Kritik des Bundes der Steuerzahler an der elektronischen Gesundheitskarte greift zu kurz

Der Bund der Steuerzahler hat am 05.10.2017 sein Schwarzbuch 2017/18 vorgestellt.

Quelle: Homepage des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt)

Als teuerste Fehlinvestition wird darin die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die damit verbundene technische Infrastruktur beschrieben. In einer Pressekonferenz erklärte Reiner Holznagel, Präsident des BdSt, u. a.: “Wahrscheinlich ist der teuerste Flop die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Seit 2006 gibt es sie – und die Versicherten sowie die Heilberufe sollten eigentlich davon profitieren. Doch von den anfänglichen Visionen sind lediglich Stammdaten auf der Karte übrig geblieben… Bis zum Jahresende sind dann 1,7 Milliarden Euro investiert worden – und wir erhalten eine veraltete Technik. Bitter dabei ist, dass in den kommenden fünf Jahren weitere 1,5 Milliarden Euro investiert werden müssen. Dabei gibt es kostengünstige Alternativen. Die elektronische Gesundheitskarte ist aus unserer Sicht gescheitert…”.

IKK-Kostenuhr, Stand 06.10.2017, 11:39:50 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

Die ÄrzteZeitung zitiert den BdSt-Präsidenten mit der Aussage, es seien bisher insgesamt 450 Millionen Euro direkte Steuergelder aus dem Bundeshaushalt an die gematik – und damit an die Betreibergesellschaft der eGK – geflossen.“

Soweit der BdSt die exorbitant hohen Ausgaben für die mit der eGk verbundenen technischen und wirtschaftlichen Strukturen kritisiert, ist ihm aus Sicht derer, die Patientenrechte und Datenschutz wahren wollen, durchaus zuzustimmen.

Ein kritischer Blick ist notwendig auf die Alternativen zur eGk und zur gematik, die der BdSt vorschlägt.

Im Schwarzbuch 2017/18 empfiehlt der BdSt der Bundesregierung: “Erzeugung von Wettbewerb im Bereich des elektronischen Gesundheitswesens, um Monopole mit viel zu hohen Lizenzkosten und Lock-in-Effekte wie bei der gematik bzw. der eGK zu vermeiden.” Und lt. ÄrzteZeitung erklärte der BdSt-Präsident: “Lieber jetzt die Reißleine ziehen und auf am Markt bereits verfügbare Alternativen zurückgreifen, als weiter Unsummen in veraltete Technik zu investieren.” Und genau hier greift die Kritik des BdSt zu kurz:

Mit dem alleinigen Verweis auf „Wettbewerb“ und „auf am Markt bereits verfügbare Alternativen“ werden die zentralen Probleme mit der eGk aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht behoben, sondern verstärkt: Privatwirtschaftliche Interessen (Beispiel: Bertelsmann / Arvato Systems GmbH), aber auch Krankenkassen wie die TK und die AOK bereiten sich auf eine mögliche Zukunft ohne eGk und gematik vor. An der Zielsetzung, durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens möglichst viele Patienten- und Behandlungsdaten einer (privat-)wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, hat sich dadurch nichts geändert.

Ein Gedanke zu „Kritik des Bundes der Steuerzahler an der elektronischen Gesundheitskarte greift zu kurz“

  1. Sicherlich hat der Bund der Steuerzahler andere Interessen und Kriterien als wir. Aber Einiges an eGK und TI scheint ihnen völlig entgangen zu sein. So glaubt der Bund der Steuerzahler (wie leider viele andere auch), dass die Daten AUF der Karte gespeichert werden (Schwarzbuch S. 12).
    Oder die Annahme, dass die Patienten die Kontrolle über ihre Daten behalten, wenn man die Zwei-Faktor-Authentifizierung abschaffen (S.13) oder die Daten in einer Cloud speichern würde (S.14/15). (Sie glauben wirklich an sichere Datenspeicherung in vernetzten Systemen?)
    Oder diese Bemerkung, wie der geringen Benutzerfreundlichkeit der eGK abgeholfen werden könnte: “Einen Hoffnungsschimmer erzeugen nur die Überlegungen, eine Übernahme von Teildaten der Gesundheitskarte in eine Patientenakte zu ermöglichen, die wiederum mit einer App gekoppelt ist.” (S. 14) (Das halten sie für eine gute Idee?)
    Um dann zu der Folgerung zu gelangen: “Wie in den dänischen und estnischen Vorzeigesystemen und im krassen Gegensatz zur eGK, entscheidet hier der Patient, welche Ärzte, Angehörigen oder Gesundheits-Apps die persönlichen Daten nutzen dürfen. So werden der Datenschutz gewährleistet, moderne Analysetechnologien ermöglicht und mit diesen neuen Erkenntnissen, die dem Gesundheitssystem zugute kommen, Therapien verbessert, Kosten gespart und Bürokratie abgebaut. Vorteile, die sich die Bundesregierung eigentlich von der eGK versprochen hatte. Fehlt nur noch die offene Schnittstelle zu den bisher eingesetzten und künftigen Systemen – und schon ist die Gesundheits-Cloud eine realistische Alternative für die Krankenkassen.” (Von wem hat sich der Bund der Steuerzahler dieses Plädoyer für “Datensouveränität” statt Datensparsamkeit aufschwätzen lassen?)
    Und dann folgt noch etwas Blablabla darüber, dass die Privaten schon weiter sind und dass die Marktwirtschaft das schon alles besser regeln wird.
    Auch die Empfehlungen sind aus meiner Sicht kein Gewinn. Enpfehlung 2 fordert zwar “langfristige gesetzliche Vorgaben zu Sicherheitsanforderungen für die Patientendaten, den Datenaustausch und für den Zugriff der Versicherten auf ihre eigenen Datensätze.” Aber vermutlich nur, solange nicht die Sicherheitsanforderungen – oder gar die Patienten als “Herren ihrer Daten” – eine Speicherung oder Verarbeitung unterbinden und auf diese Weise den in den übrigen Empfehlungen geforderten Wettbeweb und die Wirtschaftlichkeit der Sache gefährden. Dann lieber Geld ausgeben für Patientenschulungen u.a. darüber, “welche Vorteile ein digitalisiertes Gesundheitssystem bietet”… (Empfehlung 3)

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