Schlagwort-Archive: Infektionsschutzgesetz

Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein

Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben Recherchen des SWR ergeben.

Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz davon Kenntnis erlangte, hat er umgehend aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei sollen insbesondere die Umstände geklärt werden, die ungeachtet der eindeutigen Rechtslage  zu der datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung der ausschließlich zu Infektionsschutzzwecken erfassten Kontaktdaten geführt haben. Entsprechende Informationsersuchen wurden an Polizei und Staatsanwaltschaft versandt. Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein weiterlesen

Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Der Bundes- und mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben zu diesem Thema in den letzten Tagen Informationen veröffentlicht, die Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen kennen sollten:

Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht: Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz weiterlesen

Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Diese Frage wird derzeit in vielen Betrieben und Verwaltungen kontrovers diskutiert. Der Anlass: Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder hat am 22.09.2021 beschlossen hat, dass Nicht-Geimpfte bei einer Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Entschädigungen nach § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zunächst vom jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Beschäftigungs-Behörde auszuzahlen. Sie werden dann auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erstattet.

Aus guten Gründen ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Informationen über die medizinischen Ursachen von Arbeitsunfähigkeit zu erfragen und zu verarbeiten.

Ist das bei der Verabeitung des Impfstatus auch so?

Einige Datenschutz-Aufsichtbehörden haben sich zu dieser Frage positioniert: Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? weiterlesen

Datenschutzrechtliche Mängel auch im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

In einer Stellungnahme vom 09.11.2020 von Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zum Entwurf des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundestags-Drucksache 19/23944 vom 03.11.2020) werden eingangs zwei Punkte kritisiert: Die Eile, mit der der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden soll und die ungenügende Beachtung des Schutzes von Gesundheitsdaten:

  1. Am 14. Oktober 2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abends einen ersten Entwurf der Formulierungshilfe für ein Drittes Pandemieschutzgesetz zur Ressortbeteiligung vor mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. Oktober 2020. Eine veränderte und teilweise ergänzte Version wurde am 23. Oktober 2020 morgens mit Frist zur Stellungnahme bis zum gleichen Tag, 18.00 Uhr übersandt. Diese extrem kurzen Fristen erschweren eine sachgerechte Bearbeitung erheblich und erscheinen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Pandemie-Lage seit mehr als sieben Monaten besteht, nicht angemessen…“
  2. Erneut werden mit dem Gesetz verschiedene Meldepflichten oder Übermittlungen personenbezogener Daten eingeführt oder erweitert, ohne zu berücksichtigen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also besonders geschützten personenbezogenen Daten, einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher sorgfältig zu begründen und zu rechtfertigen ist und besondere flankierende Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Daten vorzusehen sind.“

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Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht!

Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 30.04.2020 warnte vor weitgehenden – durch nicht begründeten – Überwachungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Eine Maßnahme, die das Ausmaß er Überwachung deutlich macht, ist die Neuregelung im § 7 Infektionsschutzgesetz. Der neue Absatz 4 lautet: „Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden: 1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)…“ Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht! weiterlesen

Auch in der Coronavirus-Krise: Protest wirkt! Jens Spahn muss die geplante flächendeckende Handyortung stornieren

Bei schnellen politischen Entscheidungen von weitreichender Bedeutung ist Transparenz gegenüber den davon betroffenen Menschen unverzichtbar – wenn Demokratie ernst genommen wird. Der vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitete Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde der breiten Öffentlichkeit aber erst durch eine Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform FragDenStaat.de bekannt.

Dass in der Corona-Krise schnelle Entscheidungen notwendig sind, um das Ausmaß der pandemischen Entwicklung zu begrenzen und weitere Ressourcen zur Bekämpfung der Pandemie zu erschließen dürfte weitgehend akzeptiert sein. Aber auch in einer Krise muss gelten: Maßnahmen müssen dem Problem angemessen, Eingriffe in Grundrechte müssen verhältnismäßig und Sonderregelungen müssen zeitlich eng befristet sein. Welche Maßstäbe dabei angelegt werden müssen, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in einem Beitrag zum Thema Corona und Grundrechte erläutert.

Im Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn sind u. a. neue Regelungen enthalten zur Zwangsverpflichtung von Ärzt*innen, Angehörigen von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudent*innen sowie zur flächendeckenden Handyortung. Letzteres liest sich wie folgt:
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