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen im Spiegel eines Twitter-Dialogs

Es ist noch keine zwei Monate her, als der Chaos Computer Club während seines 36. Kongresses (36C3) Ende Dezember 2019 in Leipzig verkündete: Hackern des Chaos Computer Club ist es gelungen, sich Zugangsberechtigungen für das sogenannte Telematik-Netzwerk zu verschaffen… CCC-Sicherheitsforschern ist es gelungen, sich gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten auf die Identitäten Dritter zu verschaffen. Mit diesen Identitäten konnten sie anschließend auf Anwendungen der Telematik-Infrastruktur und Gesundheitsdaten von Versicherten zugreifen. Die Hacker stellten grobe Mängel in den Zugangsprozessen fest, und demonstrieren mit Beispielangriffen, wie sich Kriminelle Identitäten erschleichen können…“ Dokumentiert und präsentiert wurde dies vom CCC-Sicherheitsexprten Martin Tschirsich zusammen mit dem Arzt Christian Brodowski und dem Experten für Identitätsmanagement André Zilch beim 36C3.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mindestens rätselhaft, wie ein auf dem Gebiet der Telematik-Infrastruktur führendes (und mehr als nur gut verdienendes) Unternehmen wie die zum Bertelsmann-Konzern gehörende Arvato Systems GmbH mit der Sicherheit der Kommunikationswege zu Ihren Kund*innen umgeht. Aber lesen Sie selbst, was am 20.02.2020 dazu auf Twitter von einem Arzt dokumentiert wurde: Arvato Systems und die Sicherheit der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen im Spiegel eines Twitter-Dialogs weiterlesen

Big Data im Gesundheitswesen: Kann Israel ein Vorbild sein? Bertelsmann sagt Ja!

Der von der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufene Blog Der digitale Patient meint JA! Der Blog hat das erklärte Ziel, seinen Leser*innen die segensreichen Wirkungen von Big Data im Gesundheitswesen zu vermitteln. Dazu gehören auch Berichte über die Digitalisierung des Gesundheitswesens in anderen Staaten. Nach Beiträgen über Dänemark, Niederlande und die Schweiz wurde am 13.09.2018 in einem Beitrag über Israel mitgeteilt: „Unser Blick… zeigt, wie eine kleine Nation schon seit zwei Jahrzehnten bei der Gesundheitsversorgung auf Big Data setzt – und jetzt mit einer riesigen Patientendatenbank zum Schlaraffenland für die internationale Forschung werden möchte.“ Big Data im Gesundheitswesen: Kann Israel ein Vorbild sein? Bertelsmann sagt Ja! weiterlesen

Kritik des Bundes der Steuerzahler an der elektronischen Gesundheitskarte greift zu kurz

Der Bund der Steuerzahler hat am 05.10.2017 sein Schwarzbuch 2017/18 vorgestellt.

Quelle: Homepage des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt)

Als teuerste Fehlinvestition wird darin die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die damit verbundene technische Infrastruktur beschrieben. In einer Pressekonferenz erklärte Reiner Holznagel, Präsident des BdSt, u. a.: „Wahrscheinlich ist der teuerste Flop die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Seit 2006 gibt es sie – und die Versicherten sowie die Heilberufe sollten eigentlich davon profitieren. Doch von den anfänglichen Visionen sind lediglich Stammdaten auf der Karte übrig geblieben… Bis zum Jahresende sind dann 1,7 Milliarden Euro investiert worden – und wir erhalten eine veraltete Technik. Bitter dabei ist, dass in den kommenden fünf Jahren weitere 1,5 Milliarden Euro investiert werden müssen. Dabei gibt es kostengünstige Alternativen. Die elektronische Gesundheitskarte ist aus unserer Sicht gescheitert…“. Kritik des Bundes der Steuerzahler an der elektronischen Gesundheitskarte greift zu kurz weiterlesen

Bertelsmann mit Arvato Systems im Sprechzimmer und am Krankenbett

Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für „Datenspender“), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz „Opt-in“ genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende „Opt-out“-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.