Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Verbraucherzentrale erklärt, dass Gesundheitsdaten damit „nicht ausreichend geschützt“ wären

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) muss massiv überarbeitet werden, fordert die Verbraucherzentrale (vzbv) in einer umfangreichen Stellungnahme. Das BMG stellte Ende Juni der Fachöffentlichkeit den Referentenentwurf vor. Zweck des Gesetzes soll u. a. sein, die Nutzung von Daten aus der primären medizinischen Versorgung für „im öffentlichen Interesse liegende Sekundärzwecke“ zu erlauben. Zugleich sollen damit nationale Regelungen für den auf EU-Ebene geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) geschaffen werden.

Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv erklärt dazu u. a.:

  • „… Gesundheitsdaten sind… besonders sensible Daten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass mit ihren vertraulichen Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst umgegangen wird. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz wären ihre Daten… nicht ausreichend geschützt.
  • Um Patientinnen und Patienten hinreichend zu schützen, muss der Zugang zu Gesundheitsdaten ausschließlich gemeinwohlorientierten Nutzungszwecken vorbehalten bleiben und an strenge Bedingungen geknüpft werden. Dafür braucht es aber klare und eindeutige gesetzliche Regelungen.
  • Der derzeitige Referentenentwurf würde die Datenverarbeitung allen erdenklichen Akteuren zu beinahe jedem Zweck erlauben. Wenn Krankenkassen Gesundheitsdaten in erweitertem Umfang verarbeiten und für die individuelle Versichertenansprache nutzen, ist das hochriskant. Ein erweiterter Datenzugang stünde im Konflikt zur Kostenträger-Rolle der Krankenkassen und würde eine missbräuchliche Nutzung der Sozialdaten erleichtern, z.B. um Risikoselektionen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Krankenkassen bessere Möglichkeiten haben, besonders kostenintensive Patientinnen und Patienten aus den Datensätzen herauszufiltern, um sie zu einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu bewegen…“

(Die optische Gliederung im vorstehenden Zitat von Thomas Moormann wurde durch vorgenommen.)

 

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