Archiv der Kategorie: Blog

“Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“

sagt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Impfen kein Ersatz für Arbeitsschutz

“Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren. “Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“ weiterlesen

Dezentral, resilient und datenschutzfreundlich: Alternative eHealth-Konzepte – Online-Veranstaltung mit Dipl.-Informatiker Thomas Maus am Do. 30. September, 19:00 Uhr

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Alternativlos und innovativ, so wird die Gesundheitstelematik seit 2 Jahrzehnten angepriesen. Ebenso lange brachte sie keinen Nutzen, ebenso lange hemmte sie die Digitalisierung im Gesundheitswesen …

Dabei könnten wir eRezepte, eAUs, eImpfzertifikate und vieles mehr seit 15 Jahren haben – hochgradig ausfallsicher, datenschutzfreundlich, benutzerfreundlich, behinderten- und krankengerecht und erheblich günstiger.

Wie? Dieser Vortrag schildert die Konzepte – unter anderem ein dezentrales Forschungskonzept, welches die Praxen in die medizinische Forschung einbindet. Dieser Ansatz wäre in der Pandemie ein entscheidender Vorteil gewesen – erlaubt er doch erheblich mehr und vor allem aktuellere Erkenntnisse, als im derzeitig geplanten, zentralistischen Datensammelansatz jemals möglich.

Thomas Maus ist Diplom-Informatiker und studierte an der Uni Karlsruhe, wo er bis 1993 am E.I.S.S. (Europäisches Institut für System-Sicherheit) an der Sicherheitsforschung mitwirkte. Seit 1993 berät er freiberuflich und produktneutral Behörden und Unternehmen – von Start-Ups bis zu Weltkonzernen, im Finanz-, Gesundheits-, Energie- und IT-Sektor sowie einigen exotischen Branchen – in den Bereichen IT-Sicherheit, System-Performance und Management großer, heterogener, unternehmenskritischer Installationen. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt ist dabei eine praktikable, lösungsorientierte IT-Sicherheit, die auf langjähriger IT-Erfahrung fußt. Neben Vorträgen bei Konferenzen wie CCC, DeepSec, Bullet-Proof und einigen anderen, ist er auch als Fachautor, -lektor und -gutachter für Fachverlage im Buch- und Zeitschriftensektor tätig.


Veranstalter:

Zur weiteren Werbung für die Veranstaltung ist hier ein Flyer hinterlegt.

Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Sieben Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier zu sehen und zu hören.

Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen.

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Technische Hinweise:

Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:

  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.

Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im August 2021 eine Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Sie richtet sich vorrangig an Psychotherapeut*innen. So wird zu Beginn im Editorial u. a. festgestellt:

  • Die unabdingbare Patientensouveränität wird dazu führen, dass die Informationen der E-Patientenakte sehr wahrscheinlich unvollständig sind, sodass sie nur begrenzt als Entscheidungsgrundlage für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen über eine Behandlung dienen können.“
  • Die E-Patientenakte ist bisher technisch unausgereift und nicht ausreichend datensicher… Das Speichern von sensiblen Daten einer psychischen Erkrankung in der E-Akte ist eine der schwierigsten Neuerungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems eingeführt werden. Schwierig ist für Patient*innen insbesondere, den Nutzen der E-Akte für ihre Behandlung und die Risiken für ihre Daten gegeneinander abzuwägen. Sie sollten möglichst umfassend und verständlich auch über die speziellen Risiken der Daten zu ihrer psychischen Erkrankung aufgeklärt werden.“

Die Praxis-Info „E-Patientenakte“ ist aber auch für alle Versicherten, die sich über Sinn und Nutzen einer elektronischen Patientenakte (ePA) informieren möchten, eine seriöse und differenzierte Informationsquelle. Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen

CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“

Der Gesundheitsexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), hat eine Abkehr von den strengen Datenschutzregeln im Gesundheitsbereich gefordert. ‚Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen in ein neues und pragmatisches Verhältnis zueinander gestellt werden‘, sagte Sorge… ‚Dazu muss auch der Mut zählen, sich vom Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit zu verabschieden.‘“ Mit diesen Sätzen beginnt ein Beitrag im Handelsblatt vom 10.08.2021. Im weiteren Verlauf des Beitrags wird Sorge erneut zitiert mit den Aussagen: „CDU-Politiker Sorge verwies indes auf den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR). Dieser habe jüngst ‚in seltener Deutlichkeit auf den Punkt gebracht‘, dass die alten Prinzipien der Datensparsamkeit und der Zweckbindung ‚vollkommen überholt‘ seien. ‚Es sind heutzutage eben nicht nur Ärzte, sondern auch Daten, die Leben retten‘“, so der Wirtschaftsanwalt, Unternehmensjurist und Nicht-Mediziner Sorge. CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“ weiterlesen

Schluss mit dem unethischen Umgang mit Forschungsdaten von Minderheiten!

