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Statt Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – Keine Experimente mit der Patientensicherheit!

Alle Patienten, die eine Krankenhaus-Notaufnahme oder Rettungsstelle aufsuchen, müssen darauf vertrauen können, dass ihnen – ihren Beschwerden entsprechend – schnell geholfen wird. Dieses Vertrauen wird aber nach Ansicht notfallmedizinischer Fachgesellschaften erschüttert, wenn Patienten zukünftig ohne ärztliche Abklärung allein aufgrund eines Software-Algorithmus abgewiesen werden können. Grund für ihre Sorge ist eine Regelung im Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), mit der ein zusätzliches Ersteinschätzungssystem für Notfallpatienten eingeführt werden soll. Dieser Entwurf wurde am 26.02.2021 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Statt Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – Keine Experimente mit der Patientensicherheit! weiterlesen

Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ wurde am 23.10.2020 veröffentlicht.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 13.11.2020 haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft füf Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)  und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor dem geplanten Gesetz gewarnt. Es sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese Triage-Software, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt werden soll, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden. Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“ weiterlesen