Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber war vor seiner Wahl in dieses Amt Bundestagsabgeordneter der SPD. Vor wenigen Tagen gab er dem SPIEGEL ein Interview, aus dem das Magazin ihn in einem redaktionellen Beitrag u. a. wie folgt zitierte:

Im Interview äußerte sich Kelber auch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützte dabei ausdrücklich das Ziel, eine elektronische Patientenakte zu schaffen, zeigte sich aber unzufrieden mit der Umsetzung. Das Projekt habe bisher keine spürbaren Vorteile gebracht: »Die Dateien liegen unstrukturiert da, können nicht genutzt werden«, kritisierte Kleber. Auch bei der Weiterentwicklung gebe es zu viele offene Fragen. Zudem kritisierte er die Pläne der Bundesregierung, dass Patientinnen und Patienten Datennutzungen explizit widersprechen müssten, statt die Nutzung freizugeben. Das schaffe Misstrauen. Gleichzeitig forderte er eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland, sodass Bürgerinnen und Bürger einfacheren Zugang zu amtlichen Daten bekommen können.“

Diese, in ihrem Duktus eher verhaltene Kritik, führte bei Karl Lauterbach zu einer harschen – und rechtswidrigen – Reaktion. Auf Twitter fordert er Kelber zu politischem Wohlverhalten auf und versucht zudem, bei Patient*innen Angst zu schüren:

Quelle: Twitter  Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

1.000 € Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 23.02.2023 (Aktenzeichen: 13 K 278/21) ein Schmerzensgeld nach Art. 82 Abs.1 DSGVO  zugesprochen, weil das Bundesverwaltungsamt durch ein Versehen neun Rechnungen und Liquidationen verschiedener Fachärzte aus dem Jahr 2019 unter Auflistung der einzelnen Leistungen und zum Teil unter der Benennung von Diagnosen sowie vier Rezepte für Medikamente an einen unbeteiligten Dritten. Im Gegenzug wurde dem Kläger mit einem Bescheid Belege zurückgesandt, die der Behörde von einer anderen Person eingereicht wurden. 1.000 € Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Dokumenten mit Gesundheitsdaten weiterlesen

Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Verbraucherzentrale erklärt, dass Gesundheitsdaten damit „nicht ausreichend geschützt“ wären

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) muss massiv überarbeitet werden, fordert die Verbraucherzentrale (vzbv) in einer umfangreichen Stellungnahme. Das BMG stellte Ende Juni der Fachöffentlichkeit den Referentenentwurf vor. Zweck des Gesetzes soll u. a. sein, die Nutzung von Daten aus der primären medizinischen Versorgung für „im öffentlichen Interesse liegende Sekundärzwecke“ zu erlauben. Zugleich sollen damit nationale Regelungen für den auf EU-Ebene geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) geschaffen werden.

Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv erklärt dazu u. a.: Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Verbraucherzentrale erklärt, dass Gesundheitsdaten damit „nicht ausreichend geschützt“ wären weiterlesen

Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Netzwerk Datenschutzexpertise ist frustriert

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) muss massiv überarbeitet werden, fordert das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer umfangreichen Stellungnahme. Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Netzwerk Datenschutzexpertise ist frustriert weiterlesen

Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte

Dieses Thema war Gegenstand einer kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Die Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/7441) liegt inzwischen vor und ist in Teilen aufschlussreich.

Die Frage 1 Wie viele Versicherte besitzen momentan nach Kenntnis der Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA), und wie viele davon sind auch mit Daten befüllt?“ beantwortet die Bundesregierung wie folgt: Mit Stichtag 28. Juni 2023 wurden 704 050 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele dieser Akten mit Daten befüllt sind.“

Aus der Antwort auf Frage 8 geht hervor, dass es am 01.06.2023 insgesamt 74.376.847 Menschen in Deutschland gab, die gesetzlich krankenversichert sind. Damit haben nach mehr als 2 ½ Jahren seit Einführung der ePA noch immer weniger als 1 % aller Versicherten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte weiterlesen

Ein erster Erfolg: Die Bundestags-Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat mit ca. 60.000 Unterschriften das Quorum geschafft!

