Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ wurde am 23.10.2020 veröffentlicht.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 13.11.2020 haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft füf Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)  und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor dem geplanten Gesetz gewarnt. Es sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese Triage-Software, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt werden soll, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden.

Der DGINA-Präsident warnt: „Eine ‚Ersteinschätzungs-Software‘ der KV kann und darf nicht den ärztlichen Kontakt und die ärztliche Untersuchung ersetzen. Wenn Notfälle aufgrund dieser Ersteinschätzung weggeschickt werden, kann dies für die Betroffenen möglicherweise lebensbedrohliche Folgen haben.“ So heißt es auch in der Stellungnahme der DIVI gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium: „Die obligate Verbindung des Einsatzes eines Ersteinschätzungssystems mit der Leistungsvergütung geht an der Realität vorbei, da eine sichere ex ante Zuordnung der Dringlichkeit der Behandlungsnotwendigkeit in zahlreichen Fällen unmittelbar bei Eintreffen der Patienten nicht sicher möglich ist.“

DIVI und DGINA fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit auf, die diesbezüglich geplanten Änderungen des bestehenden Gesundheitsgesetzes (§120 SGB V) zu streichen und weiter an einer grundlegenden, zukunftsfähigen Reform der Notfallversorgung im Sinne der Patient*innen zu arbeiten.


Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat ihre Kritikpunkte am Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) in einer dreiseitigen Stellungnahme detailliert vorgetragen.

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