Noch mehr Zugriffsmöglichkeiten auf die Telematikinfrastruktur im Gesetzentwurf zur Modernisierung von Versorgung und Pflege

Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):

  • Mit Heil-und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur angebunden.“ (Gesetzentwurf S. 3)
  • Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt bzw. ergänzende Regelungen getroffen. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Nutzbarkeit dieser elektronischen Verordnungen werden weitere Leistungserbringergruppen sukzessive zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.“ (Gesetzentwurf S. 4)

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Landgericht Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber Krankenversicherung umfasst auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen

Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.

Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Corona und die Folgen – in der Schweiz: „Alle Personen… werden gebeten, sich im Rahmen einer Patientenverfügung Gedanken dazu zu machen, ob sie im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen erhalten möchten oder nicht.“

So die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) in ihrer Stellungnahme vom 17.11.2020 zur derzeit vollständigen Auslastung der Intensivbetten in der Schweiz.

Ein – vor allem für die betroffenen Patient*innen und ihre Angehörigen – bedauerlicher Zustand! Und ein Kontrastprogramm zu den aggressiv auftretenden Corona-Leugner*innen; nicht nur in der Schweiz. Corona und die Folgen – in der Schweiz: „Alle Personen… werden gebeten, sich im Rahmen einer Patientenverfügung Gedanken dazu zu machen, ob sie im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen erhalten möchten oder nicht.“ weiterlesen

Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ wurde am 23.10.2020 veröffentlicht.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 13.11.2020 haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft füf Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)  und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor dem geplanten Gesetz gewarnt. Es sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese Triage-Software, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt werden soll, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden. Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“ weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).

Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen

Neue Studie zur Krankenhausfinanzierung: Gewerkschaft ver.di fordert, das System der Fallpauschalen dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Vergütung zu ersetzen

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat am 12.11.2020 eine umfangreiche Studie zum Reformbedarf bei der Krankenhausfinanzierung vorgelegt.

Aus diesem Anlass bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), zuständig für Einrichtungen des Gesundheitswesens, ihre Forderung, das System der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) während der Corona-Pandemie auszusetzen und dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Finanzierung der Krankenhäuser zu ersetzen. Das DRG-System hat zu eklatanten Fehlsteuerungen und massivem Personalabbau geführt. In der Corona-Pandemie wird für alle sichtbar, welche Folgen das hat“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Ausreichende Behandlungskapazitäten für den Fall einer solchen Pandemie könnten zwar nicht dauerhaft vorgehalten werden. Neue Studie zur Krankenhausfinanzierung: Gewerkschaft ver.di fordert, das System der Fallpauschalen dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Vergütung zu ersetzen weiterlesen

Hessen: Weiter großer Widerstand gegen Zwangsanschluss von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen an die Telematikinfrastruktur

Dies geht aus der am 06.11.2020 veröffentlichten Antwort des hessischen Sozialministers Kai Klose (Grüne) auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm (Linke) zur Kritik an der Telematikinfrastruktur hervor:

  • Frage 7 lautet: „Wie hat sich die Zahl der nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte seit dem 30. Juni 2019 in Hessen entwickelt?“
  • Die Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Hessen um Information gebeten. Zum Stichtag 30. Juni 2020 haben 938 Betriebsstätten (8,5545% aller Betriebsstätten in Hessen), welche eine Abrechnung für das 2. Quartal 2020 abgegeben haben, keine Anbindung an die TI nachgewiesen. 61,73% davon sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Im Vergleich dazu waren es zum Stichtag 30. Juni 2019 noch 1.220 Betriebsstätten (11,20 % aller Betriebsstätten in Hessen), die weder eine Anbindung an die TI noch eine fristgerechte Bestellung der Komponenten der TI nachgewiesen haben.“
  • Frage 8: „Wie hat sich die Zahl der nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit dem 30. Juni 2019 in Hessen entwickelt?“
  • Die Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Hessen um Information gebeten. Zum Stichtag 30. Juni 2020 sind 579 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht an die TI angeschlossen, zum Stichtag 30. Juni 2019 waren es 684 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“

 

Online-Konferenz am 14. November 13.00 – 18.00 Uhr: Fachtagung „Weiße Kittel, schwarze Millionen – Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen“

Ursprünglich von Business Crime Control als Präsenz-Veranstaltung gedacht, unter Corona-Bedingungen jetzt als digitale Veranstaltung. Drei Vorträge mit Diskussion:

  1. Pillendreh am Rande der Legalität, das Pharmageschäft mit manipulierter Wissenschaft und Laienwerbung“ mit Jörg Schaaber, Geschäftsführer der BUKO-Pharmakampagne, Bielefeld, Chefredakteur des „PHARMA-BRIEFS“ und von „Gute Pillen – Schlechte Pillen“
  2. Weiße Kittel, dunkle Geschäfte – Im Kampf gegen die Gesundheitsmafia“ mit Dina Michels, Chefermittlerin bei der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover KKH
  3. Profite first – Im Angesicht von Corona zeigt Bayer schlicht Marktversagen“ mit Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V., Düsseldorf

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Datenschutzrechtliche Mängel auch im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

In einer Stellungnahme vom 09.11.2020 von Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zum Entwurf des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundestags-Drucksache 19/23944 vom 03.11.2020) werden eingangs zwei Punkte kritisiert: Die Eile, mit der der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden soll und die ungenügende Beachtung des Schutzes von Gesundheitsdaten:

  1. Am 14. Oktober 2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abends einen ersten Entwurf der Formulierungshilfe für ein Drittes Pandemieschutzgesetz zur Ressortbeteiligung vor mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. Oktober 2020. Eine veränderte und teilweise ergänzte Version wurde am 23. Oktober 2020 morgens mit Frist zur Stellungnahme bis zum gleichen Tag, 18.00 Uhr übersandt. Diese extrem kurzen Fristen erschweren eine sachgerechte Bearbeitung erheblich und erscheinen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Pandemie-Lage seit mehr als sieben Monaten besteht, nicht angemessen…“
  2. Erneut werden mit dem Gesetz verschiedene Meldepflichten oder Übermittlungen personenbezogener Daten eingeführt oder erweitert, ohne zu berücksichtigen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also besonders geschützten personenbezogenen Daten, einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher sorgfältig zu begründen und zu rechtfertigen ist und besondere flankierende Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Daten vorzusehen sind.“

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Sozialgericht Stuttgart: Klage eines Arztes gegen unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des Telematik-Konnektors abgelehnt

Das teilt MEDI GENO Deutschland, eine Vereinigung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen am 02.11.2020 mit. Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“

MEDI GENO Deutschland unterstützt die Klagen von niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die sich

  • weigern, den Konnektor zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur in ihren Praxen zu installieren und dafür Hnorarabzügen in Kauf nehmen müssen oder
  • gegen die unzureichende und pauschalierte Kostenerstattung bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors wenden.

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Patientenrechte und Datenschutz e.V.