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“

Am 27.07.2023, dem letzten Tag der Frist zur Unterzeichnung der Petition, wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Die Marke von 50.000 Unterzeichner*innen wurde erreicht und deutlich überschritten. Damit ist sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags sich mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Simone Connearn, anhören muss. Ein erster Erfolg: Die Bundestags-Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat mit ca. 60.000 Unterschriften das Quorum geschafft! weiterlesen

Riesige Datenpanne bei der Gematik GmbH: 116.466 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an falschen Empfänger verschickt

Über 10 Monate hinweg wurden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbeschreibungen (eAU) an den falschen Empfänger verschickt: Statt der AOK Niedersachsen erhielt eine Arztpraxis die Dokumente der Versicherten. Das geht aus einer Stellungnahme der Gematik vom 04.07.2023 hervor.

Innerhalb des von der gematik bereitgestellten Programms „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) sei es zu einer Fehlleitung von Nachrichten gekommen: 116.466 Nachrichten (weit überwiegend eAU-Bescheinigungen) wurden zwischen September 2022 und Juni 2023 nicht an die AOK Niedersachsen, sondern an eine Arztpraxis versandt.

In der Gematik fiel der Fehler nicht auf. Und in der Arztpraxis bemerkte man das hohe Aufkommen an E-Mails erst, als sich das Systemverhalten veränderte und die Praxis ihren Systemanbieter Medatixx um Aufklärung bat.


Eine – unvollständige – Übersicht über Datenpannen und Datenlecks im Gesundheitswesen in Deutschland finden Sie hier

Neue Gesetzentwürfe aus Berlin und Brüssel – Gefahr für Patientenrechte

Aus dem Gesundheitsministerium liegen jetzt Gesetzentwürfe für das „Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz“ und das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ vor. Beide Entwürfe sind von fragenstaat.de hier veröffentlicht. Einen sehr guten Überblick über beide Gesetzentwürfe findet man in dieser Präsentation: DigiG und GDNG_2 Wesentlich ist, dass die Gesundheitsdaten aller PatientInnen gespeichert werden sollen in  elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern. Sie sollen für weit gespannte Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch sollen PatientInnen das verhindern können. Neue Gesetzentwürfe aus Berlin und Brüssel – Gefahr für Patientenrechte weiterlesen

Gesundheits- und Behandlungsdaten zunehmend bedroht durch Cyberattacken

Im Gesundheitswesen in Europa steigt die Bedrohung durch Hackerangriffe und andere kriminelle und/oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Darauf weist die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in ihren ersten Bericht zu Cyberbedrohungen im Gesundheitssektor hin, der am 05.07.2023 – leider nur in englischer Sprache – veröffentlicht wurde.

Ausgewertet wurden 215 gemeldete Vorfälle in den Ländern der EU sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz aus dem Zeitraum Januar 2021 bis März 2023. Von den 215 Fällen waren 208 Cyberattacken, dazu kommen fünf Berichte zu gefundenen Schwachstellen und zwei Warnungen zu potenziellen Aktivitäten mit Auswirkungen auf den Gesundheitssektor. Hauptangriffsziele waren Krankenhäuser, gefolgt von Gesundheitsbehörden und -organisationen, die pharmazeutische Industrie, Gesundheitsforschung und Gesundheitsdienstleister. 23 der ausgewerteten Vorfälle wurden in Deutschland gemeldet. Gesundheits- und Behandlungsdaten zunehmend bedroht durch Cyberattacken weiterlesen

Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant

Die Landesregierung von SPD und Linken in Mecklenburg-Vorpommern plant, das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) an einem entscheidenden Punkt zu ändern. Statt

  • Opt-in (einzelne Patient*innen stimmen der Nutzung Ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten für Forschungszwecke zu) soll zu
  • Opt-out (alle Gesundheits- und Behandlungsdaten aller Krankenhauspatient*innen dürfen für Forschungszwecke verwendet werden, sofern einzelne Patient*innen dem nicht widersprechen)

gewechselt werden. Zugleich soll die bisherige Regelung,

  • wonach Gesundheits- und Behandlungsdaten grundsätzlich anonymisiert und nur im Ausnahmefall pseudonymisiert genutzt werden dürfen,
  • durch eine generelle Pseudonymisierung ersetzt werden.

Bei besonders sensiblen und nach Art. 9 DSGVO besonders geschützten personenbezogenen Daten soll damit ein Zugriff Dritter zu Lasten des informationellen Selbstbestimmungsrecht der Krankenhaus-Patient*innen deutlich erleichtert werden. Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.