Das fordert das Gen-ethische Netzwerk e.V. gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und weiteren Organisationen.

In einem Offenen Brief an die Charité Berlin und an das Land Berlin wird eingangs festgestellt: „… kürzlich haben das renommierte Wissenschaftsjournal Nature sowie weitere Fachpublikationen über einen ethisch höchst fragwürdigen Umgang mit Daten von Angehörigen diskriminierter Minderheiten wie den Uigur*innen und Rom*nja durch die Gendatenbank YHRD (Chromosom-Haplotyp-Referenzdatenbank) berichtet. Die Vorwürfe betreffen die Nutzung und die Veröffentlichung der Daten ohne eine informierte Einwilligung der Betroffenen – entgegen allen etablierten ethischen Standards in Medizin und Wissenschaft.“ Schluss mit dem unethischen Umgang mit Forschungsdaten von Minderheiten! weiterlesen

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

Als erster der größeren Berufsverbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 10.08.2021 der im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) geforderten radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eindeutig widersprochen. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte weiterlesen

Dr. Demmler (SBK) fordert zentrale Rolle der Krankenkassen in der Digitalisierung

Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), veröffentlichte auf deren Website einen “Meinungs”-Beitrag mit der Überschrift “Krankenkassen müssen eine wichtige Rolle in einer Datenstrategie für das Gesundheitswesen spielen“. Darin diagnostiziert Dr. Demmler, ein schnellerer, modernerer und umfangreicherer Informationsfluss im Gesundheitswesen sei nötig. Er ermögliche Versorgungsforschung, eine individuelle Beratung der Versicherten, die Erforschung von Krankheiten und eine ziel- und zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik. Bislang fehle jedoch eine umfassende nationale Digitalisierungs- und Datenstrategie, wie sie auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einem Gutachten fordert. Dr. Demmler (SBK) fordert zentrale Rolle der Krankenkassen in der Digitalisierung weiterlesen

Telematikinfrastruktur und Datenökonomie – Was geht mich das an? Online-Veranstaltung am Do. 29. Juli 2021 ab 19.00 Uhr mit Dr. Stefan Streit, Köln

Update:

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen und zu hören.


Einwahl-Link:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.


Die Digitalisierung in der Medizin verändert die Sprechstundenarbeit, aber auch die sozialen Konfliktlinien. Lange Zeit war eigentlich niemandem klar, warum die Telematikinfrastruktur als das Digitalisierungsprojekt in der Medizin so wichtig sein sollte. Die Ärzte wollten es nicht wirklich. Die meisten Patienten wissen bis heute nicht, was da eigentlich passiert. Nur die Politik war sich von Anfang an sicher: es muss sein. „Das Prinzip Zuckerbrot (Förderung) und Peitsche (Sanktion)“ soll den Ärzten die Digitalisierung schmackhaft machen, schreibt die Ärztezeitung am 27.5.2021. Glaubte man den offiziellen Presseerklärungen, dann liest es sich so, als ob die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen, (z.B. die elektronische Patientenakte) heute schon ein relevanter Bestandteil des ärztlichen Sprechstundenalltags wären. Das stimmt allerdings nicht.

Im Vortrag von Dr. Stefan Streit geht es darum,

  • wo die Digitalisierung in der Medizin steht;
  • wie wir dahin gekommen sind und warum es dazu kam;
  • ob das wirklich gesund ist und
  • wie wir vielleicht doch noch mit heiler Haut da rauskommen.

Die Transformation zur digitalisierten Gesellschaft

vollzieht sich nicht über noch modernere Technologie oder noch mehr Start-Ups, sondern durch die gelungene Anpassung sozialer Übereinkünfte. Dazu gilt es zwischen der geplanten EU-Datenwirtschaft, den deutschen gesundheitspolitischen Initiativen der letzten Jahre und der Forderung, das alles möge Gesundheit befördern, abzuwägen.

Vorsicht Spoiler: Dafür stellt der Referent die Transformationskonzepte informationelle Gesundheit, Diskriminierungsverbot für Krankheit(-sdaten), Patientendateneigentum und Arzturheberrecht, zur Diskussion.

