Schlagwort-Archive: Telematikinfrastruktur

Landesärztekammer Hessen: Massive Kritik am Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Spahn

Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, übt im Hessischen Ärzteblatt (Ausgabe 12/2019, Blatt 2) massive Kritik an Inhalt und Tempo der Gesetzgebungsmaschinerie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Der Beitrag beginnt mit der Feststellung „Das Arbeitstempo von Bundesgesundheitsminister Spahn ist ja mittlerweile berühmt-berüchtigt (Stichwort: 18 Gesetze und Verordnungen in 18 Monaten Regierungszeit). Nun könnte man es sich einfach machen und sagen: Wo gehobelt wird, da fallen auch Spä(h)ne. Aber zwischen einem Span und einem groben Schnitzer sehe ich doch gravierende Unterschiede.“ Landesärztekammer Hessen: Massive Kritik am Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Spahn weiterlesen

Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen

Die Hessische Landesregierung hat in den Bundesrat den Entwurf einer Entschließung eingebracht. Ihr Ziel: Schutz von Versicherungsnehmer*innen privater (Kranken-)Versicherungen vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung.

Zur Begründung verweist der Entschließungs-Entwurfs auf folgende Entwicklung: „In jüngster Zeit ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt zu beobachten, dass im Bereich der Risikolebens-, Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Rentenversicherung Versicherungstarife angeboten werden, bei denen der Tarif unter anderem dadurch beeinflusst werden kann, dass die Versicherten Gesundheitsdaten über Trainingseinheiten, die sie mit Fitness-Trackern aufzeichnen, per App an ein Partnerunternehmen der Versicherer übermitteln. Bei derartigen Vertragskonstellationen können im Laufe der Zeit große Mengen an sensiblen Gesundheitsdaten erhoben, übertragen und gespeichert werden. Eine Ausweitung auf den Bereich der privaten Krankenversicherungen wird von den Versicherern geprüft.“

Im Text der Entschließung wird zu Recht festgestellt:  Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen weiterlesen

NEIN! zum Digitale Versorgung-Gesetz – schreiben auch Sie an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Aus einem Kreis aktiver Telematik-kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhielt die Redaktion dieser Homepage das Muster eines Schreibens an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser wird darin aufgefordert, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung und Unterschrift zu verweigern und damit das Inkrafttreten des DVG zu verhindern.

Die Argumentation des Schreibens stützt sich weitgehend auch auf die Kritik von Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, SPD-Mitglied, langjähriger Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags (von 1994 bis 2009). Dieser hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Bundestags zum DVG in einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu kritisch Stellung genommen.

Wer sich der Initiative anschließen möchte und ein entsprechendes Schreiben an den Bundespräsidenten senden möchte, um ihren/seinen Protest gegen das DVG deutlich zu machen. Kann den hier (Digitale Versorgung-Gesetz – Musterbrief an Bundespräsident Steinmeier) hinterlegten Text gerne verwenden.

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Am 20.11.2019 wurde die Anfrage vom 06.11.2019 als Bundestags-Drucksache 19/15313 veröffentlicht.

Die Anfrage nimmt Bezug auf das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) und auf die Planung zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA), die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten laut dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 01.01.2021 anbieten müssen. In der ePA sollen z. B. Gesundheitsdaten, Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gespeichert werden. Patient*innen sollte es in der ersten Ausbaustufe nicht möglich sein, individuell entscheiden zu können, wer Zugriff auf welche Gesundheitsdaten haben darf. Nach Kritik von Ärzt*innen und Datenschützer*innen, wurden einige datenschutzrelevante Punkte allerdings erst einmal aus dem DVG ausgeklammert Die Bundesregierung hat stattdessen angekündigt, ein eigenes, begleitendes Datenschutzgesetz für den Bereich des Gesundheitswesens zu erarbeiten. Dieses soll zeitnah vorgelegt werden. Dennoch soll der vorgesehene Zeitplan der Einführung ePA eingehaltemn werden.

In der Vergangenheit ist die FDP-Bundestagsfraktion häufig als Sachwalter der IT-Gesundheitsindustrie aufgetreten. Mit dieser Anfrage stellt sie aber aus Sicht der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland eine Reihe wichtiger und richtiger Fragen an die Bundesregierung, so z. B.: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen weiterlesen

Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil…

hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Stellungnahme vom 17.10.2019 – gestützt auf von der Bundesregierung veröffentlichte Zahlen – als Begründung dafür angegeben, dass er die beabsichtigte Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 01.01.2021 ablehnt. In der Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein “Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) – Bundestags-Drucksache 19/13959  – wird dazu erklärt:

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) zum 1.1.2021 kategorisch ab. Der Stand der telematischen Infrastruktur in Deutschland ließ bereits erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Einführung der eAU zu dem ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitpunkt (1.1.2023) überhaupt funktionieren würde. Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil, welches jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil… weiterlesen

Auch in Niedersachsen: Mehr als 10 % der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden für ihren Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur sanktioniert

