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Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren

Ab dem 25.052018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr umfangreicher Pflichtenkatalog für die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft auch Ärztinnen und Ärzte. Gerade an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten knüpft die DS-GVO strenge Vorschriften. Verstöße gefährden nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Den Arztpraxen droht mit Geltung der DS-GVO ab Mai 2018 auch ein hohes rechtliches Risiko, wenn Zuwiderhandlungen durch die Aufsichtsbehörde mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden müssen oder Patientinnen und Patienten im Zivilrechtsweg gegen Datenpannen vorgehen. Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren weiterlesen