Der Referent, Dr. Stefan Streit, ist ein in Köln niedergelassener Hausarzt.

Ein Flyer für weitere Werbung für die Veranstaltung ist hier hinterlegt.


Veranstalter:


Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Fünf Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier verfügbar.

Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen. Die Folgeveranstaltung:

Do. 26. August 2021, 19.00 Uhr: Dr. Thilo Weichert (Netzwerk Datenschutzexpertise) wird informieren und diskutieren zum Thema „Das medizinische Forschungsdatenzentrum“


Technische Hinweise:

Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:

  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.

Unsere Wahlprüfsteine

Original, und Version für die Eingabeformulare der Bundestagsparteien

Die im Bundestagsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Wahlprüfsteine von Organisationen nur beantwortet werden, wenn die Fragen in Web-Formulare dieser Parteien eingegeben werden.

Diese Formulare lassen bei allen diesen Parteien nur maximal 8 Fragen mit je 300 Zeichen zu. Unserer Meinung nach ist es nicht möglich, mit 300 Zeichen eine gute Frage zu stellen. Urteilen Sie selbst! Diese Begrenzung ist eine Verweigerung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Original300-Zeichen-Version
Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen (TI) hat bereits etliche Milliarden an Versichertenbeiträgen gekostet. Allein für die Konnektoren, die die Arztpraxen an das System anbinden, wurden 2 Milliarden ausgegeben (vgl. https://www.heise.de/select/ct/2021/12/2102214270901973259). Bislang funktioniert nur das Versichertenstammdatenmanagement (und das auch nicht immer), das die Adresse auf der Gesundheitskarte aktualisiert.
Künftig soll dieses System durch die sog. “TI 2.0” (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) abgelöst werden, so dass die bisher installierte Hard- und Software durch neue ersetzt werden muss. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie beurteilen  Sie die Kostenentwicklung, die die Telematik-Infrastruktur bisher verursacht hat?
Und wie bewerten sie die durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf) verursachten weiteren Kosten, die der Versichertengemeinschaft entstehen?
Wie beurteilen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen“ (TI) und die weiteren Kosten durch die TI 2.0 (https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Presseinformationen/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf)?
Künftig soll die Authentifizierung von Versicherten sowie Behandlerinnen und Behandlern in der  Telematik-Infrastruktur über “digitale Identitäten” erfolgen, die keine elektronische Gesundheitskarte der Versicherten und keine Konnektoren in den Arztpraxen mehr erfordern. Die technischen Grundlagen für diese Änderung sollen in der kommenden Wahlperiode des Bundestags geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie  die (sanktionsbewehrte! – siehe § 291b Abs. 5 SGB V) Pflicht von Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und anderen Anbietern im Gesundheitswesen, sich jetzt trotzdem noch mit Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen?
Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige Infrastruktur?
Die TI 2.0 setzt auf Authentifizierung durch “digitale Identitäten” (ohne eGK/Konnektoren). Wie bewerten Sie die gesetzl. Pflicht von Ärzten, Apotheken usw., sich jetzt noch per Konnektor an die TI anzuschließen? Halten Sie eine rein Software-basierte Lösung für ebenso sicher wie die bisherige?
Der Zugriff auf Informationen in der Telematikinftrastruktur über das eigene Handy ist für Versicherte bequem, aber riskant. Derzeit soll ein Handy-Zugriff auf Rezepte und auf die Elektronische Patientenakte ermöglicht werden.  Nach Einführung der digitalen Identitäten könnte  das Smartphone das einzige Zugangsmittel zu lebenswichtigen Gesundheitsdaten werden. Auf normalen Smartphones ist es nicht möglich,  einen unbefugten Zugriff auf Daten zu verhindern. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie  beurteilen Sie die Nutzung von Smartphones zur nicht anonymisierten  Speicherung von Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten?
Versicherte greifen mit kaum/nicht gesicherten Smartphones auf ihre Daten (Rezepte, ePatientenakte) in der TI zu. Was halten Sie davon, wenn gesetzlich Versicherte ein Smartphone brauchen, um ihre Gesundheitsdaten zu sehen oder den Zugriff darauf zu regeln?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat kürzlich ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“. Darin wird eine eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Künftig solle für alle Versicherten ab Geburt bzw. ab Zuzug aus dem Ausland per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung eine ePA erstellt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordert die obligatorische ePatientenakte ab Geburt (Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“). Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten, die in den ePA der einzelnen Versicherten gespeichert sind, per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie diese Position des Sachverständigenrats?