Das meldet das Niedersächsische Ärzteblatt in seiner Ausgabe für Oktober 2019: Von 11.054 Praxen in Niedersachsen, die für den TI-Anschluss in Frage kommen, wurden für das erste Quartal 2019 1.247 mit den vorgeschriebenen Honorarkürzungen von einem Prozent des Praxisumsatzes belegt. Die Kürzungssumme beläuft sich auf 732.231,12 Euro. Damit sind im ersten Quartal 11 Prozent der Praxen von einer Honorarkürzung betroffen. Im Durchschnitt liegt der Kürzungsbetrag bei 587,19 Euro. Für das zweite Quartal 2019 sieht es nur wenig anders aus: 11.062 Praxen kommen für den TI-Anschluss in Frage, 1.009 Praxen davon wurden sanktioniert, das sind neun Prozent. Insgesamt beträgt die Kürzungssumme 479.962,07 Euro, durchschnittlich liegt sie bei 475,68 Euro pro Praxis.“ (Seite 37) Auch in Niedersachsen: Mehr als 10 % der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden für ihren Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur sanktioniert weiterlesen

„Ist Datenschutz nur was für Gesunde?“, fragt der Chirurg Dr. Bernd Hontschik…

in der neuesten seiner Kolumnen, die seit 2007 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht werden. Regelmäßig war die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein Thema für „Dr. Honschiks Diagnose“, wie die Frankfurter Rundschau die Beiträge übertitelt.

Eingangs seines neuesten Beitrags stellt Dr. Honschik fest: Im Jahr 2005 wurde die gematik gegründet, die ‘Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte’, um den gesetzlichen Auftrag des damals neu beschlossenen § 291b des Sozialgesetzbuches V zu erfüllen: Entwicklung von Datenkonfigurationen und Hardwarekomponenten zum Betrieb einer umfassenden Telematikinfrastruktur im gesamten Gesundheitswesen. Das ist jetzt 14 Jahre her! Außer der fantasielosen und furchterregenden Idee, sämtliche Gesundheitsdaten auf zentralen Servern abzuspeichern, die dann mit hunderttausendfach installierten Peripheriegeräten in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Physiotherapeuten und Apotheken abgerufen werden können, ist in all den Jahren nichts herausgekommen. Es ist bei der Idee geblieben. Immerhin sind bis jetzt aber schon etwa zwei Milliarden Euro in den Sand gesetzt worden.“

In seinem Beitrag zur Entwicklung der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt sich Dr. Hontschik dann mit dem Digitalisierungs-Feuerwerk, das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Krankenkassen abgebrannt wird und stellt fest: Nicht aus Eigennutz, sondern zum Schutz ihrer Patient*innen beteiligen sich daher mehr als ein Viertel aller Ärzt*innen nicht an der gesetzlich vorgeschriebenen Online-Vernetzung ihrer Praxen, obwohl sie dafür inzwischen mit spürbaren Honorarabzügen bestraft werden. Es ist ihnen unverständlich, warum hierzulande das Konzept der zentralen Server immer weiter verfolgt wird, die doch keinem Hackerangriff standhalten können.”

Der lesenswerte Beitrag endet mit dem Appell: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland hat 14 Jahre und einige Milliarden Euro gebraucht, um jetzt im unsichersten Bereich zu landen: im Bereich der Apps. Ich rufe Sie auf: Machen Sie da nicht mit! Löschen Sie alle Gesundheits-Apps, wenn Sie schon welche haben. Behalten Sie Ihre Daten für sich. Im Netz und auf Ihrem Smartphone gibt es keine Privatsphäre.

Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz in der Telematik des Gesundheitswesens?

Dieser Frage geht Roland Schäfer nach, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem Beitrag auf der Homepage der Gruppe nach.

Gesützt auf die Regelungen in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und – bezogen auf die Rolle und die Aufgaben der Gematik – im SGB V kommt der Verfasser u. a. zu folgenden Ergebnissen: Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz in der Telematik des Gesundheitswesens? weiterlesen

Vernetzungstreffen der Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen am 30. November in Frankfurt

Das vor wenigen Monaten neu gegründete Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk, das u. a. aus dem Widerstand gegen die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen hervorgegangen ist, lädt ein zu einem Treffen von Kritiker*innen der Zwangs-Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Veranstaltung findet statt

  • am Samstag 30.November 2019
  • von 11.00 – max. 18.00 Uhr
  • in Frankfurt, Bürgerhaus Gallus (Seminarraum 1), Frankenallee 111
  • (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte – in wenigen Minuten gut erreichbar vom Hauptbahnhof Frankfurt).

Eingeladen sind – neben den Mitgliedern des Detschen Psychotherapeuten Netzwerks – Verbände und Gruppen, die sich kritisch mit der TI auseinander setzen. Ziel der Veranstaltung ist die engere Koordinierung und Vernetzung des Widerstandes gegen elektronische Patientenakte und TI. Welche Strategie ist die erfolgversprechendste? Wie gemeinsam vorgehen?

Die Bedingungen und Regularien für die Anmeldung sind hier nachlesbar.

„Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ – Licht und Schatten in einem Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen

Am 25.09.2019 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter der Überschrift Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ einen Antrag (Drucksache 19/13539) in den Bundestag eingebracht.

Richtig ist die Feststellung zu Beginn: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es geht nicht primär um die Frage, ob das Gesundheitswesen digitalisiert wird, ob mehr Apps oder andere digitale Anwendungen eingesetzt werden, vielmehr muss durch eine systematische politische und strategische Begleitung des gesamten Digitalisierungsprozesses und durch entsprechende Rahmenbedingungen sichergestellt werden, dass primär ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten und ihre Versorgung, für das Gesundheitswesen, für die Pflege und für die Forschung tatsächlich erzielt wird.“ „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ – Licht und Schatten in einem Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen weiterlesen