Werden  Sie diese Positionierung im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden  Wahlperiode unterstützen oder haben Sie dazu eine abweichende Position?
Der Sachverständigenrat fordert in seinem Gutachten zudem, dass künftig auch die Gesundheits- und Behandlungsdaten den ePA der einzelnen Versicherten per Gesetz und ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wie bewerten Sie diese Position des SVR? 
In der jetzigen Legislaturperiode wurde der Aufbau von Datenbanken beschlossen, in denen die Daten von Patientinnen und Patienten ohne deren Einverständnis gesammelt werden.  Bisher geschieht das für die Leistungsdaten der Krankenkassen ( “Forschungsdatenbank” – §§ 303 a – f SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG008700308 ) und für alle Behandlungen mit Bezug zu Implantaten (“Implantateregistergesetz – http://www.gesetze-im-internet.de/iregg/BJNR249410019.html“). 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie bewerten Sie bisher geschaffenen Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Plädieren Sie ggf. für weitere Patientendaten-Pools, die ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Betroffenen befüllt werden?
Wenn Ja – in welchen Bereichen bzw. mit welchen Daten?
Daten ges. Versicherter werden bereits ohne deren Einverständnis in Datenbanken gesammelt (Implantateregister, Forschungsdatenbank n. §§ 303a-f SGB V). Wie bewerten Sie diese Daten-Pools? Sind Sie für weitere Patientendaten-Pools ohne Zustimmung der Betroffenen? Für welche Zwecke/ mit welchen Daten?
Gemäß einem Antrag der Grünen zur regionalen integrierten Versorgung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf ) sollen bis zum Jahr 2025  10 % der Bevölkerung in „Gesundheitsregionenverträgen“ versorgt werden.
“Integrierte Versorgung” bedeutet, die Versicherten gehen nicht einfach bei Bedarf zum Arzt, sondern die medizinische Versorgung wird von regionalen Management-Gesellschaften gesteuert. Deren Träger könnten Versicherungen, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Unternehmen sein. Vor allem im letzten Fall erwarten Kritiker eine Entwicklung wie bei der Krankenhausprivatisierung (Konzern-Gewinne zulasten der Patienten und Beschäftigten). Die regionale Vernetzung setzt übergreifende elektronische Patienten- bzw. Fallakten voraus, auf welche die Behandler und die Mitarbeiter der Managementgesellschaften der Gesundheitsregionenverträge Zugriff haben. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität sollen die Managementgesellschaften außerdem Zugriff auf die “Forschungsdatenbank” erhalten. Diese besteht aus den Abrechungsdaten (inkl. der Diagnosen), welche bei den Krankenkassen über die einzelnen Versicherten vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wie sehen Sie die Übertragung der medizinischen Versorgung an regionale Management-Gesellschaften (“Integrierte Versorgung”)?
Wie sehen Sie die erweiterte Nutzung von Patientendaten, die ursprünglich nicht für Management-  bzw. Forschungszwecke erhoben wurden?
Die Grünen beantragten eine regionale „integrierten Versorgung“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921881.pdf), also die Übertragung des med. Versorgungsauftrags an Managementgesellschaften und gemeinsame ePatientenakten für Behandler und Manager. Wie bewerten Sie dieses Konzept der Integrierten Versorgung?
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2021 EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht gesetzlich geregelt ist, wofür es innerhalb der BRD eingesetzt werden darf, d.h. wer zu welchen Zwecken seine Vorlage verlangen kann.
Während der Pandemie wurde vielfach gesagt, der Datenschutz verhindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie z.B. durch Apps oder durch die Kontaktverfolgung von Handies mit Funkzellenabfragen. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Sollte die Nutzung des digitale Impfzertifikats gesetzlich geregelt werden, und mit welchem Inhalt?
Würden Sie bei zukünftig  ggf. notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von pandemischen Gesundheitsgefährdungen den Datenschutz anders gewichten, als bisher?
Zum Juli 2021 wurde EU-weit ein digitales Impfzertifikat eingeführt. Nicht geregelt ist, wer dessen Vorlage in der BRD wofür verlangen darf. Soll die Nutzung des Zertifikats gesetzlich geregelt werden? Mit welchem Inhalt? Würden Sie bei künftigen Pandemie-Maßnahmen den Datenschutz anders gewichten?